Zitat:
Man kann zwar in bestimmten Fällen mit dieser 7%-Regelung feststellen, daß garantiert eine Tachoangleichung nötig ist (nämlich wenn der Abrollumfang 7% größer als die kleinste werksseitige Bereifung oder 7% kleiner als die größte werksseitige Bereifung ist) aber nicht, daß eine Angleichung nicht nötig ist, wenn die Abweichung innerhalb der 7%-Grenze liegt. (Größen, die zwischen der größten und der kleinsten werksseitigen liegen, die sind natürlich immer möglich, aber das sollte ja klar sein.)
Liegt der Abrollumfang außerhalb der werksseitigen Freigaben gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten zu prüfen, ob die Größe tatsächlich zulässig ist:
In der Theorie gebe ich dir absolut Recht, aber wenn dies immer zu 100% der Fall wäre, gäbe es wohl 85% der im Forum vertretenen Rad-/ Reifenkombis nicht!
Somit stellt sich für mich die Relevanz, die eine Angleichung eines sowieso nicht perfekt funktionierenden Tachos mit sich bringt.
In der Praxis sieht dies aber tagtäglich und Deutschlandweit anders aus und ich rede hier nicht von illegalen Eintragungen oder geschmierten Prüfern!
Zitat:
warte mal am besten auf ne antwort von Pixsigner. Der ist hier der Rad/Reifen Pro ;-)
...vielleicht frägste besser den Daniel ;-)
Aber um dir weiterzuhelfen: Bei gleicher Felgengröße auf VA und HA würde ich KEINE Mischbereifung fahren, ist völlig sinnfrei. Ich rate dir nach deinen Wünschen definitiv zu 225/35/18 rundum. Dann kannst die Reifen auch mal Achsweise tauschen.
Und das geht OHNE Tachoangleichung 110%ig!
Bearbeitet von - Pixsigner am 22.04.2007 22:49:11