Zitat:
ganz einfach:
beschwerde einlegen da bin in 2 wochen ohne grund was zurück genommen werden muss.
bei so einer sache ist es natürlich nicht einfach da sie dir wahrscheints nicht eine neue ausstattung geben können:P
aber einspruch einlegen zurück schicken auf " denen ihre kosten " => porto!
und es neu machen lassen !
wenns mein 3 mal net gscheid ist dann kannste geld zurück verlangen!
achja auch bei reparatur jeglicher art gibt es ne frist von 2 wochen [ dann ne mahnung hin schicken schriftlich , die enthält das sie noch weitere 2 wochen haben um es zu korrigieren " d.h 4 wochen insgesammt!
andernfalls kannst du es bei denen lassen und du musst ne neue ausstattung bekommen !
aber mal ne ganz andere frage in deinem speziellen fall,"hattest vorher bilder von denen gesehen wie die arbeiten aussegen?" sowas lässt man eben nicht übers netz laufen da man es nicht live gesehn hat!
ps. alle angaben ohne gewähr^^
mein standpunkt verbessert mich wenn ich falsch liegn sollte!
(Zitat von: bmw´e30)
das geht aber nur wenn du nen Kaufvertrag geschlossen hast. Hier haste ja einen Dienstleistungsvertrag.
@Mani
du hast aber dennoch das Recht auf Nachbesserung!! Ich würd aber vorsichtig an die Sache rangehen. Da du sie schicken musstest geh ich mal davon aus, das die weiter entfernt sitzen. Also mal eben Zurückschicken mit dem Zettel "Nachbessern" würd ich nicht machen. Zu gefährlich- nachher stehste ohne alles da.
Ich würd zum Anwalt gehen.. Alles andere (außer du kannst dich so mit dennen einigen) hilft wohl nix!
mfg