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Ja stimmt leider. 8cm bodenfreiheit ist pflicht. und das egal wo am auto.(Zitat von: Maveric)
 
							
						
						
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							Zitat:
morsche,
die 4 cm sind m.e. nirgendwo definiert...es gibt eine empfehlung für tüv'er die besagt dass ca. 10 cm mindestfreiheit für den "störungsfreien" betrieb notwendig sind, dies ist aber nur eine empfehlung zur eintragung.
ergo, wenn ers eingetragen hat ist gut, zumindest bezügl bodenfreiheit.
...oder wie sehen das die anderen ?(Zitat von: xc10)
 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							Zitat:
Was halt Wichtig ist, die die Abstände zum Boden der Scheinwerfer und Nummernschilder, wobei manche Neufahrzeugre dait schon Probleme bekommen(Zitat von: LatteBMW)
 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							Zitat:
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
 
							
						
						
					 	
							
							
							
							Zitat:Zitat:
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
oh rofl ...dann würde sich ja jeder von uns die schürze o.ä. abreißen -.- ...(Zitat von: theblade)
 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							 
							
						
						
					 	
							
							
							
							Zitat:
Nummernschild: untere Kante vorne min. 20cm, hinten 30cm
Nebelscheinwerfer: untere Lichtaustrittskante bei 25cm
Hatte damals Ärger deswegen: siehe hier(Zitat von: Nicore)
