Zitat:
Standlicht bei fahrt verboten!
(Zitat von: oxford)
Nein. Das Standlicht als alleiniges Licht ist verboten wenn ein anderes Vorgeschrieben ist. Zu jedem anderen Licht mit Außnahme des Tagfahrlichtes muß das Standlicht brennen. Die berühmte Fahrschulfrage "Wann darf mit Standlicht alleine gefahren werden" ist so nicht richtig. Es darf mit Standlicht gefahren werden, wenn kein anderes Licht benötigt wird.
Zitat:
Standlicht+Nebelscheinwerfer nur erlaubt bei schlechter sichtverhältnissen durch nebel, regen, hagel,schneefall usw!
(Zitat von: oxford)
Jepp
Zitat:
Standlicht+Nebelscheinwerfer+Nebelrücklicht nur erlaubt bei schlechten sichtverhältnissen.... und einer sichtweite kleiner 50mtr! Dann auch nur max 50 km/h erlaubt!
(es gibt auch idioten die die nebelrückleuchte auf der AB anmachen! um besser gesehen zu werden! vergessen aber das dadurch das bremslicht leicht übersehen wird!)
(Zitat von: oxford)
Jepp
Zitat:
Als Tagfahrlicht als solches gelten Nebelscheinwerfer nicht! Es sei denn die NSW sind durch Tagfahrleuchten ersetzt worden! Tagfahrleuchten haben unter anderem einen anderen Abstrahlwinkel als NSW!
(Zitat von: oxford)
Tagfahrlicht darf die Straße nicht ausleuchten, sprich der Scheinwerfer darf keine Focusierung haben. Nebelscheinwerfer haben eine Focusierung. In Ö dürfen Nebler als Tagfahrlichtersatz genutzt werden, sofern das Fahrzeug werkseitig damit ausgerüstet ist. Das ändert nichts daran das es sich um Nebler handelt.