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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Guest
Hauptthema:
Abend Leute,

wie ist es wenn ich eine neue Jacke
bei eBay per sofort-kauf für einen Freund ersteigere, dieser mir paar Tage später sagt das er
die Ware doch nicht haben will ?

Das Geld wurde noch nicht überwiesen, ich habe den Kaufvertrag frist und formgerecht
widersprochen !

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen
angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden
zugeschnitten sind, die sich auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht zur
Rücksendung eignen, bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder
Software, wenn der versiegelte Datenträger vom Kunden entsiegelt wurde, und
Devisen.

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von
Gründen in Textform ( z.B. per Brief, Fax, email ) oder durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Folgetag nach Erhalt
einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung und
Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

fashionist.de
George Makdis
Schützenhof 11

58636 Iserlohn
USt.ID: DE237987620

E-mail: info@fashionst.de
Fax: 02371 / 784104

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangegen
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen ( z. B.
Zinsen ) herauszugeben.Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen
Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Überprüfung - wie
Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.Im
Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache
nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu
tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der
Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben.Andernfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30
Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

( Ende der Widerrufsbelehrung )
Guest
Achja der Hintergrund ist, dass ich jetzt
eine Verwarnung von eBay bekommen habe
wegen eines nicht bezhalten (!) Artikel,
obwohl ich in der Unstimmigkeit den Sachverhalt geschildert habe.

Wie sieht ihr das ?


Old Men
Bei einer Verwarnung brauchst du dir wirklich noch keine Gedanken machen.
Asko
Durch die Anname des Angebotes hast du einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen und bist laut §433 BGB dazu verpflichtet den vereinbarten Betrag zu bezahlen und auch die Ware entgegenzunehmen. Das Widerrufsrecht kannst du erst in Anspruch nehmen, wenn du die Ware bereits in deinem Besitz hast und wenn der Verkäufer ein Händler/Kaufmann laut §1 oder 2§ HGB ist, ansonsten gilt Privatverkauf unter ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Widerrufsrechte.. natürlich gibts auhc bei Privatverkäufern Möglichkeiten, jedoch trifft das bei dir nicht zu.

Mein Tipp:

Bezahlen -> Ware erhalten -> Zurücksenden (innerhalb der Frist) !

Versandkosten werden auf deine Kappe gehen ;)

Hoffe ich konnte bisschen helfen. MfG Asmir
Fogg
^^ so und nicht anders!

An den TE: das ist mal wieder Typisch für Leute die keine Ahnung haben!
Ist doch klar das du die Ware bezahlen musst!
mb100
Jetzt mal unabhängig davon, was im Gesetz steht und wie es eigentlich gedacht ist: im Endeffekt würde ich, wenn ich der Verkäufer wäre, auch den Widerspruch vor Bezahlung und Erhalt der Ware akzeptieren. Weil wenn ich weiß, daß ich die Ware ohnehin wieder bekomme, dann brauch ich sie net durch die Gegend schicken, hab damit keinen Aufwand, kann sie gleich wieder anbieten und verkaufen, gehe die Gefahr net ein, dass ich die Jacke "nicht so" bekomme wie ich sie losgeschickt hab und gehe so Ärger aus dem Weg, ... - und vermeide ne negative Bewertung.
(gut, ob und in wie weit man als gew. Käufer in dem Fall die eBay-Provision zurückkriegt: da bin ich überfragt). Da krankt in meinen Augen die Regelung zum Widerrufsrecht.

Nichtsdestotrotz haben die anderen natürlich recht: Du hast das Widerrufsrecht erst ab Erhalt der Ware. Das andere ist ne Frage der Kulanz des Verkäufers (der sicher irgendwo drauf spekuliert, dass Du die Jacke trotzdem behältst und er sein Geschäft macht...)

Bearbeitet von - mb100 am 26.10.2008 00:09:38
Bruderchorge
Also ne negative Bewertun dafür zu vergeben, dass man nicht auf launenhaftige Leute eingeht, das würde ich schon als Frechheit empfinden !
mb100
Ob es ne Frechheit ist oder nicht: tatsächlich kommt es vor. Eben weil der Großteil der (privaten) eBay-Teilnehmer die Widerrufsrechts-Regeln nicht kennt und natürlich auch selbst "Arschloch genug" ist, um sich über sowas kräftig aufzuregen und dies dem Vertragspartner auch spüren zu lassen- und seit der letzten Reform ("Käufer kann nur noch positiv bewertet werden") sicher auch eher dazu geneigt ist, mal ne neutrale oder negative Bewertung zu geben, wenn ihm was net passt.
Nicore
@mb100: Man kann den ebay-Streifall eröffnen und dann
gibt es die Option "...geeinigt das Geschäft nicht abzuschließen"
oder so und damit wird der Kaufvertrag aufgehoben, der Streitfall
beendet und der Verkäufer bekommt seine Angebotsgebühren erstattet.
Man kann hinterher auch nicht bewerten weil der Artikel einfach
gelöscht ist.

Bekommt man alles in der ebay-FAQ oder im ebay Hilfe Forum.
Frage mich, warum die Leute hier mit ihren ebay-Probleme immer
ins BMW-Syndikat kommen. Wenn ich hier Probleme mit ner Bewertung
von nem Mitglied habe, schreibe ich auch nicht ins ebay-Forum. *lol*
mb100
Zitat:


@mb100: Man kann den ebay-Streifall eröffnen und dann
gibt es die Option "...geeinigt das Geschäft nicht abzuschließen"
oder so und damit wird der Kaufvertrag aufgehoben, der Streitfall
beendet und der Verkäufer bekommt seine Angebotsgebühren erstattet.
(Zitat von: Nicore)




Klingt zwar auch wunderschön, klappt aber nicht, wenn der andere Vertragspartner dem widerspricht...
Denn ne Einigung darüber, dass das Geschäft nicht abgeschlossen wurde, benötigt ja auch wieder das "OK" beider Parteien...
Nicore
Solange der Fall offen ist, können über ebay keine
weiteren Schritte eingeleitet werden.