Habe mal eine Frage dazu...in meinem Fahrzeugbrief und -schein sind ja nur die Felgen eingetragen...keine reifengrößen.....ist ja soweit ich weiß auch normal bei den neuen Papieren. Ich habe aber von Uniroyal eine unbedenklichkeitserklärung für meine derzeitigen Reifen. Muss man die haben oder ist das wurscht? Dann würde ich schon den hier als Beispiel genannten Falken Reifen nehmen anstatt wieder den uniroyal. Oder muss ich etwa für jeden Hersteller so eine Bescheinigung haben?
MfG Sebastian
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
normalerweise ist in den neuen Unterlagen die kleinste zulässige Reifengröße angegeben (bei mir 205er).
Die Unbedenklichkeitserklärung wirst Du Wohl oder Übel von jedem Hersteller benötigen. Es geht ja um sein Produkt, das in der Größe auf der Felgendimension gefahren werden darf. Herstellerübergreifend wäre so was ja Fatal :-))
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 26.03.2007 10:15:24
Habe gerade mit einem netten Herrn (Herr buck) von Falken telefoniert. Er meinte das es keine Herstellerbindung mehr gibt. Soll heissen..wenn ich einen Wisch habe auf dem steht, dass ich den Reifen mit der größe 215/45/17 auf meiner Felge fahren darf...dann ist der Hersteller egal...brauche also nicht für jeden Hersteler extra eine Unbedenklichkeitesbescheinigung oder so.....find ich gut hehe
Habe grade 2x die Falken ZE-512 in 215/45/17 bestellt...sind 149,. inkl. Versand...geht finde ich.
Bearbeitet von - darksoul666 am 27.03.2007 10:55:51
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
Wenn Du die Extremfelgenfraktion mal befragst, dann werden Sie Dir bestätigen, daß nicht jeder Hersteller seinen Reifen für alle Felgen frei gibt, so wie es ein anderer Hersteller gemacht hat.
Besonder bei den extrem breiten Felgen mit geringer Reifenbreite (d.h. die Felge steht über die Lauffläche raus), war z.B. Toyo "sehr" freundlich in der Auslegung, was auf solchen Felgen gefahren werden darf.
Das haben andere Hersteller aber nicht gemacht.
Eine Herstellerbindung im Sinne von "auf der Felge darf nur Dunlop oder Bridgestone gefahren werden" gibt es aber nicht mehr (bzw. stark eingeschränkt).