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remmib
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 18.05.2015 um 19:44:13 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo
habe eine Frage zum Rechtsverständnis ...

Der Wagen wurde vor noch nicht 6 Monaten bei einem Gebrauchtwagenhändler (ohne eig. Werkstatt) gekauft, allerdings mit einer teuren Gebrauchtwagengarantie von 1 Jahr (die ja nicht die gesetzl. Gewährleistung aushebelt).

Jetzt ist das Xenonlicht auf einer Seite ausgefallen - und es ist sicher nicht der Brenner, sondern mind. das Zündteil. Eigtl. habe ich schon ein günstiges Zündteil ersteigert, sehe aber lt. Internet, daß man beim Compakt ja auch die Stoßstange abbauen müsste, dann den Scheinwerfer auseinanderbauen, was ich mir nicht so ohne weiteres zumuten will. Ich vermute, daß der Scheinwerfer auch nicht dicht ist, also vielleicht Wasser zum Kurzschluß führt.

Wie sollte ich vorgehen? Leider bin ich weit entfernt vom Händler, vielleicht in einem Monat wieder in dessen Gegend... will aber nicht solange ohne sicheres Licht fahren.

Danke.



 

Bearbeitet von: angry81 am 18.05.2015 um 19:44:13
turbovxr
Wieso schliesst du denn überhaupt eine Gebrauchtwagengarantie ab, wenn er so weit weg ist?

Also wenn du dich das wirklich nicht traust, würde ich in eine freie Werkstatt fahren und es dort machen lassen.

Oder frag den Händler wo du die Garantie hast, ob er die Rechnung dafür denn übernimmt.Schließlich hast du ja schon das Zündteil gekauft.
remmib
naja, die Garantie war halt vorrangig für Motor, Getriebe usw. gedacht, aber ist natürlich auch fast ohne Sinn, wenn aufgrund der hohen Laufleistung dann doch nur ein Teil der Reparatur überhaupt übernommen würde...
Dabei habe ich auch deshalb Xenon gewählt, weil ich bei früheren E36 und E46 Modellen doch regelmäßig H7-Birnen austauschen musste und dachte, daß Xenon doch ein Autoleben lang halten müsste... falsch gedacht.
Dachte eigtl. ich käme regelmäßig in die Nähe des Händlers, weil es noch ein paar andere Kleinigkeiten gibt und gab, die ich z.T. schon beim Losfahren in seinem Hof bemängelt hatte (Piepsen beim Rückwärtsgang einlegen), aber dann auf meine Unkenntnis zurückführte, also mit dem Lesen der Betriebsanleitung lösen wollte ...
 
joecrashE36
Am besten noch mal in den Bedingungen der Garantie nachlesen,ob Leuchtmittel eingeschlossen sind.
Unter Gewährleistung fallen die nur wenn sie vor dem Kauf schon defekt gewesen wären
In dem letzten Punkt kann ich auch falsch liegen.
Performances
Nicht vor ,sondern bei Kauf .
Allerdings ist in den ersten sechs Monaten der VK beweispflichtig.


Edit : Bzw. ist bei Kauf auch nicht ganz richtig , sondern bei Gefahrenübergang.
MB100 wird uns aber verbessern wenn wir falsch liegen :).

Bearbeitet von: Performances am 18.05.2015 um 20:35:17
remmib
Es geht mir um die Gewährleistung des Händlers in den ersten 6 Monaten, da die Garantie (12 Monate) ja viel schwächer ist (auch wenn es eine mit besonders vielen Zusatzteilen ist).
Ein Xenonscheinwerfer ist bestimmt KEIN VERSCHLEISSTEIL, so daß ich annehme, daß (abgesehen von dem eigtl. Brenner, also der "Glühbirne") die Teile schon in der Gewährleistung sein sollten: Steuergerät und Zündteil des Xenonscheinwerfers. Ich kann mir vorstellen, daß insbesondere die Dichtung des Scheinwerfers auch erneuert werden muss, da dieser beschlägt...



 
Heckpropeller
Hat sich der Händler bereits geäußert?
Hat jemand das defekte Bauteil diagnostiziert?