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Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 11.11.2007 um 20:10:25 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

VORSICHT beim XENON nachrüsten
Fast alles ILLEGAL !!

Ich möchte mit diesem Ratgeber eindringlich auf die rechtliche und bauartliche Problematik beim Umrüsten auf XENON-Scheinwerfer aufmerksam machen.


Die im Internet angebotenen Nachrüstsätze sind fast ausschließlich nicht zu empfehlen, selbst wenn sie einzeln gesehen eine Bauartgenehmigung oder ein Prüfzeichen aufweisen!

Sobald man die Lampen nämlich in herkömmliche Scheinwerfer einbaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, da die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers verloren geht !

Außerdem wird bei Fremdleuchtmitteln im Sinne der StVO und StVZO unterstellt, dass der Gegenverkehr geblendet wird, d.h., man begeht automatisch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi), die abhängig von der gesetzten Gefahr entsprechend dem Bußgeldkatalog zu ahnden ist.
Von der nach einer Umrüstung vorgeschriebenen Scheinwerferreinigungsanlage und einer Leuchtweitenregulierung spreche ich hier noch gar nicht !



Vor dieser Art von Bastelanleitung wird gewarnt:
"Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenon-Lampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer."


Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig.


Die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges erlischt und der Versicherungsschutz wird zumindestens eingeschränkt.

Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leutweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.




Rechtliche Problematik



Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenon-Scheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfer-Systeme nachgerüstet werden.

Sie bestehen aus:

einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe)
einer automatischen Leuchtweitenregulierung
einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (vorgeschrieben gem. ECE-Regelung R48 und §50 Abs.10 StVO)


Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird.

Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (§19 Abs.2 Satz 2 Nr.1 StVZO)

Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§5 Abs.1 Nr.3 KfzPflVersG)




Für Verkäufer:
Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadenersatzansprüchen der Käufer rechnen.

Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.





Versicherungsrechtliche Fragen:
Kommt es aufgrund einer unzulässig hohen Blendwirkung durch das Fahrtlicht (Abblendlicht) zu einem Verkehrsunfall und gibt der Unfallbeteiligte anschließend an, dass er von einer extrem hellen Lichtquelle geblendet wurde, so werden die aufnehmenden Polizeibeamten die Scheinwerfereinsätze in jedem Fall für eine Begutachtung sicherstellen.

Stellt sich im Gutachten heraus, dass die verwendeten Scheinwerfer, hier also die Xenon-Einsätze, nicht für das Fahrzeug zugelassen sind, steht der Unfallverursacher quasi fest.

Außerdem wird die beteiligte Haftpflichtversicherung eine Schadenregulierung aufgrund grober Fahrlässigkeit ablehnen.

Die finanziellen Folgen sind hoffentlich jedem bewußt !!





Sicherheitsrelevante Problematik


Hohe Blendwerte:
Bei Messungen im Lichtlabor wurde festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht.

Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten.
Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkelgrenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar.
Die Blendwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern.
Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer




Legale und bauartlich zulässige Varianten


Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern wie sie z.b. Fa. HELLA als Komplett-Sets mit

typgeprüften Doppelscheinwerfern
Leuchtweitenregulierung
Scheinwerfer-Reinigungsanlage
inzwischen u.a. für

Audi A3
BMW 5er
Ford Focus
Mercedes-Benz E-Klasse
Opel Astra
VW Golf IV
Mercedes-Benz Actros
Scania BR4
Fiat Ducato (ab 1/2003)
anbietet.




Die Vorteile des hoch leistungsfähigen typgeprüften Xenonlichts:
mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe
hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn
dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3200 Kelvin, Xenon-Licht 4300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5300 Kelvin)
entgegenkommen der Sehgewohnheiten des Menschen
Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter
Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt
Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.
Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen
Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 11.11.2007 20:10:25
ThaFreak
Wäre was fürs Nice2Know, da die Fragen wirklich sehr sehr häufig vorkommen!
ThaFreak
Zitat:


Ist ja schön gut das du uns das schreibst, aber dann dürfte ja bei 98% der Fahrzeuge die Betrieberlaubnis erloschen sein.
Fast jeder hat was "illegales" verbaut.
(Zitat von: bmwhazer)




Nein, es gibt auch genug Leute, die Sachen am Auto verändern und auf die rechtlichen Vorgaben bzw. Auflagen achten.



Zitat:


Man müsste ja schon M3 Pedale usw eintragen lassen.
(Zitat von: bmwhazer)




Ja, muss man auch, solange sie nicht in der BE des Fahrzeugs enthalten sind!
Meine Pedale sind z.B. eingetragen.
Ein Bekannter hat für seine Pedale auch schon 3 Punkte bekommen...


Zitat:


Außerdem haben so gut wie alle BMW´s eine LWR und teilweise (wie ich) auch noch eine SWR.
(Zitat von: bmwhazer)




Es gibt verschiedene Arten von LWRs...



Zitat:


Ich finde das ganze wird überbewertet.
(Zitat von: bmwhazer)




Finde ich nicht!
Es gibt Vorgaben und daran hat man sich zu halten.
Jeder, der schonmal von jemand mit so "Billig-Xenon" geblendet wurde, wird sich wünschen das auf solche Sachen noch viel mehr geachtet wird!

Bearbeitet von - ThaFreak am 11.11.2007 13:15:46
Doedelhai159
Zitat:

Es gibt verschiedene Arten von LWRs...



so ist es, und für xenon (legal) brauch man eine automatische leuchtweitenregulierung. bmw hat eine elektrische. hella bietet aber automatische zum nachrüsten an.
cxm
Zitat:


Ich finde das ganze wird überbewertet.
(Zitat von: bmwhazer)




Hi,

da gibt's nix zu suchen und zu finden.
Es geht hier um Vorschriften, nicht um technisch sinvolle Machbarkeit.
Die Vorschriften sind klar, wer es anders macht, tut dies auf eigenes Risiko und darf dann nicht rumjaulen, wenn er erwischt wird.

Ciao - Carsten
Fogg
Mir gehen die Golf II, Astra und Co mit ihrem selbstgebastelten Xenon auch aufn Sack!
Blendet ja ganz und garnicht (Ironie) aber ich hab ja BiXenon um denen zu zeigen wie toll ihr Licht ist.

Ich finde das gerade die Xenonnachrüster (die illegalen) härter bestraft gehören.
Immerhin gefährden sie ja andere damit.
Ich mag 3er
Wer mal so eine volle Blendung abbekommen hat, der kann nur für eine strengere Überwachung dieser Unsitte sein.
Die Polizei hat bei allegemeinen Kontrollen kaum Möglichkeiten und Ahnung.

Ich fände einen Eintrag in Flensburg mit 1 Punkt sehr sinnoll.
Das schreckt ab. Vor allem jenes Klientel ab, was sich in der Probezeit befindet.

Entweder habe ich Xenon oder ich rüste nach.
Da aber Nachrüsten mit allem drum und dran sehr teuer ist, lässt man es lieber.
Doedelhai159
Zitat:

Ich fände einen Eintrag in Flensburg mit 1 Punkt sehr sinnoll.



is doch schon so oder? wenn man an seinem auto illegal rumbastelt gibs ein punkt in flenstburg.

is ja nich so das es ein ungewollter defeckt am auto is.
Tnixmehr
zudem finde ich Xenon-Licht völligen Dummfug...der mehr -Wert der Ausleuchtung wiegt den Nachteil der Blendung bei weitem nicht auf !
Ich hoffe die Xenon´s werden ähnlich damals den Spikes-Reifen, wieder NICHT zulassungsfähig.

habe erst kürzlich einen durch Xenon verursachten Unfall erlebt.

An einer Einmündung hat eine Dame einen Xenon-Wackler als Signal zum einordnen Mißinterpretiert....Folge: Rumms !!

Meiner Einschätzung nach, war es zudem illegal in einem Golf verbautes Xenon.

Bin als Zeuge aufgeführt, wenn es interessiert, kann ich ja gegebenenfalls den Ausgang hier posten
stargate
Also da ich ja seit kurzem auch zu den Xenonfahrern gehöre ^^ kann ich dem letzten Beitrag überhaupt nicht zustimmen.

Mit dem XenonLicht vorausgesetzt es ist richtig eingestellt lässt sich viel entspannter fahren als mit so Halogenfunzeln.

Das mit dem Unfall ist hald blöd gelaufen. Aber wer sich eh nur auf das Lichtzeichen eines anderen verlässt dem gehörts auch nicht anders.

Wie heißt es so schön.
Traue niemandem außer dir selbst. Denn, das kann auch eine Masche zum Versicherungsbetrug sein. Jemand zeigt an das er dich rauslässt, du fährst los, der andere auch und knallt dir rein.
Du sagst der hatte Lichtzeichen gegeben, der andere sagte nö. Schon is die Bescherung da.
stefan323ti
Finde auch das "ordentliches Xenon" ne gute Sache ist.

Aber es sollte auch richtig eingestellt sein.
Mir sind gestern Abend einige Autos entgegen gekommen wo man dachte die haben Fernlicht an.
Weil die Blendwirkung von Xenon ist halt leider enorm.
Ich finde die Einstellung bei Xenonlichtern sollte öfters als nur alle 2 Jahre überprüft werden.
Hammam
tipp für xenongeblendete:

Immer schön an der rechten Markierungslinie oder dem rechtem Stranßenrand der Straße orientieren. Dann wird man auch weniger geblendet.... (habe ich mal in der Fahrschule gelernt).

Ich kann damit leben geblendet zu werden. Viel mehr nerven mich die Nebelschlußleuchtenblender auf Autobahnen zb.

Xenon ist eine tolle Erfindung meiner Meinung und ist für den Xenonfahrer ein deutliches Sicherheitsplus...

Für die Geblendeten gibts in Zukunft vielleicht irgendeine Arte abblendende Frontscheibe (á la abblendender Innenspiegel)?!?! --> wäre doch mal ne Erfindung wert...


Illegale Xenonnachrüster (am besten noch mit reflektorscheinwerfern) nerven mich total. Aachen liegt ja direkt an der belgischen Grenze, drumf ahren hier auch viele Belgier rum. Die haben sehr oft das oben genannte Xenon-Paket. (nichts gegen Belgier im allgemeinen).


Wenn Xenon ordentlich verbaut wird (zb. in einem E36) mit allen nötigen Anbauteilen, dann finde ich es nicht schlimm. Auch wenn es noch in den Originalscheinwerfern verbaut wird. Wenns sorgfältig eingebaut ist und ordentlich eingestellt ist, dann sehe ich es nicht so eng wie das gesetz...
nordlicht
Zitat:


tipp für xenongeblendete:

Immer schön an der rechten Markierungslinie oder dem rechtem Stranßenrand der Straße orientieren. Dann wird man auch weniger geblendet.... (habe ich mal in der Fahrschule gelernt).

Ich kann damit leben geblendet zu werden. Viel mehr nerven mich die Nebelschlußleuchtenblender auf Autobahnen zb.
(Zitat von: Hammam)



Zustimm. Am besten noch NSL an und dann mit 100 km/h unterwegs... :-) (Wäre doch schick, würde man bei Einschalten der NSL die Geschwindigkeit automatisch auf 50 km/h begrenzen.)

Ich habe mich schon in letzter Zeit vermehrt gewundert, wie diese Angebote zur Xenonumrüstung Einzug halten- und oft wird nur im Kleingedruckten drauf aufmerksam gemacht, dass es gem. StVZO nicht auf öffentl. Straßen verwendet werden darf.
Xenon ist aber nur ein Thema von vielen und wen nich mir ein bestimmtes Klientel von Führerscheinneulingen ansehe, sind mir TÜV & Co. schon sehr lieb. Ich finde die Info durchaus nützlich.

Theme Blendung: Oftmal ensteht der Eindruck, Xenonlicht blende stark. Das kann manchmal sogar sein. Wenn ein Fahrzeug schnell beschleunigt oder bergauf fährt, kommt manchmal die ALWR nicht schnell genug hinterher.
Andererseits schauen die Leute auch wie Insekten direkt in die Lichtquelle. Klar blendet das dann. Wer dann mal die Gegenprobe macht und bei Halogenlicht auch direkt in den Scheinwerfer schaut, wird erstaunt sein, wie stark das auch blendet. Macht nur keiner, daher fällts nicht auf.

Nur vergessen viele Halogen-Fahrer, die SW mal manuell runterzuregeln, wenn sie mal beladen unterwegs sind.
Tnixmehr
allem zum Trotz halte ich Xenon dennoch nicht für wirklich gut....der Mehreffekt gegenüber den plötzlich so verschmähten "Halogenfunzeln" halte ich für nicht so groß !!

Der Psychologische Effekt a´la :

"Schaut her, hab´jetzt auch Xenon, geil, oder ?"

Scheint mir da der größte Faktor zu sein

Xenon-Licht strahlt in einem nicht natürlichen Spektrum, d.h. ein solches Licht kommt in der Natur nicht vor, was zur Folge hat, daß man ganz unwillkürlich mitten hinein schaut - es zieht den Blick an.
das trifft ganz besonders weniger routinierte Fahrer, ältere Menschen ...UND :

Tiere !!
Wildunfälle infolge von Xenon -Blendung werden steigen !
stargate
Zitat:


allem zum Trotz halte ich Xenon dennoch nicht für wirklich gut....der Mehreffekt gegenüber den plötzlich so verschmähten "Halogenfunzeln" halte ich für nicht so groß !!

Der Psychologische Effekt a´la :

"Schaut her, hab´jetzt auch Xenon, geil, oder ?"

Scheint mir da der größte Faktor zu sein

Xenon-Licht strahlt in einem nicht natürlichen Spektrum, d.h. ein solches Licht kommt in der Natur nicht vor, was zur Folge hat, daß man ganz unwillkürlich mitten hinein schaut - es zieht den Blick an.
das trifft ganz besonders weniger routinierte Fahrer, ältere Menschen ...UND :

Tiere !!
Wildunfälle infolge von Xenon -Blendung werden steigen !

(Zitat von: Tnixmehr)




wo hastn den quatsch aufgeschnappt???
aus der Autobild oder was?

Wildunfälle hin oder her, zu bestimmten Zeiten wenn Wildwechsel ist hat man vorsichtig zu fahren egal ob Xenon oder Halogen.

Nem Viech is das sicher wurscht in welchem Spektrum das Licht strahlt. Geblendet wirds von beidem.
Das Tier denkt sich bestimmt nicht, boah geile Funzel da bleib ich jetz stehen.

Genauso isses mitm Gegenverkehr.
Wenn ich mitten rein Glotze werd ich geblendet egal ob der andere Gelbe Scheinwerfer, Halogenfunzeln, Projektionsscheinwerfer oder Xenon hat. Das macht keinen Unterschied.

Irgendwann hat man in der Fahrschule mal gelernt das man sich am rechten Fahrbahnrand orientieren soll. Wenn man des macht wird man auch nicht geblendet.

Ach ja und wenn man ne saubere Windschutzscheibe (innen wie außen) hat ists auch nicht mehr so schlimm.


Bearbeitet von - stargate am 12.11.2007 19:30:37
Mike007
Hi, wenn man sich mal die Aktuellen Scheinwerfer z.B. H7 anschaut, dann sind die doch nicht schlecht.
Mit den Modernen Lampen ist die Leistung nicht mehr so weit weg von Xenon.
Also macht eine Umrüstung meiner Meinung nach eh keinen Sinn, da kauf ich mir lieber das nächste FZ gleich mit Xenon und bis dahin
tuns auch die Halogenlampen (von mir aus mit Osram Nightbreaker o.ä.)
Gruß
Wolli
OT

Habe ein Paar 8000K Xenon Brenner für H7 Fassungen und würde gerne gegen einen Satz 4300K oder 5000K tauschen.

OT
Klausi
Zitat:

Studie: Xenonlicht verhindert Unfälle
Xenonlichter könnten nach einer neuen Studie 50 Prozent der Unfälle auf Landstraßen und 30 Prozent auf Autobahnen verhindern.
Der TÜV-Rheinland untersuchte dabei Unfallstatistiken von Autos der Oberklasse, die mit und ohne Xenonlicht ausgestattet waren. Unabhängig von anderen Sicherheitssystemen konnte das Xenonlicht Unfälle verhindern.
Ein Manko ist es, dass nur etwa zehn Prozent der deutschen Autos mit Xenonlicht ausgestattet sind. Würde das Xenonlicht flächendeckend eingesetzt, so könnten die Unfallzahlen gesenkt werden.
Quelle: auto.t-online.de



Sieht wohl so aus, als ob das (legale!) Xenonlicht nicht die Unfallzahlen erhöht
Tnixmehr
diese Studie ist bei weitem nicht repräsentativ !
Zum einen werden nur Oberklasse-Modelle untersucht, von denen nicht wenige Firmenwagen sind => Kilometerleistungsabhängige Zahlen liegen nicht vor !
Zum zweiten werden Innerstädtische Unfälle nicht berücksichtigt - gerade hier können kurze starke Blendungen beeinträchtigen
Zum dritten wird in keiner Weise untersucht ob bei Unfällen einer der Unfallgegner Xenon besaß und was subjektives Verursachen war.
Zum letzten , nicht unwesentlichen, wurde diese Studie in dieser Form von der Lampenindustrie(Philips) beim Tüv in Auftrag gegeben !!!!
Klausi
Zitat:


diese Studie ist bei weitem nicht repräsentativ !
Zum einen werden nur Oberklasse-Modelle untersucht, von denen nicht wenige Firmenwagen sind => Kilometerleistungsabhängige Zahlen liegen nicht vor !
Zum zweiten werden Innerstädtische Unfälle nicht berücksichtigt - gerade hier können kurze starke Blendungen beeinträchtigen
Zum dritten wird in keiner Weise untersucht ob bei Unfällen einer der Unfallgegner Xenon besaß und was subjektives Verursachen war.
Zum letzten , nicht unwesentlichen, wurde diese Studie in dieser Form von der Lampenindustrie(Philips) beim Tüv in Auftrag gegeben !!!!

(Zitat von: Tnixmehr)




Zum 1. das liegt daran, dass es eben nur bei Oberklassefahrzeugen eine statistisch signifikante Menge an Fahrzeugen gibt.
Zum 2. bin ich natürlich an repräsentativeren Studien interessiert
marueg
Zitat:




Xenon-Licht strahlt in einem nicht natürlichen Spektrum, d.h. ein solches Licht kommt in der Natur nicht vor...

(Zitat von: Tnixmehr)





Bitte ?!?

Tageslicht hat eine UNGEFÄHRE Farbtemperatur von 5.500 Kelvin. Xenon-Scheinwerfer haben etwa 6000 K, Halogenlampen hingegen nur ca. 3000K - was ist hier wohl näher dran? Da Xenonscheinwerfer immernoch nicht so verbreitet sind wie Halogenlampen, stechen sie halt aus der Masse hervor (ziehen also den Blick an), und Mancher fühlt sich subjektiv mehr geblendet. Ahnliche Aufschreie gab es auch schon vor ca. 50 Jahren, als sich das Halogenlicht immer mehr durchsetzte.

b.t.w.
In wenigen Jahren wird sich kein Mensch mehr für Xenon interessieren. Die Mehrzahl der Fahrzeuge wird über LED-Scheinwerfer verfügen und eine kleine Minderheit besonders preisgünstiger Autos wird noch Halogenlicht nutzen.
Tnixmehr
ich werde dann Natrium-Dampflampen haben, und ein zugehöriges Aggregat im Hänger......
Hönis E36 Cabrio
Hallo!

Ich habe mir hier mal alles bisschen durchgelesen. Original Xenon ist wirklich schon eine gute Sache für den der es selber fährt aber nicht für andere. Erlebe jeden Tag dass ich von original XENON geblendet werde und das sogar von Neuwagen der Oberklasse. Ich selber gehörte zu denen die mal einen Nachrüst Satz Xenon verbaut hatte (Im Fahrzeug der Konkurrenz ). Habe und werde ich natürlich bei meinem jetzigen Wagen nicht mehr machen.
Diese Automatische Leuchtweiten Regulierung ist auch der Größte Witz denn dadurch wird man in keinster weise weniger geblendet, wozu dann also diese Automatische Regulierung?
Ach mit der Scheinwerferreinigungsahnlage verstehe ich nicht. Werden bei Regenwetter nicht alle Scheinwerfer dreckig ob Xenon oder Halogen? Man müsste also doch eigentlich bei allen dann die Reinigungsanlage vorschreiben. Und was soll nur bisschen Spritzwasser daraus die Scheinwerfer sauber machen?? Dann müssten schon kleine Wischer direkt mitverbaut werden das die Scheinferwerfer sauber werden
ThaFreak
@Hönis E36 Cabrio schonmal die Lichtstreuung von einem dreckigen Xenon-Scheinwerfer gesehen?
Hönis E36 Cabrio
Aber selbstverständlich. Kollege hat serienmäßig Xenon. Ich weiß wie es ausschaut
stargate
Zitat:


Aber selbstverständlich. Kollege hat serienmäßig Xenon. Ich weiß wie es ausschaut

(Zitat von: Hönis E36 Cabrio)




anscheinend nicht, denn wenn doch wärs dir sicher aufgefallen das bei nem verdreckten normalen Scheinwerfer das nicht so viel ausmacht wie bei nem XenonScheinwerfer.

Ich find zwar die Automatische Scheinwerferreinigungsanlage auch nicht so prall,
1. hat man die ganze Soße dann über die Motorhaube verteilt
2. bringt die jetzt auch nicht soooooooooo viel.

Das einzige was weggeht damit sind etwas gröbere Schmutzteile vor allem bei Regenfahrten ists ned sooo übel.
Aber wenn die Scheinis wirklich wirklcih wirklich dreckig sind bringt die SWR auch nix.

Leuchtweitenregulierung ist schon nicht verkehrt.
Merkt man nämlich beim Gasgeben. Wenn ich beschleunige geht der Lichtkegel nicht mit nach oben, sondern bleibt in etwa auf gleichem Level. Daran musst ich mich erst mal gewöhnen. ^^
Tnixmehr
Tja, leider wurde meine Frage wer denn ein völlig legales Xenon System nachgerüstet hat in den Müll verschoben.

Aus mir unerfindlichen Gründen.

Denn auch die Suche, welche ich stattdessen benutzen sollte, erbrachte kein diesbezügliches Ergebniss.

Also wiederhole ich sie hier nochmal, weil es mich interessiert :

Hat denn jemand beim e46 ein Xenon nachgerüstet - komplett mit SRA, ALWR und Abnahme, Eintragung ??

Und dann vor allem : Den Preis !!

edit : natürlich auch mit den für die Brenner freigegebenen und vor allem geeigneten Scheinwerfern ?



Bearbeitet von - tnixmehr am 18.11.2007 13:01:31
Tnixmehr
alles klar...hat anscheinend keiner.....
stargate
Es gibt von BMW einen Nachrüstsatz fürn E46. Damit man dann auch Xenon hat.
Preis ist nicht billig. Beim E46 weiß ichs nicht, aber beim E87 hätte es mit allem drum und dran beim Händler 2500 Euro gekostet.
Tnixmehr
Zitat:


aber beim E87 hätte es mit allem drum und dran beim Händler 2500 Euro gekostet.

(Zitat von: stargate)




und dann hast du nix gemacht ?
Oder woanders günstiger ?
stargate
ne, habs dann gelassen.

Das war mir zu teuer vor allem unter dem Aspekt das ich damals scho den Gedanken an ein anderes Auto hatte.

Tnixmehr
...kann ich verstehen !

Bin mal gespannt, ob sich noch jemand findet, der es legal nachgerüstet hat ??????
BMW_E39-Touring
also ich habs genau so, wie im ersten anfangsbeitrag erwähnt. was soll da jetzt blenden? der reflektor ist beim halogenscheinwerfer auch nicht anders als beim xenonscheinwerfer...
-gt-
Hallo, ich grabe mal wieder dieses alte Thema aus ^^

Ich bin seit 2 Monaten stolzer Besitzer eines E36 318is Coupe mit nachgerüstetem Xenon.
Gestern allerdings wurde ich von der Polizei angehalten, Lichtkontrolle.. naja mal schauen was noch kommt :(

Zur allgemeinen Problematik hier in meiner Stadt.
Alle meine Kumpels fahren auch einen e36 ( und einer einen e34^^) und jeder hat illegales Xenon verbaut. Das Licht haben wir so eingestellt das es nicht blendet! Also wir haben so für mein Auto so 2h gebraucht. Licht eingestellt, getestet auf der Bundesstraße und dann am nächsten Abend nochmal. Also es blendet den Gegenverkehr in keinster Weise so wie die Autos mit originalem Xenon!
Wie alle E36 mit gut eingestelltem Xenon Licht :P
Neben mir stand auch einmal ein neuer Audi a3 mit originalem Xenon, er strahlte seinen Vorderman um 6-8 cm Höher an als mein Xenon.
Kein Wunder das originale Xenon so sehr blendet ><

Naja genug der Ausschweifung.

Es gibt hier aber auch noch ein paar bekloppte Leute, die mit Nissan, Golf , Audi, Mercedes rumfahren, wo keine Linsen verbaut sind, und das Licht nicht eingestellt haben.
Fast hätte ich das vergessen, natürlich alle Xenon von 8-12k verbaut.

Paradebeispiel.. ein Peugeot 206 mit 12k .. er war einfach nur mal Blau in der Front und hat geblendet wie sau!
Solche Fahrer liebe ich besonders.

Letzens ist mir einer hintergefahren, der hat sich in seine Reflektorenscheinwerfer + NSW Xenon 8k verbaut, das hat geblendet wie sau.
Solche Leute müsste man bestrafen, aber aufs feinste, denn ihr glaubt gar nicht wie es geblendet hat >< Da stimme ich meinen Vorrednern im Forum zu ;)

Mit Xenon kann ich mehr sehen, entspannter Fahren und es blendet auf gerader Strecke sogar weniger als zu hoch eingestelltes Hallogenlicht.
Ich habe mir auch nur 6k Xenon verbaut.
Zitat:



Wenn Xenon ordentlich verbaut wird (zb. in einem E36) mit allen nötigen Anbauteilen, dann finde ich es nicht schlimm. Auch wenn es noch in den Originalscheinwerfern verbaut wird. Wenns sorgfältig eingebaut ist und ordentlich eingestellt ist, dann sehe ich es nicht so eng wie das gesetz...

(Zitat von: Hammam)




Genau den Standpunkt vertrete ich auch !!!
Nennt mich stur aber ich baue mir wieder nach 2 Monaten Xenon rein (diesmal 4k).


Hab bloß gerade ein wenig das Bedürfnis mich über die Bullen auszulassen ><

Zitat "Es hat geblendet" ... Na klar wenn ich in Richtung der Straße stehe, aber auf einer 1m Anhöhe.. ist ja klar das das Licht auf der 1m tieferen Straße blendet oder?
So etwas sinnloses, da hätte selbst das Trabbilicht geblendet xD

Ich schreib dann später noch mal rein was ich alles für Strafen bekommen habe.

Bearbeitet von: -gt- am 23.02.2010 um 20:44:59
XT-Fabi
Zitat:


... und es blendet auf gerader Strecke sogar weniger als zu hoch eingestelltes Hallogenlicht. ...
(Zitat von: -gt-)



Potzblitz! Vermutlich blendet es auch weniger als korrekt eingestelltes Fernlicht...
Gruss, Fabi
ThaFreak
Zitat:


Hab bloß gerade ein wenig das Bedürfnis mich über die Bullen auszulassen ><
(Zitat von: -gt-)




Sinn?

Ich finds gut das gegen die "Xenon-Basteleien" endlich mal was gemacht wird.

Du bist ein Auto ohne Betrieberlaubnis gefahren, also wirst du wohl (zurecht) 3 Punkte + Geldstrafe bekommen.

VaBene
Hi,

Der hier gern benutzte Vergleich mit anderen nicht eingetragenen Bauteilen hinkt.

Verursache ich durch die nicht zugelassenen Xenon einen Unfall so VERLIERE ich den Versicherungsschutz.
Verursache ich einen Unfall weil ich jemandem die Vorfahrt nehme und habe einen nicht zugelassenen Getränkehalter aus Kohle verbaut hat das nichts mit dem Unfall zu tun und mit passendem Anwalt bleibt auch zumindest der Versicherungsschutz. (ohne Gewähr :) )
Verursache ich tagsüber mit Licht-aus, aber nachgerüsteten Xenon verbaut einen Unfall wirds ähnlich aussehen.

Egal was, rüstet nur zugelassen nach! die Strafen der Polizei und angedrohten Punkte sind nur gering im Gegensatz zu den Schäden falls wirklich ein Unfall dadurch passiert. Wenn das zugelassene Xenon trotzdem zuviel blendet, dann sollte eher auch das verboten werden. Reinigungsanlage und automatische Regulierung sind ja nur zum Reduzieren der Blendung, weggehen kanns eh nicht. Auch deswegen macht es Sinn da nur zugelassen Nachzurüsten, auch wenn ihr es sogar besser/blendfreier selber hinbekommt. Passiert der Unfall trotzdem und unvermeidbar (weil über ne Kuppe gefahren) seid ihr dran. (und der Unfallpartner im schlimmsten Falle noch mehr)

Cheerio
Vabene

E36-Freak
ich versteh echt das Gejammere nicht...


ich sage mal 99,99 % derjenigen Leute, die sowas verbaut hat, weiss um die Konsequenzen

war ja wieder klar, das andere dann die Schuld für das eigene Unvermögen bekommen, sowas erst gar nicht zu verbauen
Bl4ck Cobra
An alle die hier rum jammern das auch legales Xenon blendet und verboten gehört:
Ich habe als ich selbst noch kein Xenon hatte genau so gedacht.
Wurde davon auch immer geblendet...
Seit ich aber ein Fahrzeug mit Xenon habe, blendet mich das legale Xenon des entgegen kommenden nicht mehr!

Grund: Als ich selbst noch kein Xenon hatte wurde mein Blick immer zu dem Xenon des entgegen kommenden gezogen.
Seit ich selbst Xenon habe, ist Xenonlicht nichts besonderes mehr und mein Blick wird nicht mehr zum Xenon des entgegen kommenden gezogen!

Wenn alle legales Xenon hätten, würde sich keine Sau darüber aufregen!
Keiner würde geblendet werden (es sei den die ALWR ist defekt)!

Bearbeitet von: Bl4ck Cobra am 23.02.2010 um 19:01:27
BMW-Bull
naja ich habe auch xenon drin im AB und es bländet nicht. diese scheiss gutachten die du bekommst bei ebay und co bringen auch nichts. aber wen man von der küs die Paragrafen hat von einem der bei der küs arbeitet kann die renleitung da nichts machen weil noch können die keine paragrafen änderm.
das ganse ist auf Orginalem Küs Papier und mit stempel gesiegelt.
und ob sich hier welche aufregen oder nicht mir solls egal sein ich hab es drin und lasse jedes jahr 2 mal meine scheinwerfer einstellen bei BMW. und der Tüv hat im Dez auch nichts zu dem Xenon gesagt es sind 8k.


mfg Bull
cabriofreek
hallo zusammen,

also ... ich hab jetzt auch mal nachbau-xenons verbaut in orig. ZKW H1 SW ...

und bin sowas von begeistert ! ..... diese mehr an licht am strassenrand ist
schon phänomenal ... auch das "tageslichtähnliche" licht auf der strasse ist
sowas von angenehm gegenüber dem alten halogenlicht - also, ich möchte
es "an sich" nicht mehr missen ... und vor allem bei regen ... nur vorteilhaft !

zu dem ganzen gesagten möchte ich mich hier zu 100 % BLACK4COBRA an-
schliessen - damit ist wirklich alles, alles gesagt ... ausser

- rechtliche Lage - natürlich ist nachgerüstetes xenon nach STVZO verboten
(ohne die entsprechenden sw sowie alwr plus swr-anlage .... leider), aber

die STVO + STVZO geht von der ersten xenon-reihe aus den 1990-ern aus,
die sicherlich "anderes licht" hatten, als die heutigen - meine haben 4T K
und blenden n i c h t , habe diversen einstellungen probiert und fotografiert

warum jetzt ne alwr für die xenons sein muss ist mir schleierhaft, denn ! je-
der sw, ob halogen H1, H7 oder XENON verliert durch schmutz 30% bis 50%
seiner "leuchtkraft" ... warum jetzt bei xenons trotzdem die swr vorhanden
sein muss, bleibt mir persönlich ein rätsel...

alwr ... wenn ich jetzt in diesen sonnigen tagen tagsüber fahre und von der
sonne geblendet werden sollte, MUSS ICH MEIN auto auch unter kontrolle
haben (nach STVO), genauso, wie wenn mich ein anderer verkehrsteilnehmer
blenden sollte ... ( ob nun mit xenon oder halogen ist doch nebensache) !

ich habe meine sw/xenons so eingestellt, daß ich bei der regulären lwr "0"
auf die maximale horizontale ausleuchtung komme, und ich immer auf -0,5
einstellung fahre, d.h., dass ich andere gar nicht blenden kann ( ausser im
kofferraum läge zufällig ne leiche, von der ich bisher nichts weiss ) ...

wenn ich über ne bodenwelle fahre, dann blende ich andere KURZFRISTIG,
ob mit halogenlampen oder xenonscheinis, das ist prinzipiell völlig wurscht

beim einbau der xenonlämpchen habe ich penibelst nachgemessen ...
der lichtkern der xenon ist exakt der von der orig. H1 halogenlampe !

der abstand der xenonlampe zur DE linse beträgt immerhin stolze 5 cm.
da die xenon nun nicht um 100% mehr an "wärme" produziert ist diese
der H1 halogen gleichzusetzen und somit wäre selbst der orig. SW als
sicher genug anzusehen ....

über die stromersparnis von angeblichen 35W statt 55W möchte ich hier
nicht näher eingehen ... aber ....

ABSCHLIESSEND ist festzuhalten, dass es derzeit illegal ist, jedoch würde
ich es bei einem unfall darauf ankommen lassen ... da ich alles ( und noch
mehr getan habe), dass i c h niemanden blenden kann ! im gegensatz zu
bisherigen halogenfahrern mit falsch eingestellten sw -

m.E. müsste die STVZO und STVO schon längst überarbeitet werden, da
"normale" xenons nicht greller sind als die tagessonne und falsch einge-
stelltes ABBLENDLICHT und/oder FERNLICHT ... !

und dann nochmals ... meine SW sind nur an 2 stunden in top zustand ...
am WE nach der waschbox - dann sind die SW sauber ... 3 stunden später
bereits sitzt schon der schmutz auf dem glas, der selbst meine xenons zu
10% ... 15% .... 20% in seiner "enormen lichtstärke " einschränkt ....

da ich meine xenis so verbaut habe, dass es von aussen nicht erkennbar ist,
kann ich das immer noch mit LEGALEN nachrüst xenon-look lampen erklären.

die erlaubnis zur nachrüstung, ob nun mit alwr/swr würde im übrigen auch die
binnenkonjuktur ankurbeln, wenn alles geprüft und genehmigt wurde ..........

ich denke, dass es lediglich an den in deutschland enormen kosten einer ab-
nahme/kba der nachbau-xenons scheitert, um diese mit abe anzubieten - mfg -







E36-Freak
Ich könnte jetzt sagen: Ist Latte was Du gemessen und wie Du es fotografisch gesichert hast

Warum haben Hersteller wie z.B. Hella hohe Investitiononen getätigt, um eine ABE für diese Lampenart zu erwirken? Und warum ist diese Zusatzoption bei Neuwagen mit mindestens 1000 Euro Aufpreispflichtig?

Warum soll ein Xenon-Billig-Kit für 70 Euro genauso zulässig sein?

Darüber sollte sich jeder mal Gedanken machen

Letzlich muss jeder selber entscheiden, ob er Billig-Brenner in seine Serien-SW einbaut...

Dabei spielt es keine Rolle, ob sowas (illegal) eingetragen wurde-

Prüfer. Falschbeurkundung im Amt

Fahrzeugführer: Untersagung der Weiterfahrt, 80 Euro und 3 Punkte Untersagung der Weiterfahrt



Bl4ck Cobra
Ich glaub cabriofreek hat mich da auch falsch verstanden.
Ich hab legales Bi-Xenon im Wagen.
Ich kann das illegal nachgerüstete Zeugs auch nicht leiden.
Meine Aussage war allein an die gerichtet die meinen legales Xenon würde genauso blenden und sollte auch wieder abgeschafft werden....
marueg
Zitat:





beim einbau der xenonlämpchen habe ich penibelst nachgemessen ...
der lichtkern der xenon ist exakt der von der orig. H1 halogenlampe !




Warst du im Lichtkanal oder hast du mit'm Zollstock gemessen?


Zitat:


ABSCHLIESSEND ist festzuhalten, dass es derzeit illegal ist, jedoch würde
ich es bei einem unfall darauf ankommen lassen ... da ich alles ( und noch
mehr getan habe), dass i c h niemanden blenden kann ! im gegensatz zu
bisherigen halogenfahrern mit falsch eingestellten sw -




Großartiger vergleich:

Xenon-Nachrüstkits in korrekt eingestellten Scheinwerfern blenden weniger als Halogenscheinwerfer die nicht korrekt eingestellt sind, welch überraschende Erkenntnis. Wie war das gleich mit Äpfeln und Birnen?



Zitat:


m.E. müsste die STVZO und STVO schon längst überarbeitet werden, da
"normale" xenons nicht greller sind als die tagessonne und falsch einge-
stelltes ABBLENDLICHT und/oder FERNLICHT ... !




(Zitat von: cabriofreek)




Und auch hier hast du einen kleinen entscheidenden Punkt ausser Acht gelassen. An grelles Sonnenlicht kann sich das Auge anpassen (Pupillendurchmesser). Nachts sind die Pupillen aufgrund der Dunkelheit recht weit geöffnet. Natürlich geschieht diese Adaption auch nachts, ABER der Vorgang nimmt eineige Sekunden in Anspruch -> Blindflug.


Im Gegensatz zu andere Tuningmaßnahmen sind die Folgen nicht nur belästigender Natur, wie z.B. nachts mit offenem Hosenrohr Leute reihenweise aus ihren Betten zu werfen, sondern kann für andere Verkehrsteilnehmer die Frage nach Leib und Leben bedeuten! Dies aufgrund der 'Xenon-Coolnes' zu ignorieren halte ich für verantwortungslosen Egoismus.
Frank_Bmw
Ich wurde mit meinem E36 mit einem Hid Xenon Kit angehalten. Ende vom Lied ich bekam nen Brief das ich 350 Euro zahlen soll und 3 Punkte bekommen soll. Ich ging damit zum Anwalt und es lief auf eine Gerichtsverhandlung raus. Mein Anwalt hat einen Dekra Gutachter zur Hauptverhandlung geladen und dieser hat ausgesagt das es völlig legal ist, da das Auto vor Bj 2000 ist. Wurde alles eingestellt und ich fahre heute noch damit rum :-)
E36-Freak
legal? In welchem Bezug?



Bearbeitet von: E36-Freak am 04.01.2011 um 10:07:05
Jago
Ich kann mir das an einem E36 auch nicht vorstellen.

Einige ältere 5er BMW´s können ohne SWRA fahren da es damals wohl kein standart gewesen ist.
Aber E36 hatte nie Xenon verbaut und somit musst du alle bestimmungen erfüllen wenn du nachrüstest.

EDIT: Nach Karte wohnst du ja in Bayern. DEKRA darf doch nur in denn neuen Bundesländern Lichttechnische Gutachten ausstellen, b.z.w. einzelabnahmen im algemeinen.

EDIT2: Wieso eigentlich 3Punkte und 350€ ? Fahren ohne ABE bring nur 1P und 50€ ...

Bearbeitet von: Jago am 04.01.2011 um 10:44:56


Bearbeitet von: Jago am 04.01.2011 um 10:51:19
E36-Freak
Fahrer 90 Euro 3 Punkte
Halter 150 Euro 3 Punkte

wenn Du auf den §72 StVZO anspielst muss vor dem Stichtag 01.04.2000 das Fahrzeug im Gasentladungslampen ausgestattet worden sein, um es ohne SWRA und ALWR zu legaliieren...in jedem Fall wäre es eintragungsoflichtig, da kein Original Xenon_Licht für den E36 ausgeliefert wurde

ein HID-Nachrüstkit, wie sie seit etwa 2004 im Handel angeboten werden, ist im E36 weder eintragungsfähig noch zugelassen

Tribal1603
@ Jago aber Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis in Verbindung mit Fahren ohne Versicherungsschutz( das erste impliziert nicht das 2.) bringt halt 3 Punkte.Habs selber durch.
Ist halt der Unterschied ,ob du mit dem illegalen Teil erstmal nur das Risiko eines Unfalls erhöhst (indem du Einfluss auf deine eigene Fahrweise ausübst(illegale Pedale,ohne Rutschfestigkeit), oder ob du direkt andere Verkehrsteilnehmer negativ beeinflusst(Blenden mit illegaler Beleuchtungsanlage).
Jemi
Danke für diesen Thread.

War sehr informativ, sehr gut geschrieben und hat mir sehr gut weiter geholfen :)
*thx*
Waldi87
Es sind viele Hilfreiche Aussagen in diesem Forum dabei, aber ich bin immer noch nicht weiter. Sorry :-( Wie bekomme ich es jetz genau legal in z.B. E30, E36, E34...? Sonst werde ich es einfach einaben und es mal bei der Dekra... mit einer Eintragung versuchen. Werde es euch dann mal mitteilen.
E36-Freak
1. für Xenon zugelassener Scheinwerfer mit DC/DCR/D2S Prüfzeichen
2. Xenon-Vorschaltgerät bzw.Brenner mit E-Prüfzeichen
3. Scheinwerferreinigungsanlage
4. automatische Leuchtweitenregulierung
HaNNi8aL
Zitat:


Hi, wenn man sich mal die Aktuellen Scheinwerfer z.B. H7 anschaut, dann sind die doch nicht schlecht.
Mit den Modernen Lampen ist die Leistung nicht mehr so weit weg von Xenon.
Also macht eine Umrüstung meiner Meinung nach eh keinen Sinn, da kauf ich mir lieber das nächste FZ gleich mit Xenon und bis dahin
tuns auch die Halogenlampen (von mir aus mit Osram Nightbreaker o.ä.)
Gruß


(Zitat von: Mike007)




Meistens werden ja keine "moderen H7" umgerüstet, sondern die schon angesprochenen Golf II oder alte E30 etc. wo der Reflektor drinbleibt!

Ich schließe mich dem Grundtenor hier an! --> Nachrüstung nur mit Eintragung und allem was dazu gehört...

Hier gabs neulich nen Thred wo einer rumjammert dass er in der Probezeit is und sein Kumpel mit seinem Wagen mit Xenonnachrüstung erwischt wurde.... Nun drohen beiden 3 Punkte und ihm ne Verlängerung der Probezeit. (ohne Wertung sonst bekomm ich noch aufn Sack :D)
robbybaggel

Hallo,
hier ist etwas für Euch

Diese ABE-Gutachten sind ausdrücklich nur für Fahrzeuge zu verwenden, die vor dem
Erstzulassungsdatum 01.07.2000 sind und an diesen Fahrzeugen eine Xenon Umrüstung vorgenommen wurde, oder Ihr noch vorhabt da Xenon Licht einzubauen OHNE es beim TÜV einzutragen!!! Denn jetzt trägt leider eine Xenon Licht Umrüstung kein TÜV Prüfer mehr ein, weil jetzt die Auflagen nicht erfüllt werden, weil jetzt eine (ALWR) automatische Leuchtweitenregulierung und (SWRA)Scheinwerferreinigungsanlage sowie extra zugelassene Xenonscheinwerfer gefordert werden. Vor dem Erstzulassungsdatum 01.07.2000 war keine ALWR & SWRA gefordert, was Ihr mit dem Gutachten belegen könnt. Also diese Papiere sind nicht zum Eintragen beim TÜV gedacht, sondern um bei Verkehrskontrollen nachzuweisen, das man umrüsten durfte und Ihr das Xenon Licht bis 01.07.2000 umgerüstet habt, da bis zu diesen Zeitpunkt keine (ALWR) & (SWRA) sowie extra zugelassene Xenon Scheinwerfer gefordert wurden sind!!!

Somit sind diese Papiere nur dazu gedacht, das wenn man auf eine Xenon-Licht Umrüstung nicht verzichten möchte und wenigstens Xenon Papiere vorlegen kann, als wenn man bei unangenehmen Kontrollen überhaupt nichts zu Händen hat!!!
angry81
Hä? Ein Gutachten das besagt, dass man vor 2007 keine ALWR und SWRA braucht, ok. ABER wenn man entsprechende Scheinwerfer braucht, dann wird dieser Punkt bei 99,9999% der betroffenen Fälle nicht erfüllt sein.
cargraphics
Zitat:

Somit sind diese Papiere nur dazu gedacht, das wenn man auf eine Xenon-Licht Umrüstung nicht verzichten möchte und wenigstens Xenon Papiere vorlegen kann, als wenn man bei unangenehmen Kontrollen überhaupt nichts zu Händen hat!!!



Ich habe den Satz etwas korrigiert, aber versucht den "Originalsatzbau" beizubehalten:

Zitat:

Somit sind diese Papiere nur dazu gedacht, das wenn man auf Toilettenpapier verzichten möchte und sich wenigstens damit dann den Allerwertesten abzuputzen kann, als wenn man bei unangenehmen Stuhlgang überhaupt nichts zu Händen hat!!!



MfG

Bearbeitet von: cargraphics am 10.04.2014 um 20:51:16
Hessenspotter
Zitat:



Hallo,
hier ist etwas für Euch

Diese ABE-Gutachten sind ausdrücklich nur für Fahrzeuge zu verwenden, die vor dem
Erstzulassungsdatum 01.07.2000 sind und an diesen Fahrzeugen eine Xenon Umrüstung vorgenommen wurde, oder Ihr noch vorhabt da Xenon Licht einzubauen OHNE es beim TÜV einzutragen!!! Denn jetzt trägt leider eine Xenon Licht Umrüstung kein TÜV Prüfer mehr ein, weil jetzt die Auflagen nicht erfüllt werden, weil jetzt eine (ALWR) automatische Leuchtweitenregulierung und (SWRA)Scheinwerferreinigungsanlage sowie extra zugelassene Xenonscheinwerfer gefordert werden. Vor dem Erstzulassungsdatum 01.07.2000 war keine ALWR & SWRA gefordert, was Ihr mit dem Gutachten belegen könnt. Also diese Papiere sind nicht zum Eintragen beim TÜV gedacht, sondern um bei Verkehrskontrollen nachzuweisen, das man umrüsten durfte und Ihr das Xenon Licht bis 01.07.2000 umgerüstet habt, da bis zu diesen Zeitpunkt keine (ALWR) & (SWRA) sowie extra zugelassene Xenon Scheinwerfer gefordert wurden sind!!!

Somit sind diese Papiere nur dazu gedacht, das wenn man auf eine Xenon-Licht Umrüstung nicht verzichten möchte und wenigstens Xenon Papiere vorlegen kann, als wenn man bei unangenehmen Kontrollen überhaupt nichts zu Händen hat!!!


(Zitat von: robbybaggel)




Alles ABEs für Xenon die keine ALWR und SWR vorsehen sind m.W.n. gefälscht oder ungültig. Es gab mal ne gefälschte ABE für ein "Hella Umrüstkit" wo keine AWLR und SWR erforderlich war, von denen waren auch eine größere Zahl im Umlauf. Sollte man damit erwischt werden, muss man nachweisen das man selbst das nicht gefälscht hat (was schwierig ist). Und Urkundenfälschung ist eine blöde Vorstrafe im Führungszeugnis ...

Grundsätzlich gilt folgendes:

- für SW für Abblendlicht mit einem Lichtstrom > 2 000 Lumen vorgeschrieben:
- autom. Leuchtweitenregulierung,
- Scheinwerfer-Reinigungsanlage;

- für SW für Abblendlicht mit Gasentladungslampen vorgeschrieben (ab EZ 01.07.2000 und Nachrüstung ab 01.04.2000):
- autom. Leuchtweitenregulierung
- Scheinwerfer-Reinigungsanlage
- Abblendlicht „ein“, wenn Fernlicht „ein“;

Somit ist sind ALWR und SWR nicht nur für Xenon vorgeschrieben !!! Auch die Aussage mit "E36 hat EZ vor 2000 und und somit braucht er das net ..." ist hinfällig. Der Lichtstrom wird selbst bei einem miserablen Xenon-Nachrüstkit über 2000 Lumen liegen und somit greift der Punkt 1 wieder !!!

Ich habe schon selbst einige Nachrüstaktionen begleitet. Der Aufwand ist recht groß, da es sich um eine geprüfte und zugelassene ALWR handeln muss !! Einfach "ich habe 2 Potis angebracht und einen kleinen Schaltkreis, das passt schon" ist nicht (alles schon gehabt). Solch primitive System scheitern schon an der Aufgabe "Selbstjustierung nach jedem Start".
samina19
link entfernt, nicht jugendfrei


Bearbeitet von: Kingm40 am 20.04.2014 um 22:10:41
5N1P3R
Legal oder illegal, mit automatischer Leuchtweitenregulierung+Reinigungsanlage oder ohne, original oder nicht, ich weiß nur eins und zwar, dass ich immer von Xenon Lichtern geblendet werde.

Am geilsten ist es in der Nacht, wenn solch einer hinter mir fährt und die Straße uneben ist, dann regelt die ALWR die ganze zeit, die Xenonlichter rauf und runter und somit immer wieder mir ins Gesicht. Die Augen wissen dann gar nicht mehr was los ist, ist es jetzt dunkel oder hell?

Das gleiche wenn jemand von vorne kommt....wie kann sowas legal sein und das andere nicht? Nur damit EINER besser sehen kann (denn davor sind wir anscheinend alle blind durch die Gegend gefahren, weil normale Lichter zu nix taugen), müssen andere dieses ständige Geblende ertragen....
Don Vito Santorini
Oh ja, ich hasse regelrecht das xenonlicht. Ich habe peinlich penibel darauf geachtet das mein dicker nicht so ein schrott verbaut hat. Die können den müll abschaffen. Zu teuer, ist eine kaputt musst du beide wechseln weil sonst die andere dunkler ist, selber wechseln ist problematisch und die sind ekelhaft hell.
BMW JÖRG
keine ahnung warum du hier so gegen das xenonlicht bist,fahr einfach mal ein auto mit xenon und auch du wirst erkennen das es nix besseres gibt (evtl. noch die neuen led)
natürlich immer vorausgesetzt das alles ordentlich eingestellt ist und richtig funktioniert
...und wenn dich das "böse" xenonlicht so sehr blendet hilft auch manchmal das putzen der frontscheibe von innen!
ich fahre beruflich im jahr ca. 200 000km und bin echt froh darüber das es xenon gibt,man sieht einfach besser und in extremsituationen kann man durch bessere sicht auch unfälle vermeiden!

Natürlich bin auch ich gegen das illegale gebastel was zu starken blendungen führt-das gehört meiner meinung nach härter bestraft als ein lauter auspuff o.ä.
Don Vito Santorini
Ich hatte vorher eine weile den a3 xenon plus und ich muss sagen, im dunkeln hat mich sogar ohne fernlicht die durch mich verursachte lichtbestrahlung auf die verkehrsschilder so dermaßen geblendet das ich schon voll den upturn bekam von dieser spielerei. ( mein auto ist selbst bei einem schlammrace auf hochglanz poliert von aussen und innen, das geht soweit das ich selbst die rapspollen entferne und gefahren wird mit grocks und nicht mit strassenschuhen :-D).

Egal jedenfalls nerven mich autos mit xenonlicht, definitiv jeden tag.
BMW JÖRG
...jaja wissen wir ja jetzt alle...böses xenon...."kopfschüttel"
5N1P3R
So spricht doch nur jemand, der selbst Xenon hat ;)