ich habe da mal ne rechtliche Frage zu LED-Lampen (für den Innenbereich): Sind sie nun laut StZVO erlaubt oder nicht???
Schaut man sich die Kataloge von diversen Lieferanten (z.B. Conrad oder ATU) an, findet man dort schöne LED-Lampen. Doch überall prangert der Hinweis "Im Bereich der STvZO nicht zugelassen" rum. Gibt es Probleme mit dem TÜV, wenn ich mir zum Beispiel die blauen LED-Soffitten anstelle der "normalen" Soffitten einbaue???
soweit ich informiert bin darf man schon blaue innenraumbeleuchtung haben, auch fußraumbeleuchtung, ABER es darf nicht nach außen strahlen! und da die innenraumbeleuchtung während der fahrt aus ist kann man sie ruhig einbauen! bei ner Kontrolle hatten die die zwar doof behauptet, dass meine fußraumbeleuchtung nicht erlaubt ist, aber nach dem ich die netten Damen aufgeklärt hatte haben die nix mehr weiter gesagt!
Jo das ist immer so ne grauzone. Wenn denen das nicht passt, dann schicken sie dich halt mit ner mängelkarte zum tüv, und der stempelt die dann ab. Was ich aber auf jeden fall weiss, das diese beleuchtung keinesfalls während der fahrt an sein darf. wenn du sie also mit deiner normalen innenraumbeleuchtung koppelst hast du allemal bessere karten als wenn du nen extra schalter dafür hast. Ansonsten wurde ja schon gesagt, das nichts nach aussen leuchten darf(blenden).
Da wird's doch schon wieder kritisch. Die normale Innenraumbeleuchtung vom E46 kann man ja während der Fahrt einschalten. Aber eigentlich sollte sie nicht nach außen blenden - wobei ich mir bei den beiden Leselampen an der C-Säule nicht 100%ig sicher bin. Aber dann werde ich den schwarzen Peter mit den künftigen TÜV-Abnahmen halt meiner Autowerkstatt zuschieben. Die kriegen das schon hin ;-))
ICh denke auch , das das wenn bei den lampen in der c-säule kritisch wird, weil der abstrahlwinkel ja quasi nahc aussen zeigt.
Aber wennn du auf nummer sicher gehen willst, fahr mal beim tüv vorbei. Das sind wahrscheinlich die einzigen die dir wirklich was konkretes und verbindliches sagen können.