Zitat:
also laut Bundesgesetzblatt §50 Absatz 10 müssen Fahrzeuge die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind über eine SRA & einer ALWR verfügen. Desweiteren muß das Abblendlicht zusammen mit dem Fernlicht leuchten.
...das Thema gibts doch X-fach!!! Was du hier sagst ist aber FALSCH!!!
Es ist richtig, dass eine ALWR sowie eine SWR verbaut sein muss, ebenfalls korrekt ist, dass sichergestellt sein muss, dass das Ablendlicht getrennt vom Fernlicht leuchtet.
Falsch interpretiert ist jedoch der Satz:
Zitat:
das er nur anzuwenden ist bei Fahrzeugen die nach dem 1. April 2000 in den Verkehr genommen wurden bzw. über Gasentladungslampen verfügen.
Die E36 Baureihe gab es aber nie mit serienmäßigen Xenonscheinwerfern! Daher ist es beim E36 immer eine Nachrüstung und für die gelten die o.g. Auflagen.