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Svinz
Hauptthema:
Guten Tag!
Ich habe im Januar 2019 mir einen BMW 116i e87 (Baujahr 2009) bei einem Händler gekauft.
Ich habe nach dem Kauf schon relativ früh probleme gehabt das der Wagen unzuverlässig gestartet ist und einmal musste ich ihn deswegen auch abschleppen lassen. Das AGR Ventil wurde ausgetauscht und er lief wieder rund. Als nächstes läuchtete etwas seit märz sporadisch die MKL auf. Also habe ich ihn wieder in die Werkstatt beim Händler gegeben diese konnten damals den fehler nicht genau ausmachen da die MKL bei denen nicht aufleuchtete. Mir wurde gesagt man habe teile gereinigt wo sie einen fehler vermutet haben.
Nun war erstmal ruhe aber ich bin denn das erste mal eine längere strecke am stück AB gefahren (200km) , auf unbegrenzten strecken habe ich natürlich mal den Reiz gehabt und geguckt wieviel er schafft. Das Tempo habe ich nicht durchgehend gehalten sondern wieder auf normale 130-150 abgebremst. Am ende der der fahrt leuchtete wieder die MKL. Ich war also nun wieder bei der werkstatt und diesmal haben sie herausgefunden das der NOx-Sensor defekt ist.
Ich habe eine Garantie von einem Jahr abgeschlossen und Diese zahlt nur 50% und die Arbeitsstunden.
475€ soll der Sensor kosten d.h. ich müsste ca 240€ selber bezahlen.
Im Laufe diesen Monats ist ein halbes Jahr vergangen d.h. noch habe ich doch den Gewährleichtungsanspruch oder nicht?
Muss der Händler nicht die restliche summe zahlen?
Bzw oder nachweisen das dieser beim Kauf noch nicht defekt war ?

MfG Svinz😊
uli07
Wenn das erste halbe Jahr noch nicht zu Ende ist brauchst du gar nichts zahlen.