Zitat:
@joecrash, vollkommener quatsch, bei gebrauchtwagen muss der verkäufer 1 jahr sachmangelhaftung geben (oder verkauft eine GW Garantie), gleichbedeutend wie Garantie... bei neuwagen sind es 2 jahre und die übernimmt der hersteller.
(Zitat von: plax)
* Gewährleistung (warranty):
Zeitlich begrenzte, gesetzlich geregelte Nachbesserungspflicht des Händlers/Hersteller.
* Garantie (guarantee):
Vertraglich geregelte Zusatzleistung des Herstellers/Händlers.
Garantie und Gewährleistung sind zwei paar Stiefel!
Das sollten einige hier eigentlich wissen und unterscheiden können!