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Marvluca
Hauptthema:
Hallo,

ich habe nirgends einen Thread gefunden wo ich meine Frage stellen könnte, deshalb stelle ich sie hier:

Wenn man eine Spurverbreiterung an einem "E90 318i Bj.2007 129Ps" einbauen will, bezieht sich die 2% Regel (welche in der Betriebserlaubnis der Felgen steht) ,auf die Gesamtbreite des Fahrzeugs (ohne Spiegel usw.) oder auf die Achsbreite? Und wo kann ich sie nachschlagen?

Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen, ich bin am verzweifeln?

Lg. Marc
Amstrong
Bezieht sich auf die Spurbreite.

Das sollte aber für dich irrelevant sein.

Sobald ein Teil was in Kausalität zu einem anderen steht, entfällt jede ABE.

Zum Beispiel, du baust Tieferlegung Federn ein. So sind alle ABE's für Felgen, Spurverbreiterung oder was sonst noch mit der Radaufhängung zutun hat hinfällig.

In den Fall musst du die Kombination Eintragen lassen.