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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Klaus
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 12.01.2007 um 16:44:39 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.

also: auf der bab8 aus stgt kommend, wurde ich bei der anschl.stelle west so richtig übersehen. ein auto zog mit ca. 120km etwa 100m(!!!!) vor mir raus. ich hatte "nur" 230km/h drauf. ihr wißt was ich meine!? die 4 schwarzen striche sind immer noch auf der bab sichtbar. ich konnte es verhindern, daß ich ihr reinfuhr, habe aber die leitplanke geküßt. gesamtschaden (incl 4 bremsplatten) ca 3.100€. nun kommts: wir die polizei gerufen und die haben ihr gleich eine anzeige verpaßt. daten ausgetauscht und fall abgehakt. schuld eindeutig bei ihr (nachfolgenden verkehr nicht beachtet)!! ich mein auto in die werkstatt (mit eckigen reifen) und am montag mit dem serviceberater tel. nach 6 wochen hatte die werkstatt immer noch keine rkü von der vers., weil: ich sei mit total überhöhter geschw gefahren sagte die tussi ihrer vers. da ich auf mein auto angewiesen bin, habe ich den schaden über meine vk abgerechnet. die monate gingen ins land (unfall war am 01.07.06) und die gegnerische vers. meldete sich nicht!!!! dann ging ich zum anwalt und es dauerte nochmal 2 monat bis der "schaden reguliert" wurde. aber, sie haben nur die höherstufung meiner vers.(für 1 jahr), den nutzungsausfall für mein auto -nicht 6 wochen, sondern nur eine woche-, die sb meiner vk und eine unkostenpauschale bezahlt. den eigentlichen schaden (an meinem auto) haben sie nicht bezahlt, da zahlen sie lieber über jahre hinweg den höheren vers-beitrag für meine vk. jetzt sagt mein vers-vertreter daß sich das über mehr als 10jahre hinziehen kann bis ich wieder so gestellt bin als wäre kein schaden eingetreten. hatte jemand schon solche probleme mit versicherungen??


Bitte auf das richtige Forum achten, danke



Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 12.01.2007 16:44:39
bmw-manu
Hallo,
mein TIPP: Ab damit zum Anwalt, der kann wunder bewirken...

Gruß Manuel
5e39 touring
Ohne Anwalt keine Chance, soweit dürfte es klar sein. Hoffentlich haste ne Verkehrsrechtsschutz, damit Dir die Kosten für einen Rechtsstreit nicht über die Ohren wachsen....
SuMo-Driver
@ Klaus,

tja die bekannte Richtgeschwindigkeit auf Deutschen Straßen ist und bleibt 130.

Wer darüber fährt, handelt schon mal fahrlässig (kein Scherz ist so, halt fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig).

Und das musst Du Dir wohl anrechnen lassen. 100% wirst Du nicht bekommen. Scheiß auf die Meinung der Rennleitung, die haben nix zu melden und vor allen Dingen überhaupt nix zu entscheiden.

Das macht der kleine junge Mann in der schwarzen Kutte hinter dem hölzernen Pult.

Und wenn der gute Mann (Gott in Schwarz) der Meinung ist, daß Deine hohe Geschwindigkeit einen Teil zu dem Unfallhergehen beigetragen hat, dann hast Du den Salat (kann die Rennleitung meinen was sie will, die sind nur Zeugen, mehr nicht !! die haben mal gar nix zu melden)

Mit 130 wäre nix passiert, daher PP (persönliches Pech).

Inwzischen bist Du auch bei Recht vor Links Vergehen immer mit Teilschuld dran (in einer 30er Zone), auch wenn Du vollkommen normal gefahren bist und eigentlich der andere eine Schuld hatte.

Wenn Du keine Zeugen des Geschehens hast (und nicht diese nachträgliche Rennleitung), dann wird's langwierig und bestimmt keine 100%.

Leider

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 12.01.2007 18:36:38
FRY
wie schon gesagt, es KANN sein , dass man dir eine teilschuld anlastet weil du die richtgeschwindigkeit von 130km/h nicht eingehalten hast. dennoch ist es möglich, dass du nichts angelastet bekommst.

grade "günstige" versicherungen oder besser gesagt billig-anbieter versuchen sich durch solche aktionen vor einer auszahlung zu drücken. also besser selbst nicht so einen anbieter wählen, das ist noch viel schlimmer als wenn der unfallgegner so eine versicherung hat.

ich würde an deiner stelle ein beratungsgespräch mit einem anwalt machen, welcher sich auf verkehrsrecht spezialisiert hat. der kann dann schon abschätzen wie deine chancen stehen.

mfg FRY
rennfrikadelle
SuMoDriver hat schon recht

Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h trägst du immer eine Teilschuld von mindestens 25%. Die wurde in einem Grundsatzurteil so festgelegt. Die Begründung war, das sich der Bremsweg mit der Geschwindigkeit überproportional verlängert und eine Anhalten auf vertretbare Entfernung in der Summe aus Regaktionszeit + Bremsverzögerung + Bremsweg nicht mehr sicher möglich ist. Damit kann zum Ausdruck gebracht werden, das ein niedrigere Geschwindigkeit den Unfall entweder verhindert hätte oder zumindest in seinen negativen Auswirkungen reduziert. Letztere Aussage gilt auch für Unfälle bei niedrigeren Geschwindigkeiten - bei mehr als 130 km/h kommt jedoch hinzu das eine solch hohe Geschwindigkeit mit dem Sicherheitsanspruch des heutigen Straßenverkehrs nicht mehr vereinbar ist.

Stichwort Vorfahrtsmisachtung bei rechts vor links in 30er Zonen:
Auch hier hat derjenige mit der eigentlich Vorfahrt hatte (fast)immer eine Teilschuld. Begründung: Die Beachtung rechts vor links auch auf der vorfahrtberechtigten Straße setzt stets eine besondere Achthabe des Fahrers vorraus. Er muss mit dem Fehlverhalten anderer rechnen und seine Verhalten entsprechend anpassen.

Stichwort Auffahrunfall:
die regel "wer hinten drauffährt ist schuld" gilt nicht immer. Sie gilt nicht wenn der Vordermann unbegründet oder aus niederen Gründen eine Vollbremsung einleitet. Zwar ist der Hintermann dazu verpflichtet stets genug Abstand zu halten um rechtzeitig anhalten zu können; der Vordermann ist jedoch in der Veplichtung bei seine Fahrmanöver unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und auch dem eventuellen Fehlverhalten andere abzuwägen und zur Unfallvermeidung beizutragen.
Nilsen*82
wie kann ein e39 4 bremsplatten haben???
sTeF1102
Zitat:


wie kann ein e39 4 bremsplatten haben???

(Zitat von: Nilsen*82)





ABS kaputt?
rennfrikadelle
Zitat:


wie kann ein e39 4 bremsplatten haben???

(Zitat von: Nilsen*82)




...die Frage hab ich mir auch als erstes gestellt...

...aber man muss nicht auf alle eingehen...
Obi-Wan-325coupe
Zitat:

Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h trägst du immer eine Teilschuld von mindestens 25%. Die wurde in einem Grundsatzurteil so festgelegt. Die Begründung war, das sich der Bremsweg mit der Geschwindigkeit überproportional verlängert und eine Anhalten auf vertretbare Entfernung in der Summe aus Regaktionszeit + Bremsverzögerung + Bremsweg nicht mehr sicher möglich ist.



Ich finde diese Regelung zwar "nachvollziehbar" , aber nicht gerecht. Bremsverzögerung/Bremsweg, hängen ja auch von dem Wagen ab. Beispielsweise schert ein LKW auf der Bahn mit 70 aus und beachtet den nachfolgenden Verkehr nicht:
Ein Ford Fiesta rauscht mit genau 130 Km/h an und kann nicht mehr bremsen, dann hat der LKW Fahrer 100% schuld.
Kommt jetzt aber ein Porsche GT3 mit 160 Km/h angeflogen hätte dieser eine Teilschuld obwohl deer Bremsweg des GT3 von 160 Km/h auf 70 mindestens genauso kurz ist wie der des Fiesta von 130 Km/h auf 70!
Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

MfG Obi
rennfrikadelle
Zitat:


Ich finde diese Regelung zwar "nachvollziehbar" , aber nicht gerecht. Bremsverzögerung/Bremsweg, hängen ja auch von dem Wagen ab. Beispielsweise schert ein LKW auf der Bahn mit 70 aus und beachtet den nachfolgenden Verkehr nicht:
Ein Ford Fiesta rauscht mit genau 130 Km/h an und kann nicht mehr bremsen, dann hat der LKW Fahrer 100% schuld.
Kommt jetzt aber ein Porsche GT3 mit 160 Km/h angeflogen hätte dieser eine Teilschuld obwohl deer Bremsweg des GT3 von 160 Km/h auf 70 mindestens genauso kurz ist wie der des Fiesta von 130 Km/h auf 70!
Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

MfG Obi

(Zitat von: Obi-Wan-325coupe)




...ich hab mir fast gedacht das gleich wieder einer solche Haarspalterei kommt (sorry) und man mit den absoluten Spezialfällen daherkommt

zum ersten fährt nicht jeder Porsche GT3, der Fiesta ist also eher der Regelfall als der Zuffenhausener

zum zweiten ist der Bremsweg eine Porsche aus 160 km/h nicht wesentlich kürzer als der eines Fiesta mit 130 km/h - intakte Bremsen bei beiden vorrausgesetzt.

Es ist das übliche konstruierte Beispiel:
Topmodell gegen kleinstwagen - der Topwage aber nur 30 km/h schneller - ja, dan steht wirklich der Porsche schneller.

Der Regelfall ist eher:
BMW/Mercedes/Audi mit 200 km/h und mehr - dann passieren die meisten dieser Unfälle!
Es hat dabei nichts damit zu tun ob es manche realistisch finden odern - die Fakten sprechen leider dagegen.

Das Problem ist nicht die hohe Geschwindigkeit, sondern die hohe Geschwindigkeitsdifferenz.
..ein bischen realistisch bleiben bitte...
Fogg
ist doch ganz einfach wo das Problem ist.
Fiesta mit 140 km/h braucht 125m der BMW mit gerade mal 180 km/h braucht dann schon fast 200m.
Das sind nur 75m unterschied.
Der BMW wird also mit massig Restgschwindigkeit an dem Punkt vorbeirauschen wo der Fiesta schon stehen würde.
Es gibt da so lustige beispiele welcher wagen wo anhält bzw. was er wo noch für Restgeschwindigkeiten hat.

Und deshalb gibts bei uns auf der AB eine Richtgeschwindigkeit.

So habs gefunden was ich suchte:
Zwei Bremsversuche mit ein und demselben Auto.
Zuerst mit 50km/h. der wagen bei x (ist egal) zum Stehen.
Dann mit 70km/h. der wagen hat bei x noch etwa 55km/h drauf.
Soviel dazu das man ja nur 20km/h schneller war.

Bearbeitet von - Fogg am 13.01.2007 16:47:03
Fliesengott
@Niksen82: Ich glaube er meint mit bremsplaaten die Teilstücke der Leitschutzplanke...davon sind dann 4 stück kaputtgegangen...
rennfrikadelle
Zitat:


ist doch ganz einfach wo das Problem ist.
Fiesta mit 140 km/h braucht 125m der BMW mit gerade mal 180 km/h braucht dann schon fast 200m.
Das sind nur 75m unterschied.
Der BMW wird also mit massig Restgschwindigkeit an dem Punkt vorbeirauschen wo der Fiesta schon stehen würde.
(Zitat von: Fogg)




...mit etwa 119 km/h wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe und deine Rechnung korrekt ist.



Bearbeitet von - rennfrikadelle am 13.01.2007 16:45:45
Fogg
@rennfikadelle meine Werte hab ich auch nur so übernommen wie sie von TÜV und so angegeben sind.
Das ist aber der Grund warum die Versicherung nicht bezahlt.
Hätte er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten wäre dies nicht passiert.

So einfach ist das.
marco1986
Zitat:


@Niksen82: Ich glaube er meint mit bremsplaaten die Teilstücke der Leitschutzplanke...davon sind dann 4 stück kaputtgegangen...

(Zitat von: Fliesengott)




Nein, sonst hätte er ja keine '4 eckigen Reifen' gehabt, als er in die Werkstatt gefahren ist...



Bearbeitet von - marco1986 am 13.01.2007 19:34:31
Fogg
Bremsplatten bei nem ABS Fahrzeug sind doch wohl eher selten. Wenn dann nur weils ABS nicht arbeitet.
SuMo-Driver
Eine Möglichkeit gibt es bei ABS einen Bremsplatten zu bekommen.

Man bewegt sich mit 90 Grad Versatz zur Fahrtrichtung. Die Räder drehen sich dann überhaupt nicht (in dieser Richtung ist der Kraftaufwand auch minimal) und über die Seite wird der Reifen abgeschrubbelt.

Aber das ist ja man wieder ganz große Biertischphilosophie.

(Ich hol mir noch mal ein Bier :-))
rennfrikadelle
Zitat:


(Ich hol mir noch mal ein Bier :-))
(Zitat von: SuMo-Driver)




...bring eins mit.
Nilsen*82
Zitat:


Zitat:


(Ich hol mir noch mal ein Bier :-))
(Zitat von: SuMo-Driver)



dito^^
...bring eins mit.

(Zitat von: rennfrikadelle)


MaskaN
"hatte jemand schon solche probleme mit versicherungen??"


Nein noch nie. Hatte das "Glück" das die Sache immer klar war und ich keine Schuld hatte. Daher war mein erster Schritt immer gleich Anwalt und Gutachter, da habe ich immer ALLES bekommen, und manchmal sogar mehr als ich dachte gewollt zu haben ;-)


SuMo-Driver
Zitat:


"hatte jemand schon solche probleme mit versicherungen??"


Nein noch nie. Hatte das "Glück" das die Sache immer klar war und ich keine Schuld hatte. Daher war mein erster Schritt immer gleich Anwalt und Gutachter, da habe ich immer ALLES bekommen, und manchmal sogar mehr als ich dachte gewollt zu haben ;-)




(Zitat von: MaskaN)




Ich hatte nicht so einen Fall auf der Autobahn, aber Rechts vor Links in der 30er Zone.

Ich hatte keine Vorfahrt, sondern kam von Links.

Tja und leider ist mir einer von Rechts (d.h. mit Vorfahrt) reingekachelt (war eine etwas unübersichtliche Kreuzung).

Wie es so aussieht, wird er mind. 25 % Teilschuld bekommen (er hätte sich halt nicht auf seine Vorfahrt verlassen dürfen). Evtl. wird's sogar 50%, weil er nicht 30 Km/h gefahren ist.

Also trotz Vorfahrt zahlt er evtl. die Hälfte.
MaskaN
mir hatte mal jemand die vorfahrt genommen. Ich war etwas zu schnell es war 30 erlaubt ich ca. 40. Hatte trotzdem 0% Teilschuld.

Ok bei einem anderen Fall war die Sache klar da ist mir jemand hintenrein gefahrn...musste vollbremsung machen wegen radfahrer.


..da hab ich ja bisher glück, hatte noch keine teilschuld...na hoffentlich bleibt es so.