Hi !
Es gibt eine Gebührenverordnung für TA!
Daran müssen die sich halten.
Aber: Es muss mindestens der Mindestsatz genommen werden, es darf maximal das 3fache davon genommen werden. Das ganze nach persönlichem Ermessen des TA (Tageszeit, Notfall, Wohnortetc.). Hinzu kommen noch Verbandsmaterial etc.
http://www.gesunder-grosser-schweizer.de/gesundheit/gesundheit_tierarztgebuehren.htmhttp://www.britzi.de/Kaninchenforum/TAKosten.htm