Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren, wenn Du eine Antwort schreiben willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos und dient allein dazu, daß bestimmte Individuen nicht anonym Unfug posten können. Deine Daten werden NICHT anderweitig weiterverwendet!


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
NoelE39
Hauptthema:
Hallo zusammen, vorweg will ich anmerken das dies mein erster Forenbreitrag ist, falls ich also formell irgendwas falsch mache weist mich bitte darauf hin.

Und zwar habe ich mir ganz nach der Familientradition einen BMW zugelegt, ich habe mir auf Rat meines Vaters einen E39 525i als Limousine gekauft, er fuhr den E39 damals als 540i. Ich bin super zufrieden mit dem Auto, bis auf ein paar Rostellen und Kratzer welche ich jetzt aufbessern lasse ist er Top in Schuss, fahre den Wagen seit Oktober 2018. Nun zum wesentlichen, ich wollte mir als Sommerfelgen die R.O.D Z5810715T draufziehen, die habe ich vom Vorbesitzer mit dazu bekommen welcher die selbst gefahren hat, vorne 235 und hinten 255. Ich habe mich "schlau gemacht" und ein Teilgutachten ausgedruckt, bin damit zu dem nächsten Felgenhändler (Premio) und wollte sie dort draufziehen lassen da ich neue Reifen für die bräuchte. Als die Einfederung dann maximal belastet wurde sagte man mir dann das die Felgen so nicht zugelassen werden könnten, da ich aber ein Teilgutachten habe verstehe ich die Situation nicht ganz. Falls jemand mir sagen kann warum dem so ist wäre ich sehr dankbar, Vorschläge für Felgen die ich in jedem Fall eingetragen bekomme nehme ich sehr gerne an. Es ist mein erstes Auto also bin ich schlussfolgernd ein Laie, der sich hier etwas beibringen lassen möchte. Ich hoffe man kann mir sagen was Sache ist, Lieben Gruß Noel.
Old Men
Du mußt die Auflagen, die im Gutachten stehen, erfüllen. Das bedeutet, die Reifen dürfen nicht an Karosserieteilen schleifen.Laut Gutachten darfst du die Felgen montieren, müssen dann aber eingetragen werden.
NoelE39
Das heißt dann für mich, das ich wahrscheinlich die Kotflügel verbreitern muss, bzw. gewisse Auflagen erfüllen muss um die Felgen fahren zu dürfen? Danke und Lieben Gruß.
Pierre74736
Ja, genau das heißt es. Meistens muss gebördelt werden. Wenn du die Maße DER Felge (Durchmesser, Breite und Einpresstiefe) und die des Reifens hier einstellst, kann man dir eventuell sagen ob Bördelb reicht oder ob gezogen werden muss.
Gruß Pierre