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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Feris2190
Hauptthema:
Hallo Community,

ich musste mich jetzt mal bei euch anmelden, weil ich euren Rat brauche.

Ich habe die letzten 3 Jahre immer mal wieder einen 118i (F20 LCI) (mit)fahren dürfen.
Da mir das Auto gefallen hat und ich was vergleichbares wollte, habe ich mir vor 3 Tagen einen 318i (E91 LCI) gekauft.Dieser kam vom BMW Händler, inkl. 24 monatiger Premium Selection Garantie.
Da alles soweit gut klang, habe ich blind zugeschlagen, ihn via Telefon/Mail gekauft und diese Woche abgeholt.

Was soll ich sagen? An sich ein tolles Auto, aber im Bereich Kupplung / Getriebe habe ich einige Sorgen.Das Auto ist 11 Jahre alt und hat nur 78.000 km runter. Hat also viel Kurzstrecke genossen.Die Kupplung ist ziemlich ausgelutscht, was mir beim Fahren etwas stress bereitet. Was aber dazu kommt ist, dass die Gänge sich ebenfalls nicht so geschmeidig einlegen lassen. Bei ausgeschalteten Motor ist Gang 4 zickig, beim Fahren ist es der Gang 3. Es ist nicht immer so "schlimm", sondern bei 6 Schaltvorgängen, ist es auch 1 Mal okay.Jetzt bin ich überfragt, was ich tun soll? An sich gefällt mir das Auto ja sehr. Da ich das Fahrzeug aber via Telefon gekauft habe, hätte ich noch Widerrufsrecht, welches ich ziehen könnte.Das Problem dabei ist aber, dass ich selbst bei einer Rückabwicklung nicht wüsste, welches Auto ich dann kaufen soll.Wie würdert ihr vorgehen?Ich hätte auch keine Probleme, noch ein paar Euro in die Hand zu nehmen, damit es dann "perfekt" ist, aber ich bräuchte irgendwie Hoffnung am Ende. 
KW-Muffel
Hi , also generell kauft man auf diese Weise kein Auto !   Aber ich würde auf jeden Fall mich mal mit dem Händler in Verbindung setzen und das abklären .
Zur Technik: Wenn im Getriebe Zahn auf Zahn steht, dann hakelt das immer beim Schalten bei Motoraus , genauso wie es hakelt wenn die Kupplung nicht mehr richtig trennt , auch bei altem Öl kann es hakeln. 
11 Jahre alt und fast 80`Km  , da frage ich mich wie oft da wohl Motoröl und die anderen Öle gewechselt wurden .

Gruß Peter
 
Feris2190
Hey Peter, danke für deine Antwort.

Ich habe den Kauf dieser Art ja nicht freiwiliig vollzogen.
Gerne hätte ich einfach ein gebrauchten vom lokalen Händler begutachtet und gekauft.
Aber der Gebrauchtwagenmarkt ist aktuell nicht unbedingt gesegnet.
Und da das Fahrzeug ja als Premium Selection verkauft wurde, habe ich da etwas blauäugig agiert.

Ich werde den Händler Montag mal kontaktieren, muss aber zugeben, dass ich jetzt schon keine Lust auf den Stress habe.
Die Kommunikation war im Vorfeld schon nicht immer leicht. 

Ich hatte auch schon einen lokalen Werkstatt-Termin gebucht, welcher jedoch 1 Tag nach der Widerrufsfrist endet.
Somit hätte ich erst danach einen wirklichen Überblick über die Situation.

Meine Frau ist heute morgen mit dem Fahrzeug gefahren und hat auch die Kupplung bemängelt. Zum Gangeinlegen kam aber nichts negatives.
KW-Muffel
Hi Feris, sorry , aber wer hat dich denn gezwungen das Auto auf diese Art zu kaufen ?  Und warum kann man dich zwingen ein Auto so zu kaufen ?
Ich hätte einen Termin ausgemacht, Geld eingesteckt oder mit Checkkarte bezahlt, das Auto probegefahren und dann entschieden !
Alles andere kann ich nicht verstehen. Nur weil der Automarkt leer ist , muss man doch nicht alles und jeden kaufen !

Aber hier mal ein Erlebnis  von mir, liegt schon 45 Jahre zurück, war Zeuge bei Gericht wegen dem Vorfall. Ich war bei einem Autohändler, Auto abgeholt zur Rep. , da kam ein Herr ins Büro, der ganz aufgeregt und verrückt war auf den schönen Benz der auf dem Platz stand, wollte ihn sofort so wie er da steht kaufen, bezahlte auch direkt bar, will ihn in ein paar Tage abholen lassen, will auch keine Probefahrt machen, er hätte ihn lange genug angesehen.  Der Clou war, das in dem Auto gar kein Motor verbaut war .  Er wurde abgeholt und 1 Tag später ging das Geschreie los. So was gab es auch schon damals !
Urteil: Er verlor vor Gericht !

Versuche dich höflich mit den Händler zu einigen, evtl. kann man das über die Versicherung abrechnen.

Gruß Peter

 
uli07
Wäre ja wohl noch schöner wenn der Händler verloren hätte. 
Der Spruch , jeden Morgen steht ein Doofer auf, er muß nur an deiner Tür klingeln , scheint ja wirklich zu stimmen.
cxm
Hi,

Du hast ein Auto so gekauft, wie man es eigentlich nicht machen sollte und jetzt willst Du wegen vermeintlichem Kleinkram die Verantwortung abwälzen.
Mach doch, wenn Du Dich damit besser fühlst.
Die Kupplung ist ein Verschleißteil und wird von keiner Gebrauchtwagenganrantie abgedeckt.

Ohne Probefahrt sich bei einer Kurzstreckenmöhre eine ausgelutschte Kupplung einzufangen - so'n Pech aber auch.
Investiere eine neue Kupplung und gut isses.
Kannst ja mit dem Verkaufer darüber verhandeln - viel Erfolg.

Wenn der Wagen steht, lässt sich der 4. Gang nicht schalten.
Wow - das ist ein echtes Kriterium, um ein Fahrzeug als Schrottmühle zu überführen.
Eine neue Kupplung und die Führungen am Schaltgetänge neu, dann sollte das wieder passen.

Ich habe auch schon ein Fahzeug blind bei einem BMW Vertragshändler gekauft.
Was die BMW Gebrauchtwagenganrantie übernommen hat, habe ich dort auch bekommen.
Die Türdichtungen (Schwachpunkt E46 Coupé) musste ich selbst zahlen.
Ich stehe (bzw. stand) dazu und habe die Konsequenzen getragen.
Scheint aber wohl eher selten geworden zu sein...

Ciao - Carsten
Zuzu
Hallo Feris,
vorab ab war es meiner Meinung nach etwas ungklücklich das Auto "blind" zu kaufen, leider ist die Kupplung auch von der Premium Selection Garantie ausgeschlossen.
Was du tun kannst ist , wie schon erwähnt wurde, dich mit dem Händler in Verbindung zu setzen und diesen freundlich in Kenntnis setzen das mit dem Auto bzw der Kupplung etwas nicht in Ordnung ist. Je nach Reaktion kann das Gespräch dann weitergeführt werden, oder auch nicht.
Da Du in Deinem Post auch erwähnt hast das Du auch bereit bist diverse Kosten für eine Lösung der Probleme zu übernehmen, würde ich diverse Kommentare meiner vorherigen Posts einfach ignorieren, da diese zu Deiner Fragestellung bzw bitte um Hilfe nicht beitragen.


Gruß
Zuzu


 
uli07
Einzig worauf du pochen kannst ist die Sachmangelhaftung. Die gilt aber auch nur wenn du als Privatmann von einem Händler ein Auto gekauft hast was der nicht in Kommission an dich verkauft hat.
Feris2190
@Zuzu:Jetzt nach fast einer Woche fahren komme ich natürlich etwas besser zurecht.
Ich werde die Kupplung wohl bei Gelegenheit einfach tauschen lassen und bin dann hoffentlich noch mehr zufrieden sein.
Im Großen und Ganzen bin ich ja sehr zufrieden mit dem Auto.

@uli07:Da es ein Telefon-Kauf war, habe ich laut Fernabsatz ein entsprechendes Widerrufsrecht, was ich ziehen könnte.
Problem dabei ist nur, dass ich danach zwar das Geld wieder hätte, aber trotzdem kein Auto besitze, was mir gefällt.

@Rest:
Vilen Dank für eure nicht hilfreichen Kommentare.