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ralfw
Hauptthema:
Hallo,

muss der kleine M Heckspoiler eingetragen
werden oder ist da original ein Gutachten
dabei ? Habe meinen so bekommen.. Meine so
einen wie in Blendy's Fotostory:

http://www.bmw-life.de/Blendy/images/08.jpg

Wie sieht es eigentlich mit den ESD von
Eisenmann und Schmidt-Technik aus, muessen
die alle eingetragen werden oder liegt da
ein Gutachten bei ?

Gruss
Ralf
ZenoN
Also wie's beim ESD aussieht, weiß ich nicht. Aber ein Gutachten benötigt anschließend noch zwingend eine Änderungsabnahme durch den TÜV. Mit einer ABE/ABG ist vorgeschrieben, dass du keine Eintragung brauchst, aber die Dokumente mitführen musst und nur bei Teilen mit einem E-Prüfzeichen benötigt man weder eine Eintragung, noch eine ABE/ABG.
Die Spoilerlippe muss nicht eingetragen werden, soweit ich mich erinnern kann war da ein E eingeprägt ;)
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http://mein.B-M-W.biz
http://Syndikat.on-Tour.org
ralfw
Danke fuer die schnelle Antwort. Dann will ich
mal hoffen, dass da ein "E" drauf war und ich's
nicht wieder runterreissen muss. War gar
nicht so einfach den anstaendig drauf zu
bekommen.. ;)

Gruss
Ralf
ZenoN
Also bei mir hat noch nie jemand gemeckert, auch der Herr Tüff nicht ;) Wieso auch? Ist ja ein Originalteil und wird auch bei den ab Werk so ausgestatteten Fahrzeugen nicht eingetragen. Ebenso beim Rest vom M-Paket.
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Bearbeitet von - ZenoN am 31.05.2005 11:09:48