Zitat:
Und wann zahlt eine Rechtschutzversicherung?
Richtig wenn man SEINE Ansprüche geltend machen möchte. :)
(Zitat von: Maveric)
Ne, dann eigentlich nicht, sondern, wie es hier der Fall ist, um Forderungen/Ansprüche von Dritten abzuwehren.
Bsp aus eigener Erfahrung:
Anwalt genommen wegen
1. Klärung Schadenbeteiligung
2. Ermittlungverfahren gegen mich wegen fahrlässiger Körperverletzung
3. Zivilverfahren wegen Schadensersatz/Schmerzensgeld
Alle Verfahren gedeckt durch Rechtschutz, einstige Vorraussetzung:
Kein Schuldeingeständnis vor Gericht (macht ja Sinn, wenn die das Verfahren blechen)
nähstes Bsp:
Anwalt genommen wegen:
Lackschäden am PKW durch Sandstrahlarbeiten bei angrenzender Firma
Verfahren nicht durch RS gedeckt, DA ICH SCHADENSERSATZANSPRÜCHE geltend machen wollte und eine RS dafür nicht zuständig ist, sondern, wie gesagt nur dann, wenn JEMAND ANDERES Ansprüche geltend machen will.