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yannik_e46
Hauptthema:
Moinsen,

ich war letzten Freitag wegen Eintragen von Felgen und Federn bei der Dekra. Kotflügel hab ich ziehen lassen daher ist Freigängigkeit etc. alles top gewesen, nur meinte er das er es nicht eintragen kann weil der Abrollumfang sich um 1.5% vergrößert hat.

Auszug aus dem Gutachten: 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.

Wie muss ich das ganze jetzt verstehen?
Jemand damit schon erfahrung gehabt zwecks eintragung?
Wo kann ich so eine Angleichung machen lassen? (Raum München)

Felgen sinf IB Le Mans 8,5x19 et35 rundum
235/35/19 rundum

Vielen Dank
 
Pierre74736
Hi,

das ist recht einfach zu verstehen. Durch deinen flaschen Abrollumfang stimmt die Geschwindigkeit die der Tacho anzeigt nicht mehr mit der die du fährst überein. Meiner Meinung nach ist der einzigst sinnvolle Weg auf 225/35/19 zu gehen, da du bei 235/35/19 nicht passt und 235/40/19 oder 235/30/19 nur noch weiter von dem abweichen würde was du brauchst. Eine Tachoangleichung ergibt bei einem Alltagsauto keinen Sinn, denn dann passt der Abrollumfang wieder nur zu diesem Satz. Wechselst du auf Winterreifen, passt er schon wieder nicht mehr. Das kommt also eher nur in Frage wenn man bspw. ein Saisonfahrzeug hat, welches auf einem besonders speziellen Satz Felgen steht, die auch nicht gewechselt werden.
So eine Angleichung kann vermutlich jemand durchführen, der auch Chiptuning etc. anbietet und somit über entsprechende Software verfügt um auf das Steuergerät, dass dafür zuständig ist zu kommen. Da aber auch das sicher seinen Preis haben wird, lohnt sich sowas eher nicht. Aber das liegt natürlich immer im Auge des Betrachters

Grüße Pierre