Zitat:
Wenn die stärkeren Birnen das kompensieren, ok..
aber ich würde schon beim TÜV fragen!
(Zitat von: Ich mag 3er)
Da brauch er gar nicht erst fragen, beim nachträglichen Tönen der Rückleuchten erlischt die Betriebserlaubnis und somit die Zulassung zu Verkehr...auch nicht mit anderen Birnen die heller sind oder wenn man der Meinung ist, das die Leuchtkraft noch in Ordnung ist. Also entweder Risiko oder Rückleuchten mit ABE zulegen