Ich verstehe die Argumentation, aber es müsste ja dann sicherlich auch Einzelfälle geben, wo bei der HU solche Reifen entweder beanstandet wurden oder bewußt garnicht als Mangel angesehen wurden.(Zitat von: remmib)
Wie genau ist das gemeint?
Prinzipiell müsste ja auch jeder Tüv-, Dekra- o.ä. Gutachter wissen und , ob Runflat-Reifen an einem 13 Jahre alten Auto ohne Umbauten (und sogar neuen Stoßdämpfern vorne) zu beanstanden sind...(Zitat von: remmib)
Prinzipiell ist hier der richtige Ausdruck. Kennst du Jemanden, der mit Runfalt aber ohne RDKS keine Plakette bekommen hat? Ich nicht...
(Was die Stoßdämpfer damit zu tun haben bleibt dein Geheimnis)
Dem TÜV-Gutachten zu den Felgen kann ich aber nicht entnehmen, daß es sich 1. um "selbstauferlegte" Auflagen des Felgenherstellers handelt - und man diese dann 2. auch ignorieren könnte.(Zitat von: remmib)
Was stellt den deiner Meinung nach dieses
spezifische Gutachten dar?!
Und natürlich kannst du das bei Verwendung der dort genannten Felgen nicht ignorieren.
Aber vielleicht gibt es ja eine Antwort von Automobil/ADAC-Zeitschriftredaktionen.(Zitat von: remmib)
Die Details vom ADAC sind doch relativ eindeutig...
Und nochmal: BMW hat zig Fahrzeuge serienmäßig mit
Runflat aber ohne RDKS ausgestattet (Die RPA zählt scheinbar als kein solches System).
Im Netz findet man mehrere Berichte von Leuten, die ihr Fahrzeug vom Reifenfachmann mit
Runflats ausgestattet bekommen haben und deshalb im Netz nachfragen müssen, weil sie wie du einfach der Meinung waren, dass es nicht zulässig sei. Aussagen der Reifenhändler in jedem Fall: "Wieso soll das nicht zulässig sein?"
Ich weiß echt nicht, was dich immer noch an dieser Fehlinterpretation festhalten lässt...