Unser kurzer (6 Jahre) fliegt heute mit Omma und Oppa inne Türkei. Frage nun, reicht da 'ne formlose Vollmacht, weil die halt 'nen anderen Namen haben, als ihr Enkelkind? Danka, Kai
wie es bei der türkei aussieht kann ich dir nicht sagen, da zwar non-eu, aber doch sehr "angenähert". i.d.r. reicht für non-eu eine formlose vollmacht, die jedoch eine beglaubigte unterschrift (stadtverwaltung, ca. 10,- eur) enthällt.
greetz, stan
"Der Ring war ein Ungeheuer und ich musste jedes Glied einzeln bezwingen, erst langsam, dann rasch schneller werdend. Aber in jeder Runde packte mich das Entsetzen von neuem. Die Landschaft war unkenntlich und wild zerrissen…" Jackie Stewart, 1965