Zitat:
Vom KBA aus sind LED's oder Neonröhren als Frontbeleuchtung nicht zugelasen.
Ergo nix mit Eintragung - und wenn Du se eingetragen bekommst dann hat die im zweifelsfall keinen Bestand
Einziger legaler einsatz von LED's im Frontbereich sind Posi's bzw die Nebler von den neuen S-Audi's
Aber sonst is mir nix bekannt
Sorry, aber imho no chance
Gruß
Odie
(Zitat von: odie)
Es gibt mittlerweile auf jeden Fall ECE-Genehmigte Scheinwerfer mit LED Standlicht, welche in dem Fall natürlich zulässig sind. Außerdem hatte ich heute einen einjährigen W211, der hat auch eine LED als Standlicht. Sieht auf jeden Fall so aus.