@ stefan323ti: ja genau die meine ich! werde morgen mal schauen was da so geht dieses jahr! denke mal nicht viel, aber wer weis. und wegen den platzverweisen! auf welchen paragrafen die sich beziehen weiß ich nicht, woher auch? aber ich meine zu wissen das man platzverweise ausstellen darf wenn davon auszugehen ist, das eine straftat oder eine gefährdung eintreten kann oder wie auch immer man das ausdrücken soll. wollte damals auch nicht mit dehnen diskutieren. und der galt halt für die besagte straße und 2 weitere 4 spurige straßen in der stadt, die nur durch eien grünstreifen getrent sind und so lang, das man rennen fahren kann. aber mittlerweile ist es sehr rug geworden glaube ich.
Der Platzverweis bezieht sich doch auf das Versammlungsverbot, bzw unangemeldete Versammlungen auf öffentlichen Plätzen... sprich ab 4 Mann, ich weiß es nicht mehr genau, aber wir haben doch auch Beamte hier unter uns die da sicher weiterhelfen können zwecks Gesetzeslage...
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,