Zitat:
Laut Handelsgesetzbuch...
1. Nachbesserung + ggf. Schadensersatz
2. Nachbesserung + ggf. Schadensersatz
3. Nachbesserung + Recht auf Rückgabe + ggf. Schadensersatz
(Zitat von: Nicore)
Nö, laut BGB (u.a. bzw. v.a. §§ 437, 439, 440). Das HGB is Sonderprivatrecht für Kaufleute, gilt also nur, wenn auf beiden Seiten Kaufleute beteiligt sind.
Vorsichtshalber mal die Frage: wie alt is das Radio, isses immer wieder der gleiche Fehler und wann trat er zum ersten Mal auf?
Bearbeitet von - mb100 am 12.09.2007 09:55:35