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Glocki
Hauptthema:
Hab vor längeren mel einen beitrag mit problem mit motor verkauf geschrieben.
Jetzt kam ein brief vom amtsgericht und der kerl will von mir 1850 euro, angeblich wurde der motor jetzt von ner werkstatt ein gebaut, die firma hört sich wie ne lackiererei oder so an.
Der hat doch eigentlich keine Chance oder?

Es soll ein pleullager kaputt sein, der motor hört sich ab 3000 an wie ein diesel.
Der Motor lief bei mir einwandfrei.
BMWStreetracer
Naja Problem ist , du musst beweisen können das er bei dir noch problemlos funktionierte .

Im eigentlichen Sinne steht da Partei gegen Partei , du sagst er hat bis zum Ausbau einwanfei seinen Dienst verrichtet er jedoch meint du ahst ihn schon Defekt verkauft !!

Jetzt beweise du ihm mal , dass er beim Verkauf noch einwandfrei Lief ?!

Aber da es sich um einen Privatkauf handelt und somit keine Garantiegewägrleistung da ist wird sich das wohl im Sand verlaufen !
Maveric
Hä? Er muss gar nix beweisen solange er nicht gewerblich verkauft hat.

Von privat kann der wagen auseinanderfallen nach dem er übergeben wurde.

In dem Fall muss der KÄUFER beweisen das er arglistig getäuscht wurde, was fast immer net klappt.
roadrunner328
nach dem erhalt von name und adresse liegt die lösung auf der hand.
zwei kräftig gebaute männer aus dem osten organisieren, vorzugsweise tschetschenien. dann stattet man dem netten herrn eine hausvisite ab und mit ein paar kräftigen schlägen löst sich das Problem von selbst
BMWStreetracer
Super Tipp
roadrunner328
war ironisch gemeint! :)

mit recht und so kenn ich mich nicht so aus. doch vielleicht einmal einen gutachter ranzeihen.
pleullager ist so eine sache, eigentlich ein verschleißteil, oder?
Stiffee
da stehts dann aussagen gegen aussagen ,dumm gelaufen aber da wird der typ drauf sitzen bleiben. So könnt ja dann jeder kommen , motoren kaufen und dann einfach sagen sie sind am arsch , lohnendes geschäft. wer sagt denn das der Motor kaputt ist Gutachter werkstatt??
BMWStreetracer


@roadrunner328 dachte ich mir das es ein Witz war , aber da fällt mir was zu sein ^^

Bearbeitet von - BMWStreetracer am 28.06.2007 15:54:44
roadrunner328
@BMWStreetracer
ja da fehlt aber noch dei putzfrau (in dem fall schriftführerrin) die den dreck dann wegmacht, dann ist die truppe des ausergerichtlichen tatausgleiches komplett. *g*
o_O
hast du beim verkauf sachmängelhaftung bzw gewährleistung ausgeschlossen? wenn ja und er hat das unterschrieben bist du fein raus.

wenn nein o o o . dann hast du AUCH als privatperson 2 jahre gewährleistung zu geben.. ausser du schliesst sie vertraglich aus. 1 satz hätte gereicht, wenn er das dir unterschrieben hätte.
nach 6 monaten ist beweislastumkehr..
wie lange ist der verkauf schon her?
hast du schriftlich etwas festgehalten?

mfg

Bearbeitet von - o_O am 28.06.2007 16:33:42
BMW-86
Wenn du die Private- Garantie ausgeschlossen hast beim Verkauf, wird es für Ihn sehr schwer da etwas zu hohlen. Aber da bleibt ja noch die "arglistische Täuschung".. Hier muss ER es beweisen das du Ihn mit absicht "verarscht" hast
fb2284
leider besteht kein kaufvertrag, hab nur mündlich gesagt das es keine garantie gubt und das unter 3 zeugen. Kann auch an hand mehrerer Zeugen nachweisen das der motor noch einwandfrei lief, letzte probe fahrt war mit einem bekannten der beim bgs ist.

Für die andere lösung brauch ich bestimmt keine leute aus dem osten. So was kann ich auch alleine gut genug klären. Aber wenn ich nur einen cent zahlen muss is der kerl eh dran
fb2284
log dich mal in deinem namen ein*grins* schreibst schon wieder unter meinem
o_O
also dann dürftest du, falls es hart auf hart kommt keine probleme bekommen, mit 3 glaubhaften zeugen an der hand. zudem muss der dir erstmal nachweisen, dass es wirklich dein motor ist und nicht sein alter defekter.

aber merke: vor gericht und auf hoher see ist alles möglich!! ;)

mfg
Glocki
@frank sorrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrry

wird sich zeigen was vor gericht
Avusblau
Kannst ja mal bei deinem Anwalt anrufen und fragen wie du dich jetzt verhalten sollst bzw. wie der weiter Werdegang ist.
Wenn du Rechtschutz hast dürfte es ja kein Thema sein.
cxm
Hi,

Wie will der Typ beweisen, dass es überhaupt der Motor ist, den Du verkauft hast?
Habt Ihr die Motornummer?
Wenn nicht, kann das Streitobjekt jeder, jemals bei BMW gegossene typgleiche Motor sein.
Bei Teilen wie Motorlager gibt es gar keine Seriennummer.
Wie will der Typ nachweisen, dass er nicht unqualifiziert dran rumgebastelt hat?
Ich wäre da auch relativ entspannt.

Ein Bekannter von mir macht gerade eine ähnliche Story durch.
Bisher kam auch nur die Androhung einer Anzeige...

Ciao - Carsten
mb100
Zitat:


wenn nein o o o . dann hast du AUCH als privatperson 2 jahre gewährleistung zu geben.. ausser du schliesst sie vertraglich aus. 1 satz hätte gereicht, wenn er das dir unterschrieben hätte.
nach 6 monaten ist beweislastumkehr..

(Zitat von: o_O)




Ja, beim Verbrauchsgüterkauf (=> Unternehmer verkauft ne bewegliche Sache an nen Verbraucher).
Wenn ein Privater an nen anderen Privaten was verkauft und die Gewährleistung nicht ausschließt, dann is die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang da war, immer beim Käufer...

Bearbeitet von - mb100 am 29.06.2007 13:10:16
Big R
Zitat:


leider besteht kein kaufvertrag, hab nur mündlich gesagt das es keine garantie gubt und das unter 3 zeugen.
(Zitat von: fb2284)



Natürlich besteht ein Kaufvertrag!! Ob mündlich oder schriftlich - Kaufvertrag ist Kaufvertrag.

Wichtig zu demn Thema: Garantie ist nicht gleich Gewährleistung! Garantie musst Du eh keine geben, aber Gewährleistung musst Du explizit ausschließen.
Da es sich um einen Verkauf Privat-Privat handelt, muss aber er Dir beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand.
Aber selbst bei Ausschluß der Gewährleistung müsstest Du geradestehen, falls Du ihm einen bestehenden Mangel arglistig verschwiegen hättest.

Nur kurz zum Thema "Aussage gegen Aussage":
Dieser Terminus wird gern benutzt, aber heisst definitiv nicht, dass dem Richter dann nichts anderes übrigbleibt, als die Sache abzuweisen.
Der Richter ist befugt, selbst zu entscheiden welchen Aussagen er mehr Glauben schenkt!
Im Extremfall kann sich ein Richter entscheiden 10 gleichlautenden Aussagen nicht zu glauben, aber einer einzigen Aussage einer anderen Person Glauben zu schenken (Man nehme z.B. an 10 Leute hätten eine andere Person zusammengeschlagen).
Orbis
@mb100
Angehender Jurist!?
Stiffee
locker beleiben ,zurück lehnen und erstmal abwarten was da kommt.
o_O
Zitat:


Zitat:


wenn nein o o o . dann hast du AUCH als privatperson 2 jahre gewährleistung zu geben.. ausser du schliesst sie vertraglich aus. 1 satz hätte gereicht, wenn er das dir unterschrieben hätte.
nach 6 monaten ist beweislastumkehr..

(Zitat von: o_O)




Ja, beim Verbrauchsgüterkauf (=> Unternehmer verkauft ne bewegliche Sache an nen Verbraucher).
Wenn ein Privater an nen anderen Privaten was verkauft und die Gewährleistung nicht ausschließt, dann is die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang da war, immer beim Käufer...

Bearbeitet von - mb100 am 29.06.2007 13:10:16

(Zitat von: mb100)




also soweit ich das noch weiss liegt auch bei privat an privat die beweislast in den ersten 6 monaten beim verkäufer. bin mir da sogar ziemlich sicher.
kann mich aber auch täuschen. ;)

mfg
Maveric
ja täuscht dich. Ist wirklich nicht so ansonsten würde keiner mehr ein auto privat verkaufen!
mb100
@o_O: Maveric und ich haben recht - schau einfach mal ins Gesetz. Die Regel über die Beweislastumkehr steht im § 476 BGB - und der is in dem "Abschnitt" der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf zu finden.


Bearbeitet von - mb100 am 29.06.2007 15:11:30
Papa76
Zitat:


Hab vor längeren mel einen beitrag mit problem mit motor verkauf geschrieben.
Jetzt kam ein brief vom amtsgericht und der kerl will von mir 1850 euro, angeblich wurde der motor jetzt von ner werkstatt ein gebaut, die firma hört sich wie ne lackiererei oder so an.
Der hat doch eigentlich keine Chance oder?

Es soll ein pleullager kaputt sein, der motor hört sich ab 3000 an wie ein diesel.
Der Motor lief bei mir einwandfrei.

(Zitat von: Glocki)




Was ist das denn überhaupt für ein Brief gewesen? Gerichtlicher Mahnbescheid? Dann einfach am Gericht widersprechen. Dann musser seine Ansprüche in einer Verhandlung geltend machen. Einen gerichtlichen MB kann jeder gegen jeden ohne irgend eine Grundlage veranlassen. Das heißt noch gar nix.

MfG
Papa76
Glocki
Muss ich daheim noch mal nach schaun was das für ein brief ist. es sind etliche fragen aufgestellt zu dennen ich stellung nahme nehmen muss.
BmW-MoGuL
hab da mal was im netz gefunden! handelt sich zwar um ne andere ware, aber die situation ist ziemlich gleich!

http://www.frag-einen-anwalt.de/Artikel-lt.-K%E4ufer-defekt-verlangt-R%FCckabwicklung__f6295.html
elvis29m
das hört sich nicht gut an aber n wichtige frage wäre wirlich auch ist eine motoridentNr aufgeschrieben woreden die beweisen würde das es der selbe motor ist? den behaupten kann die gegenseite ja vieles n, mann stelle sich sonst die auswirkungen vor ich verkaufe einen guten gebrauchten motor als privatperson der im topzustand ist und der käufer tauscht die aggregate aus und sendet mir dann einen anderen motor der von haus aus defekt ist wieder zurück um die kohle zu bekommen! das kanns ja nich sein
cxm
Zitat:


Muss ich daheim noch mal nach schaun was das für ein brief ist. es sind etliche fragen aufgestellt zu dennen ich stellung nahme nehmen muss.




Hi,

musst Du nicht, wenn es vom Anwalt der Gegenseite ist.
Wenn es vom Amtsgericht ist, Widerspruch einlegen!
Außerdem - von welchem Amtsgericht?
Geklagt wird grundsätzlich am Standort des Beklagten - also bei Dir in der Nähe.
Geh mal zum Anwalt...

Ciao - Carsten
Glocki
So ich musste jetzt den preis vom motor zurück erstatten. Ok hab mir gedacht gebe ich na das geld hol mir den mittlerweilen wirklich kaputten motor wieder und hab meine ruhe von dem wichser. Aber dan kommt heut der mega hammer soll jetz 4500 euro für den seinen anwalt, Gutachter und sonstigen scheiss bezahlen. Is doch der hammer oder. Will dem Typen eigentlich nur noch sein gesicht brechen.
sportler22
Such dir nen guten Anwalt und lass dich vorgericht ziehen.
Dan kannst ih ja zur schnecke machen lassen.
Es ist immer noch ein Privatkauf.
Und wieso geld zurück?
Glocki
Geld zurück war gerichts beschluss
-XTreMe-
das glaub ich nicht! du verkäufst von privat zu privat, schliesst die garantie aus, und du musst gerade stehn wenn der das teil kaputt macht?

gut dann werd ich mir morgen ein auto bei ebay kaufen, wo der verkäufer die garantie ausgeschlossen hat, das teil im 1ten gang 10 minuten im begrenzer durch die stadt jagen, dann rumheulen das die karre im eimer ist, und dann wieder antanzen und mein geld zurück wollen?


irgendwas läuft doch da schief? wenn du gewerblicher verkäufer bist, musst du 6 monate gewährleistung geben, und 2 jahre garantie.... bei privat musst du garnichts!

mfg
BMW-86
Zitat:


Geld zurück war gerichts beschluss

(Zitat von: Glocki)




und die Kosten fallen .... zur Last?

Aber sag mal was hattest du denn bitte für einen Anwalt ?
Wenns auf nen Vergleich hinausgelaufen wäre hätt ich gesagt- ja gut okay- aber so???
Greis
Zitat:


Geld zurück war gerichts beschluss

(Zitat von: Glocki)




WAT?? Halt ich für fast unmöglich??
Oder hast du dich vor Gericht unterbuttern lassen??
Glocki
Es wurde ein gutachter hingeschickt, der hat heraus gestellt das der motor einen pleullagerschaden hat, durch ürgend was das die ölpumpe angesaugt hat und so die öl zufur unterbrochen war. Das beste ist ja das er dan auch noch 900 euro für den einbau wollte, der durch eine fach firma erfolgte. Davor hieß es noch er habe ihn in seiner garage mit einem expertern eingebaut. Gutachter meinte aber das so ein motortausch allerhöchsten 300 euro kosten darf. Da merkt man doch das die geschichte die volle verarsche ist. Der gutachter ist mir auch nicht geheuer aber jetzt kann ich nichts mehr machen. Heißt jetzt erst einmal 4500€bezahlen, weiß nicht mahl wie ich das bezahlen soll, hab auch nur noch bis montag zeit
bosanjero
Was passiert wenn du nicht bis montag zahlst?Kannst keine ratenzahlung vereinbaren?
Echt scheiße das es so abgelaufen ist...

mfg bosanjero
Greis
Und wie hat man nachgewiesen das der untersuchte Motor deiner war??
Grinch
würde auch keinen cent zahlen, das stinkt doch alles bis zum himmel hoch.
kannst du nicht in berufung gehen oder sowas?
-XTreMe-
Zitat:


würde auch keinen cent zahlen, das stinkt doch alles bis zum himmel hoch.
kannst du nicht in berufung gehen oder sowas?

(Zitat von: Grinch)




hätte ich jetzt auch gesagt! ich find da läuft irgenwas schief...
Tombo
Zitat:

würde auch keinen cent zahlen, das stinkt doch alles bis zum himmel hoch.


würde ich auch nicht,die Frage ist nur ob Glocki rechtschutzversichert ist.
Ich wette die Gegenseite ist es.
Ohne die hätte ich es außergerichtlich ohne Anwalt/Gericht geklärt.
Ich würde auch kotzen was das Zeug hält wenn ich einen Motor kaufe der beim ersten Start die Flügel anlegt.
Ich glaube sogar das jeder der schonmal defekte Sachen gekauft hat der Meinung ist das der Verkäufer es wuste.Soll nicht heißen das Glocki sowas macht.
Möge es für ihn gut ausgehen
liebi36
Hatte mir beinah schon so was gedacht, die hatten doch mal sone Regelung raus gebracht, wonach ein Autoverkäufer ne gewisse Garantie übernehmen muß ab einen bestimmten Kaufwert. Ich glaube alles was über 500 EUR ist.
Man sieht warscheinlich deshalb bei den Händlern keine Autos mehr die älter sind.
Bin ja gespannt wie ich meinen mal los werde.
Glocki
also erstens meine rechtschutzversicherung beinhaltet das nicht, auf deutsch ich hab keine dafür. Klar flippt man wenn man was kaputtes kauft, das blöde ist nur das 2 wochen davor der onkel von dem typ angerufen hat und gefragt hat ob ich den motor wieder zurück nehme weil er wahrscheinlich zu schnell ist. Ich hab zum gericht meinen tüv bericht gesendet von dem wagen wo der motor drin war, da war kein mängel vom motor drin, und am selben tag wurde er abgemeldet also nicht mehr bewegt!!! und das ein gutachter 4500€ kostet kann ich mir beim besten willen nicht vorstelln
EasyEddi
Hallo,

ist zwar wahrscheinlich zu spät, aber kann BMW nicht anhand der Fahrgestell Nr. von Deinem Auto die Motor Nr. zuordnen, damit man weiß ob es überhaupt Dein Motor war???

MFG

Zitat:


also erstens meine rechtschutzversicherung beinhaltet das nicht, auf deutsch ich hab keine dafür. Klar flippt man wenn man was kaputtes kauft, das blöde ist nur das 2 wochen davor der onkel von dem typ angerufen hat und gefragt hat ob ich den motor wieder zurück nehme weil er wahrscheinlich zu schnell ist. Ich hab zum gericht meinen tüv bericht gesendet von dem wagen wo der motor drin war, da war kein mängel vom motor drin, und am selben tag wurde er abgemeldet also nicht mehr bewegt!!! und das ein gutachter 4500€ kostet kann ich mir beim besten willen nicht vorstelln

(Zitat von: Glocki)


EasyEddi
Hallo,

ist zwar wahrscheinlich zu spät, aber kann BMW nicht anhand der Fahrgestell Nr. von Deinem Auto die Motor Nr. zuordnen, damit man weiß ob es überhaupt Dein Motor war???

MFG

Zitat:


also erstens meine rechtschutzversicherung beinhaltet das nicht, auf deutsch ich hab keine dafür. Klar flippt man wenn man was kaputtes kauft, das blöde ist nur das 2 wochen davor der onkel von dem typ angerufen hat und gefragt hat ob ich den motor wieder zurück nehme weil er wahrscheinlich zu schnell ist. Ich hab zum gericht meinen tüv bericht gesendet von dem wagen wo der motor drin war, da war kein mängel vom motor drin, und am selben tag wurde er abgemeldet also nicht mehr bewegt!!! und das ein gutachter 4500€ kostet kann ich mir beim besten willen nicht vorstelln

(Zitat von: Glocki)