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T H E M A R Ü C K B L I C K
ralfw Hauptthema: |
Hallo, muss der kleine M Heckspoiler eingetragen werden oder ist da original ein Gutachten dabei ? Habe meinen so bekommen.. Meine so einen wie in Blendy's Fotostory: http://www.bmw-life.de/Blendy/images/08.jpgWie sieht es eigentlich mit den ESD von Eisenmann und Schmidt-Technik aus, muessen die alle eingetragen werden oder liegt da ein Gutachten bei ? Gruss Ralf |
ZenoN |
Also wie's beim ESD aussieht, weiß ich nicht. Aber ein Gutachten benötigt anschließend noch zwingend eine Änderungsabnahme durch den TÜV. Mit einer ABE/ABG ist vorgeschrieben, dass du keine Eintragung brauchst, aber die Dokumente mitführen musst und nur bei Teilen mit einem E-Prüfzeichen benötigt man weder eine Eintragung, noch eine ABE/ABG. Die Spoilerlippe muss nicht eingetragen werden, soweit ich mich erinnern kann war da ein E eingeprägt ;) ____________________________ ________________ http://mein.B-M-W.biz http://Syndikat.on-Tour.org |
ralfw |
Danke fuer die schnelle Antwort. Dann will ich mal hoffen, dass da ein "E" drauf war und ich's nicht wieder runterreissen muss. War gar nicht so einfach den anstaendig drauf zu bekommen.. ;)
Gruss Ralf |
ZenoN |
Also bei mir hat noch nie jemand gemeckert, auch der Herr Tüff nicht ;) Wieso auch? Ist ja ein Originalteil und wird auch bei den ab Werk so ausgestatteten Fahrzeugen nicht eingetragen. Ebenso beim Rest vom M-Paket. ____________________________ ________________ http://mein.B-M-W.biz http://Syndikat.on-Tour.orgBearbeitet von - ZenoN am 31.05.2005 11:09:48 |
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