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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Esrarengiz
Hauptthema:
hallo Wie der Betreff schon sagt verweist die gegnerische Versicherung auf eine günstigere Fachwerkstatt um den Schaden der vom gegnerischen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde zu begleichen

Hat die Versicherung das Recht dazu oder steht es dem Geschädigten frei das Auto zum Beispiel bei BMW oder Mercedes zu reparieren

Mir ist bekannt dass der geschädigte das Auto bei BMW oder Mercedes reparieren lassen kann und die gegnerische Versicherung den kompletten Schaden übernehmen muss

Wie sieht denn die Rechtslage genau aus dann ein Bekannter hat den Fall dass die Versicherung den kompletten Betrag nur dann bezahlt wenn das Auto auch tatsächlich bei BMW repariert wird

Sie hat's jetzt zu einer markengebundenen Fachwerkstatt verwiesen und nur diese Kosten überwiesen

Was meint ihr soll er dagegen angehen meiner Meinung nach ja oder
V8 for Life
Rot ist Mod-Farbe. Angry

Als Geschädigter hast du das Recht, dir eine Werkstatt nache belieben auszusuchen und dort dein Auto reparieren zu lassen. Die Gegnerische Versicherung darf dir NICHT vorschreiben in welcher Werkstatt die Reparatur durchgeführt werden muss. Das gleiche gilt auch für einen Gutachter.

Bearbeitet von: angry81 am 26.04.2015 um 15:47:27
mb100
Kommt drauf an. 

Wie alt ist denn Dein Auto - und wie sieht die Historie aus? Hast Du es immer in der Fachwerkstatt warten lassen? 

Will sagen: zumindest vor ein paar Jahren waren einige Gerichte der Ansicht, dass bei einem älteren Auto, das schon ein paar Jahre keine markengebundene Fachwerkstatt mehr gesehen hat, eine Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt aus Gründen der Schadensminderungspflicht des Geschädigten unverhältnismäßig ist. Ob diese Ansicht immer noch aktuell ist: keine Ahnung.

Wie die Rechtslage "genau" aussieht, kann Dir allerdings keiner sagen. Deswegen antwortet Dir jeder Jurist auf diese Frage mit der Standart-Antwort des Juristen, die da lautet: "Kommt drauf an." 
BMW-Erich
In der Tat ist das Rechtens, wenn es unverhältnismäßig wäre!
Bei einem E36 trifft das in jedem Falle zu!
Lackierarbeiten sind eh maßlos überteuert. Da sollte man das Agieren der Versicherungen schon verstehen!
 
mb100
 

Bei einem E36 trifft das in jedem Falle zu!
(Zitat von: BMW-Erich)


 
Nein,
Beispiel: E36 M3 GT, rund 50.000 km gelaufen, reiner Sommerbetrieb (Mai bis September), reine Langstreckennutzung bei ausschließlich schönem Wetter, zu Beginn einer jeden Saison Inspektion in der BMW-Werkstatt und am Ende einer jeden Saison ein kurzer Check (ebenfalls in der BMW-Werkstatt), danach professionelle Einlagerung, sämtliche erforderlichen Reparaturen in der BMW-Werkstatt erledigt - und natürlich bis kurz vor dem Unfall einwandfreier, unfallfreier Originalzustand

Lackierarbeiten sind eh maßlos überteuert. Da sollte man das Agieren der Versicherungen schon verstehen!
 
(Zitat von: BMW-Erich)


 
Verstehen: ja
Akzeptieren: nicht unbedingt ;-)
(davon abgesehen natürlich, dass viele markengebundene Fachwerkstätten das Fahrzeug außer Haus lackieren lassen - und sich entsprechend der wunderschöne Punkt "Verbringungskosten" im Gutachten findet...)

Bearbeitet von: mb100 am 25.04.2015 um 15:25:01
BMW-Erich
 

 

Bei einem E36 trifft das in jedem Falle zu!
(Zitat von: BMW-Erich)


 
Nein,
Beispiel: E36 M3 GT, rund 50.000 km gelaufen, reiner Sommerbetrieb (Mai bis September), reine Langstreckennutzung bei ausschließlich schönem Wetter, zu Beginn einer jeden Saison Inspektion in der BMW-Werkstatt und am Ende einer jeden Saison ein kurzer Check (ebenfalls in der BMW-Werkstatt), danach professionelle Einlagerung, sämtliche erforderlichen Reparaturen in der BMW-Werkstatt erledigt - und natürlich bis kurz vor dem Unfall einwandfreier, unfallfreier Originalzustand

Lackierarbeiten sind eh maßlos überteuert. Da sollte man das Agieren der Versicherungen schon verstehen!
(Zitat von: BMW-Erich)


 
Verstehen: ja
Akzeptieren: nicht unbedingt ;-)
(davon abgesehen natürlich, dass viele markengebundene Fachwerkstätten das Fahrzeug außer Haus lackieren lassen - und sich entsprechend der wunderschöne Punkt "Verbringungskosten" im Gutachten findet...)

Bearbeitet von: mb100 am 25.04.2015 um 15:25:01
(Zitat von: mb100)


  Mein Gott M3 , liebevoll gepflegt!
Das sind Ausnahmen!
Generell werden sich die Versicherungen mit mit alten E36 und Golf 3 usw befassen müssen, deren Auenthalt in den entsprechenden Fachwerkstätten der Hersteller NICHT würdig sind!
Der Golf 3 Fahrer soll ja nicht in den Hinterhof geschickt werden, wo Ahmed mit der Sprühdose lackiert!
mb100
 

 

 

Bei einem E36 trifft das in jedem Falle zu!
(Zitat von: BMW-Erich)


 
Nein,
Beispiel: E36 M3 GT, rund 50.000 km gelaufen, reiner Sommerbetrieb (Mai bis September), reine Langstreckennutzung bei ausschließlich schönem Wetter, zu Beginn einer jeden Saison Inspektion in der BMW-Werkstatt und am Ende einer jeden Saison ein kurzer Check (ebenfalls in der BMW-Werkstatt), danach professionelle Einlagerung, sämtliche erforderlichen Reparaturen in der BMW-Werkstatt erledigt - und natürlich bis kurz vor dem Unfall einwandfreier, unfallfreier Originalzustand
(Zitat von: mb100)


  Mein Gott M3 , liebevoll gepflegt!
Das sind Ausnahmen!
(Zitat von: BMW-Erich)


 
Richtig, aber "in jedem Falle" impliziert "ausnahmslos". Ich wollte darauf hinweisen, dass Ausnahmen denkbar sind - und liebe extreme Beispiele. 
Du hättest also richtigerweise schreiben müssen: "Bei einem E36 trifft das grundsätzlich zu." Denn "grundsätzlich" impliziert ja, wie wir alle wissen, mindestens eine Ausnahme...

Bearbeitet von: mb100 am 25.04.2015 um 19:43:41
BMW-Erich
 

 

 

 

Bei einem E36 trifft das in jedem Falle zu!
(Zitat von: BMW-Erich)


 
Nein,
Beispiel: E36 M3 GT, rund 50.000 km gelaufen, reiner Sommerbetrieb (Mai bis September), reine Langstreckennutzung bei ausschließlich schönem Wetter, zu Beginn einer jeden Saison Inspektion in der BMW-Werkstatt und am Ende einer jeden Saison ein kurzer Check (ebenfalls in der BMW-Werkstatt), danach professionelle Einlagerung, sämtliche erforderlichen Reparaturen in der BMW-Werkstatt erledigt - und natürlich bis kurz vor dem Unfall einwandfreier, unfallfreier Originalzustand
(Zitat von: mb100)


  Mein Gott M3 , liebevoll gepflegt!
Das sind Ausnahmen!
(Zitat von: BMW-Erich)


 
Richtig, aber "in jedem Falle" impliziert "ausnahmslos". Ich wollte darauf hinweisen, dass Ausnahmen denkbar sind - und liebe Beispiele. 
Du hättest also richtigerweise schreiben müssen: "Bei einem E36 trifft das grundsätzlich zu." Denn "grundsätzlich" impliziert ja, wie wir alle wissen, mindestens eine Ausnahme...
(Zitat von: mb100)


  auweia!

Grundsätzlich sind die MEISTEN E36 nicht mehr salonfähig! 
LucyStern
Ist doch Wurst.
soll der TE bitte mal angeben um was für ein Fahrzeug es auch handelt.
Grundsätzlich hat man eine Schadensminderungspflicht. Recht unstrittig ist es bei neuen Fahrzeugen die auch immer brav in der Markenwerkstatt waren ist es unstrittig. Bei älteren ab ca. 7 Jahren wird es schwammig. Genauso wenn nicht alles bei BMW gemacht wurde. Kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Timmiii
Und wie wäre das wenn mein Onkel eine Porsche Werkstatt hätte,  dürfte ich dann meinen intakten E46 (wenn auch kein show n shine fzg),  im Falle eines Unfalls  dann zu ihm bringen     oder wäre das auch unverhältnismässig,     weil bei dem Onkel wüsste ich eben das die Reparatur gut wird. 
mb100
 

Und wie wäre das wenn mein Onkel eine Porsche Werkstatt hätte,  dürfte ich dann meinen intakten E46 (wenn auch kein show n shine fzg),  im Falle eines Unfalls  dann zu ihm bringen     oder wäre das auch unverhältnismässig,     weil bei dem Onkel wüsste ich eben das die Reparatur gut wird. 
(Zitat von: Timmiii)


 
Hinbringen darfst Du ihn selbstverständlich. Allerdings darfst Du dann auch die Differenzkosten zwischen den BMW-Stundensätzen (unterstellt, es darf zu BMW-Stundensätzen repariert werden...) und den Porsche-Stundensätzen selbst tragen. 

Im Gutachten werden die ortsüblichen Stundensätze der entsprechenden Markenwerkstatt angesetzt. Und wenn nun plötzlich die Stundensätze auf der Rechnung deutlich höher ausfallen als im Gutachten, dann wird die Versicherung - sofern sie lieb ist - nachfragen, warum die nun deutlich höher ausgefallen sind. Ist sie nicht lieb oder erkennt sie - im Falle eines BMW - das Porsche-Wappen auf der Rechnung, wird sie die Regulierung auf Basis der hohen Stundensätze ablehnen und entsprechend Kürzungen vornehmen. 
joecrashE36
-------------Edit wegen Wissenslücken.. Sorry ! -------------------------
Bei "fiktiver" Abrechnung wird die Versicherung versuchen
bei Stundensätzen , den (nicht angefallenen) Kosten für die "Verbringung" 
und Mietwagen/Nutzungsausfall kürzen.
Auch wird oft an Kleinteilen gekürzt,
es gibt richtige Abteilungen mit Profis zur "Prüfung von Gutachten".

Ob man die Differenz beim "Schädiger" einfordern könnte?

Bearbeitet von: joecrashE36 am 04.05.2015 um 11:47:30
mb100
 

Das Thema "Schadenminderungspflicht" gibt es nicht bei Haftpflichtschäden.
Bei "fiktiver" Abrechnung darf die Versicherung die Stundensätze , die Verbringungskosten
und Mietwagen/Nutzungsausfall kürzen.Auch wird oft an Kleinteilen gekürzt,
es gibt richtige Abteilungen mit Profis zur "Prüfung von Gutachten".

Ob man die Differenz beim "Schädiger" einfordern könnte?
(Zitat von: joecrashE36)


 
Das stimmt so eigentlich alles nicht. 

Zur Schadenminderungspflicht - ein einfaches Beispiel: die Kosten fürs Gutachten. So ist es im Rahmen der Haftpflichtregulierung rechtlich in Ordnung, dass bei Bagatellschäden (also unter rund 1000 Euro) kein Gutachten erforderlich ist und unbedingt angefertigt werden muss. So hat der Anspruchsteller im Rahmen der Haftpflichtregulierung bei diesen Fällen keinen Anspruch auf die Gutachterkosten. 
Zu den nicht erforderlichen Reparaturen in der markengebundenen Fachwerkstatt bei alten, nicht mehr scheckheftgepflegten Wagen hab ich schon was gesagt. Wurde auch über die Schadenminderungspflicht begründet. Aber da weiß ich nicht mehr, obs aktuell noch von den Gerichten vertreten wird. Hier mal ein BGH-Urteil zu dem Thema.
Auch zur Schadenminderungspflicht gehört die berühmte 130%-Grenze bei der Totalschadenabrechnung. 

Dann - zu den Verbringungskosten: die dürfen bei der fiktiven Abrechnung nicht immer gekürzt werden; insbesondere dann nicht, wenn sie bei der Reparatur tatsächlich angefallen werden und es sich um ein vergleichsweise neues Auto handelt. Hier auch mal eine Ausführung zu dem Thema.

Im Übrigen widersprichst Du Dich selbst. Du sagst auf der einen Seite, es gibt keine Schadenminderungspflicht - und auf der anderen Seite bejahst Du sie, indem Du Kürzungen bei den Stundensätzen, Verbringungskosten und Kleinteilen zulässt. 
Und nein: was die Versicherung nicht zahlt, braucht der schuldige Unfallgegner auch nicht zahlen. Unfallgegner und Versicherung haften als Gesamtschuldner.  Beide trifft die in Art und Höhe identischen Schadenersatzforderungen. 

 

Bearbeitet von: mb100 am 26.04.2015 um 13:15:13
joecrashE36
Edit...wegen differenzierter Ansicht.
Mein Ultimativer Tipp !   Zum Fachanwalt damit.

Bearbeitet von: joecrashE36 am 04.05.2015 um 11:53:38
mb100
 

Okay, Die Kürzungen der Ansprüche (Stichwort fiktive Abrechnung) hat nichts mit der
Schadenminderungspflicht zu tun.
Bei der sogenannten Bagatellgrenze ist es anders geregelt.
Wobei diese heute schon schnell überschritten ist.
(Zitat von: joecrashE36)


  
Gut, dann erzähl mal, damit ich meine Profs und Ex-Chefs anrufen kann und erzählen kann, dass sie mir was Falsches erzählt haben in all den Jahren. Und den BGH muss ich natürlich auch anrufen und mitteilen, dass die Urteilsbegründung (mein erstes "hier") fehlerhaft ist. Schließlich gehts hier ausdrücklich um die Schadenminderungspflicht bei der fiktiven Abrechnung. 

Bearbeitet von: mb100 am 26.04.2015 um 13:31:38
Opern Geist
Hallo

dieses ganze geschreibsel hier...bestätigt doch meine vorgehensweise bei einem Unfall oder sonstigen juristischen Dingen ;)

ich gehe zum Anwalt meines Vertrauens und der wusste bisher immer was er tat :D

Gruss
E90Andy
Servus alle miteinsnder,
einen ähnlichen Fall hatte ich auch anfang des Jahres!  Es handelte sich um einen Parkrämpler!
KV BMW: 1570 €
Die gegnerische Versicherung wollte nur 850€ zahlen und schlug mir eine alternative Werkstatt vor.
Bin zum Anwalt er machte eine Kopie meines Checkheftes und schickte es sammt der BMW Rechnung an die versicherung.
Innerhalb von 2 Wochen beglich die Versicherung den Schaden!!! Anwalt sei dank!!!
Ach ja den Anwalt hat die gegnerische Versicherung auch noch bezahlen dürfen. 


Also bei sowas immer einen Anwalt aufsuchen!


Schöne Grüße 
Andy
Stefan177
Meine Vorgehensweise wäre so: 

Kostenvoranschlag machen lassen (kostet um die 20-50 Euro), aufgrunddessen sieht man, ob man über die Bagatellgrenze kommt. Wenn die Komplette Seite eingedrückt ist und ein Blinder erkennt, daß es über 800 Euro kostet, dann natürlich nicht. Aber bei so Sachen wie Kratzern und kleinen Beulen ist mann dann auf der sicheren Seite. 

Wenn man deutlich drüber ist, Anwalt nehmen und alles weitere veranlassen. 

Ist man drunter, KVA einreichen und schaun was passiert. Kommt ein unverschämter Brief, Anwalt. Kommt Geld oder Reparaturfreigabe -> Passt. 
 
Hannes1989
Auf jeden Fall, rein juristisch ist es ganz einfach eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Um die Logik dahinter zu verstehen ist es immer am Besten ein Extrembeispiel zu nehmen.

Gehen wir mal von einem Lackschaden aus den die gegnerische Partei gemacht hat. Du hättest die Möglichkeit zu einem Lackierer zu gheen der die Summe X verlangt oder du gehst zu einem guten Freund, der aber die SUmme 10X verlangt. Dir ganz egal sein, weil die Versicherung ja bezahlt und im extremsten fall, teilt Ihr euch sogar den Gewinn.
In dem Fall ist es klar, dass die versciherung möchtet, dass Ihr einen anderen Lackierer nehmt. Und genauso ist es auch in dem Fall. Letztemndlich ist da aber auch eine recht große Grauzone und es hängt vor allem von konkreten Sachbearbeiter der Versicherung ab. Einmal musste mir jemand ein Sweatshirt von einer bekannten Marke ersetzen und der Sachbearbeiter zog sogar die Prozente ab, die ich hätte weniger bezahlen müssen, wenn ich einen Gutschein verwendet hätte (so einen) und da dachte ich wie beschuert kann man eigentlich sein.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich dagegen hätte in Berufung gehen können und juristisch letztendlich entweder Recht bekommen hätte oder die Versicherung hätte einfach Kleinbei gegeben aber ich habe mich nocht drauf eingelassen und gesagt und es akzeptiert. man muss sich da einfach immer slebr überlegen inwiefern es sich lohnt in einspruch zu gehen oder nicht und ob die Verhältnismäßigkeit gewart ist oder eben nicht.
Stefan177
 


Gehen wir mal von einem Lackschaden aus den die gegnerische Partei gemacht hat. Du hättest die Möglichkeit zu einem Lackierer zu gheen der die Summe X verlangt oder du gehst zu einem guten Freund, der aber die SUmme 10X verlangt. Dir ganz egal sein, weil die Versicherung ja bezahlt und im extremsten fall, teilt Ihr euch sogar den Gewinn.

(Zitat von: Hannes1989)

 
Das ist selbst für ein Extrembeispiel hoch gegriffen. Die Versicherung kennt die Preise und weis genau was das kosten darf. Jeder Bearbeiter von denen macht das zigfach am Tag und dann kommst Du und sagst: "Aber meine Lackierung kostet soviel." Was ham wir gelacht. ^^

Also man bewegt sich in einem Rahmen von sagen wir mal bis 0-50%. BMW machts für 1.500 Euro, ne andere Werkstatt vielleicht für 800 Euro. Da haben die natürlich Interesse daran, daß Du zu ner anderen Werkstatt gehst. Vorallem mit alten Autos versucht man zunehmend das durchzusetzen. Einige Richter sehen das offenbar genauso. Ich sehs nicht so, aber gut. Bin kein Richter. 

Grundsätzlich ist es aber erstmal so, daß Du Dir deinen Gutachter und die Werkstatt selber aussuchen darfst. Über die Feinheiten lässt sich dann noch diskutieren, aber die 10 fachen kosten wirst Du der Versicherung sicher nicht aus den Rippen leiern. Nichtmal die doppelten. Die verweigern die Zahlung, dann kannst Du vor Gericht gehen, wenn Du möchtest und spätestens beim Gegengutachten fliegt das auf. Weil das macht dann sicher nicht Dein Kumpel, sondern irgend jemand der 300 km weit weg tätig ist. 

Bearbeitet von: Stefan177 am 22.05.2015 um 13:30:48
mb100
 

Auf jeden Fall, rein juristisch ist es ganz einfach eine Frage der Verhältnismäßigkeit. 
(Zitat von: Hannes1989)


 

Rein juristisch gesehen nein. Weil rein juristisch gesehen ist der Begriff der Verhältnismäßigkeit einer aus dem öffentlichen Recht - und ist im Zivilrecht nicht zu prüfen. 
Tatsächlich gesehen kommts allerdings unter Beachtung der Schadensminderungspflicht (s.o.) aufs Gleiche raus...