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Lou Cruz
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 12.09.2018 um 19:08:05 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo,

Folgendes... Ich fahre ein e46 Coupe mit einem KW V1 und distanzscheiben. Meine jetzigen Felgen Avus Racing AC-MB4 haben vorne 8,5x19 ET35 und hinten 9,5x19 ET37. Hinten ist gezogen und felgen haben Luft und schleifen nicht.

Mein Problem ist nur das im Gutachten von den 9,5x19 der 3er BMW erst ab E90 anfaengt. Somit traegt mir das der tuev logisch nicht ein. Der Hersteller kann mir dafuer auch kein Gutachten geben. Jetzt habe ich mal nach einem vergleichsgutachten geschaut und habe die Felgen AC-MB3 gefunden. Quasi der gleiche hersteller, die felgen haben die gleiche groeße, die gleiche breite, die gleiche ET und meine aktuellen Reifen sind auch in beiden Gutachten gelistet. Ist es nun moeglich mit dem vergleichsgutachten doch eine einzelabnahme zu vermeiden? Vielleicht jemand Erfahrung damit?

Das KW V1 und die distanzscheiben sind ja bereits eingetragen. Ich hab auch noch andere felgen eingetragen Mit den Maßen 8,5x19 ET40 und 9,5x19 ET40. Die aktuelle bereifung ist auch im Fahrzeugschein vermerkt.

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 12.09.2018 um 19:08:05
cxm
Hi,

mit so einem Vergleichsgutachten kann (nicht "muss") ein TÜV Prüfer eine Einzelabnahme durchführen - wenn er das Gutachten der anderen Felge dafür akzeptiert.
Ohne so ein Gutachten gibt's überhaupt keine Abnahme, wie Du schon gemerkt hast.
Eine Einzelabnahme ersetzt die Verwendungserlaubnis (in einer ABE), nicht die Gutachtengrundlage...

Ciao - Carsten