Zitat:
Also er wurde beim Opelhändler gekauft :D
Ist von 2002, hat jetzt 48.300 km drauf, wie gesagt die Woche kommt ein Gutachter der ihn sich ansieht, zerlegt liegt er schonmal beim BMW Händler :(
(Zitat von: FireFrog)
Wieso hast du den Wagen zu BMW gebracht ?? Der verkaufende Händler hat eine Gewährleistungspflicht !! Das heisst aber, dass du diesem Händler auch die Reparatur anvertrauen musst. Da kannst du nicht einfach zu einer Werkstatt deiner Wahl gehen. Wenn er denn sagt, dass du ihn zu BMW bringen sollst und er die Kosten übernimmt, dann ist es kein Problem. Aber das tun die wenigsten Händler.
Eigentlich hättest du den Wagen nur beim verkaufenden Händler auf den Hof stellen müssen und ihn im Rahmen der Gewährleistung (nicht Garantie !!!) zur Reparatur auffordern müssen.
Diese Gewährleistung gilt ein Jahr lang. Wobei du aber nach dem ersten halben Jahr in der Beweispflicht stehst, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Im ersten halben Jahr gibt es gar keine Diskussion, solange du die Wartungsintervalle eingehalten hast. Da muss der Händler für Abhilfe sorgen (gängige Rechtsprechung).