Zitat:
also ab werk gab es keinen!!
also wäre das wenn dann ein fehler??
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(Zitat von: Miller1860)
Hallo,
muss kein "Fehler" sein. Kann sein, dass er EURO2 eingetragen hat. Ob es legal ist, glaub ich allerdings weniger.
Normal sollte es auch nicht auffallen, da meines wissen nach der Unterschied zwischen EURO1 und EURO2 im warmen zustand (in dem die AU gemacht wird) im toleranz bereich liegt. Der gravierende unterschied liegt im kalt zustand.
Aber falls es auffällt ist es Steuerhinterziehung. Und unwissendheit schützt vor Strafe nicht!
Kenne das Problem aus dem Alpina B3 3.0, obwohl sich hier im Alpina Forum welche zusammengeschlossen haben und es möglich ist legal auf EURO2 umzurüsten
EDIT: Nein, ab werk gab es keinen!
Bearbeitet von - Raphy83 am 21.10.2008 15:39:18