Zitat:
Hi,
mit einer Bescheinigung vom TÜV etwa: "Aufgrund baulicher Veränderungen muss kleines Kennzeichen verwendet werden" kann man sich den Hintern abputzen.
Da gibt es sogar Gerichtsurteile.
Wenn jemand mit viel Geld und Aufwand den Wagen so umgebaut hat, dass nur die Montage von kleinen Kennzeichen möglich ist, so kann man auch den gleichen Aufwand und das gleiche Geld nehmen, um es wieder so umzubauen, dass die Verwendung von normalen Kennzeichen möglich ist.
So jedenfalls ist die argumentative Logik der Gerichte.
Wenn die Zulassungstelle die Ausgabe von kleinen Kennzeichen kategorisch ablehnt, läuft gar nix.
Bei einer toleranten Zulassungstelle läßt man sich die Schilder machen, abstempeln und gut.
Wozu dann den TÜV?
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Richtig! Wenn der Chef von der Zulassungsstelle nicht Weiblich ist und jeden Tag mit Dir in die Kiste springt, bekommst Du offiziell keine kurzen Kennzeichen.
Gab schon Berichte, man man sogar den Amifahrern kurze Kennzeichen verweigert hat.