Zitat:
daduch das er ja kein messgerät hatte denke ich nich das das geht.
wäre ja genauso als würde dir nen polizist per augenmass sagen du bist zu schnell gefahren und dir dafür punkte verpassen.(Zitat von: V!ru$)
Zitat:Zitat:
daduch das er ja kein messgerät hatte denke ich nich das das geht.
wäre ja genauso als würde dir nen polizist per augenmass sagen du bist zu schnell gefahren und dir dafür punkte verpassen.(Zitat von: V!ru$)
Eine Schätzmessung ist auch nach deutschem Recht zulässig - er muß jedoch erheblich mehr Toleranz wahren. Bei hinterherfahren mit einem Fahrzeug mit nicht geeichtem Tacho sind es 20 km/h die er abziehen muss.(Zitat von: rennfrikadelle)