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T H E M A     R Ü C K B L I C K
lee01
Hauptthema:
Servus Leute!

Wollte einfach mal eine Diskussion in den Raum werfen über sogenannte "Dashboard" Kameras die man sich ins Auto hängt um so einen Videobeweis zu haben bei strittigen Situationen wie Unfällen etc.

In Deutschland sind solche Videos ja vor Gericht nicht verwertbar - ausser in Einzelfällen wie Fahrerflucht mit Todesfall.

Ich persönlich gebe zu dass ich solch eine Kamera seit einigen Monaten im Kfz verbaut habe und sehr zufrieden bin.
Bin zu 95% allein im Auto unterwegs - und teilweise erlebt man haarsträubende Situationen.

Ein Kollege von mir hatte einen Unfall bei dem ein Ortsunkundiger rückwärts aus einer Notarzteinfahrt vom Krankenhaus herausgefahren ist weil er sich verfahren hatte.
Mein Bekannter sah das,hielt an und wartete. Jedoch fuhr der andere viel weiter als nötig und ihm vorn auf die Stoßstange. Bei Eintreffen der Polizei machte er die Aussage dass mein Bekannter ihm drauf gefahren wäre.
Ende vom Lied: 50/50 Schuldbeteiligung.
Hätte er eine Dashcam gehabt und das Video seiner Versicherung gesendet,wäre es sicher anders ausgegangen.

Wie steht Ihr zu dem Thema? Hat jemand so eine Kamera verbaut?

Ich habe die Rollei Car DVR 110 - sehr zufrieden damit!
Marco535
Ich habe schon seit geraumer Zeit immer eine Kamera laufen. "Dient aber natürlich hauptsächlich dafür, meinen eigenen Fahrstil zu analysieren und zu verbessern." Bin damit auch voll zufrieden.

Auch ist es nicht ganz so einfach zu sagen, dass die Videos vor Gericht nicht verwertbar sind. Ist halt leider mit dem Datenschutz nicht ganz so einfach. Langsam läuts leider tatsächlich so, dass Datenschutz gleich Täterschutz ist. Sind mir einige Fälle bekannt.

Warhead Dragon
Da es eigentlich kein einziges, vernünftiges Argument gegen die dashcams gibt, bin ich persönlich auch absolut dafür.
Wenn ich mal ein Auto besitze, welches einen 5 stelligen wert hat, wird das die erste Anschaffung :)
thbo0508
Ich habe hier in der Fotostory unter meinem User Bilder der Kamera eingstellt.
Die Qualität ist super.
Ich will während der Fahrt keinen 3D-Hollywood-Film drehen, nur für den Notfall dokumentieren, einschl. Buchstaben auf dem Kennzeichen. Dafür reicht das.
Haupsache klein, nicht sichtbar und keine Kabel hängen rum.
Und vor Gericht ist das als Beweis zugelassen, um die eigene Unschuld zu beweisen.
Nur beim anschwärzen von anderen Verkehrssündern ist sie nicht zugelassen.
lee01
Hab meine im E61 rechts vom Innenspiegel hängen,fällt kaum auf und ich nehm sie auch nicht wahr..

Mittels Stromdiebe hab ich sie ans 12V Bordnetz gekoppelt über ein Stromkabel durch den Dachhimmel an den "Zigarettenanzünder" im Kofferraum..
So hab ich auch keine lästigen Kabel und sie startet/stoppt mit Betätigen der Zündung.. Einfach Top!

Hab mittlerweile auch schon eine kleine Sammlung von kuriosen/lustigen Situationen.. :D Immer einen Lacher wert bei so manchen Video-Stammtischabend
Airborne
Seit dem ich mal grundlos auf der AB belästigt und mehrfach abgedrängt wurde läuft fast ständig ne Kamera mit.

Link

Bisher waren das HD Aufnahmen mit dem Handy, ne echte Dashcam sollte aber demnächst mit der Post erscheinen.

Habe letztes Jahr auch ne Situation gefilmt, in der einer blind aus ner Kurve raus überholt hat und so fast meinen Bruder, mich (bin hinter meinem Bruder gefahren), den Überholten und sich selbst abgeschossen hat.
Nur dadurch dass mein Bruder gebremst und nach rechts rübergezogen ist, hat´s nicht geknallt.
Das Video wurde zuhause zugeschnitten, Screenshots der Kennzeichen der Beteiligten gemacht, ab damit auf die Polizei und Anzeige gemacht.
Durch die Screenshots der Kennzeichen den Überholer/Täter ausfindig gemacht, sowie den Halter des Wagens den er so gewagt überholt (und ausserdem geschnitten) hat als Zeugen.

Ein 3/4 Jahr später kam die Ladung vor Gericht.
Mein Bruder, ich und der 3. Zeuge mussten im Endeffekt nicht aussagen, weil das Video alles zeigte, sich alle 3 Zeugenaussagen 1:1 zu dem Video deckten und der Fahrer alles zugegeben hat.
Der 3. Zeuge war ganz unserer Meinung, dass das Manöver unter aller Kanone und saugefährlich war, und war höchst amüsiert, als ich ihm das Filmchen auf dem Handy aus meiner Sicht präsentierte.
Er hatte sich nämlich gewundert wie wir ihn als Zeugen ausfindig gemacht hatten, weil er hatte den Vorfall ad acta gelegt und nicht damit gerechnet dass da was kommt.
Als wir auf der Kostenstelle des Gerichts unsere Anträge ausfüllten, schlich der Angeklagte um mein Auto rum (daran konnte er sich wohl ebenfalls erinnern) und suchte die Kamera! XD
Die befand sich bei mir in meiner Hosentasche.^^


Davon abgesehen filme ich auch ständig die krassesten Szenen auf der AB, meistens die typischen Schnarchnasen, die weder Spiegel noch Blinker noch Rechtsfahrgebot kennen, aber sich immer tierisch drüber aufregen wenns wegen ihrer eigenen Dummheit eng wird.
Ne Kamera die nach hinten filmt wäre aber auch toll, da auch hier immer wieder Frauen im Kleinwagen am Pennen sind und dicht auffahren, oder einer mal meinem "316" zeigen muss wie gut sein 3´er Golf oder Audi TDi geht......meistens nicht so gut wie sie selbst denken.

MfG



Bearbeitet von: Airborne am 07.08.2014 um 22:26:58
rick2601

Neu dazu:Link 
Imotski
Warum man so ablehnend zu den dashcams hierzulande steht bleibt mir ein rätsel....
mb100
 

Warum man so ablehnend zu den dashcams hierzulande steht bleibt mir ein rätsel....
(Zitat von: Imotski)


 
- Datenschutz
- allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere
- Recht am eigenen Bild
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Imotski
Das alles wird regelmäßig vom staat missachtet.

Die Veröffentlichung ist das eine, die Verwertung als Beweismaterial das andere... jedenfalls rational betrachtet

 

Bearbeitet von: Imotski am 31.05.2016 um 21:43:38
angry81
Ich finde das ein legitimes Mittel, solange man das nicht zur Nutzung ins Internet stellt sondern lediglich für den Fall der Fälle nutzt.

Ich habe seit einiger Zeit eine Dashcam im Daily und merke das auch immer mehr andere diese Teile nutzen. Find ich völlig ok um bspw. Beweise bei Unfällen etc zu sichern.
Papa76
Und nun auch höchstrichterlich für zulässig befunden:

Aufnahmen von Autominikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (VI ZR 233/17). Die Aufnahmen von sogenannten Dashcams dürfen demnach bei Unfallprozessen genutzt werden.Das heißt aber nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Die Richter verwiesen auf das Datenschutzgesetz. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig. Es sei zudem immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

Damit hatte die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt Erfolg. Er wollte seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen - doch weder das Amts- noch das Landgericht berücksichtigten diese.AnzeigeDa solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, hatten die Magdeburger Richter argumentiert. Der BGH sah dies nun anders.

Der Ausgang des Verfahrens wurde von Verkehrsexperten mit Spannung erwartet. Die Rechtslage war bis jetzt unklar, die Gerichte hatten bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen geurteilt.

angry81
Finde ich völlig legitim im Fall eines Unfalls.
KW-Muffel
Hi habe einen Kollegen welcher vor 3Jahren einen schweren Unfall hatte, bei dem er auch körperlichen Schaden erlitten hat. Auf Grund der unwahren Aussage des Unfallgegners, wurde in erster Instanz  50 / 50 Regelung entschieden. In zweiter Instanz wurde dann die Kamera, welche in Erster nicht berücksichtigt wurde, mit einbezogen, weil daraus ganz eindeutig der Unfallhergang hervor ging und die Falschaussage wieder legt werden konnte .  
Dadurch bekam er dann auch die richtige Reha, auf Grund es ihm heute wieder zu 90% gut geht . 
Die Kamera ist ja ein neutrales Beweismittel und dient der Wahrheitsfindung, ähnlich wie bei der Brennpunktüberwachung, da hilft sie ja auch wie schon des Öfteren bewiesen wurde . Der , welcher nichts zu verbergen hat, braucht jegliche Art der Kameraüberwachung auch nicht zu fürchten !

Gruß  Peter
 
Papa76
Meine habe ich mir eigentlich hauptsächlich angeschafft, weil ich auf meinem Arbeitsweg auf 20km Bundesstraße 3 Unfallschwerpunkte passiere, an denen es laufend kracht. Zuletzt im September mit 3 Toten und immer sind es Vorfahrtsfehler der Querenden / Einfahrenden. 3 mal ist mir an einer dieser Stellen schon die Vorfahrt genommen und jedesmal nur durch meine Vollbremsung und ausweichen ein Unfall verhindern worden. Die fahren als Linksabbieger auf die Bundestraße auf ohne sehen zu können ob frei ist, weil aus meiner Richtung kommende Rechtsabbieger ihnen die Sicht nehmen. Trotzdem die Rechtsabbiegespur baulich schon verkürzt wurde, wird es nicht besser. Beim 4. mal habe ich vielleicht kein Glück, dafür aber dann gestochen scharfe Bilder.
Chrissy001

BGH hat entschieden: Dashcams bei Unfällen als Beweismittel erlaubt, nur das permanente Filmen nicht..
Damit sowas nicht mehr passiert: Münchnerin lässt Dashcam laufen - und muss Strafe zahlen (siehe mein Video):
roger51
Heißt das, für den deutschen Markt wird es extra Dash-Cams geben, die dem Datenschutz hier angepasst sind?
Wie teuer werden die Cams dann?
thbo0508
59€.
Die Zeichnen Schleifen auf und löschen die alten Daten.
Datenschutz erfüllt.
mariozankl
Ich habe schon längere Zeit eine Koonlung K1S Dashcam bei mir in Auto verbaut. Die hat 2 kleine Kameras die man leicht im Auto verstecken kann und den Recorder habe ich im Handschuhfach verbaut. Ich wollte mir keine riesen Kiste mit Display an die Frontscheibe packen. Die Qualität der Aufnahmen ist relativ gut und ich habe auch schon einige sehenswerte Szenen aufgenommen. Zum Glück war aber bis jetzt noch kein Unfall dabei.

Leider wurde der Support seitens des Herstellers eingestellt. Aber solange die Kamera so funktioniert wie sie soll, brauche ich den auch nicht.



Bearbeitet von: mariozankl am 19.07.2018 um 21:01:14