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jepensen66
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.12.2019 um 11:56:51 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.

Hallo zusammen, 

ich hatte mir vor dem Abgasskandal ca. im September /2015 einen 3 er Touring 320 D mit Erstzulassung 26.04.12 und ca. 40000 km gekauft. Aufgrund der immer stärker wurdenden Panik des Abgassskandals entschloss ich mich dieses tolle Auto, und das meine ich auch so, im Januar 2018 zu verkaufen. Allerdings mit einem Wertverlust der ohne Dieselskandal nicht erfolgt wäre. Jetzt ist meine Frage hat man da noch die Möglichkeit die Differenz des erlittenen Wertverlustes wieder zurückzufordern? Der BMW Typ war ein E91. Es geht jetzt hier nicht um die Frage wieviel sondern ob hier überhaupt Chancen bestehen weil hier doch schon einige Euros für mich ohne das ich Schuld hatte beim Verkauf verloren gingen.

Vielen Dank

Gruss Jepensen66

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 20:49:15

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 20:50:50

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 20:56:08

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 20:57:00

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.12.2019 um 11:56:51
Old Men
Kurz und knapp NEIN ! Du hättest ja nicht verkaufen müssen.

 
jepensen66
Gezwungen hat mich niemand dazu das ist schon richtig. Aber die Dieselpkwpreise fielen immer mehr in den Keller und dann versucht man eben das beste zu machen. Ob das richtig war sei dahingestellt. Aber auf jeden Fall hab ich dadurch einen Wertverlust erlitten und das kann ja wohl nicht am Endverbraucher hängen bleiben.

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 21:16:54

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 21:21:16
elvis35m
Und von wem willst die Differenz kohle einfordern?😁😉
jepensen66
Das ist genau meine Frage ob man deswegen irgendwo Ansprüche geltend machen kann.Und Einfordern am besten bei denen die dafür verantwortlich sind , das sind die hersteller. ich glaube nicht das es richtig ist wenn der kleine endverbraucher sowas tragen soll.

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 21:30:53
elvis35m
Da kann ich dir nur sagen ...

Aufwachen und willkommen in der Realität....

Da kannst genauso Gott verklagen weil kein Schnee an Weihnachten gibt....sprich null Ansprüche auf irgendeinen Ausgleich...
Old Men
Ich stelle dir hier mal einen Vergleich auf. Bitte die Zahlen nicht wörtlich nehmen. Du kaufst dir einen Neuwagen für 50t Euro. Nach verlassen des Verkaufsgeländes fällt dir auf, der Wagen gefällt dir nicht und du gibst den zurück.Der Verkäfer will dir dann aber nur 48t Eure zalen. Ein Verlust von 2t Euro. Hättest du aber einen Totalschaden, würde dir die Versicherung den vollen Preis (50tEuro) zahlen.Wer soll jetzt den Wertverlust übernehmen ???
jepensen66
Was soll den das für ein merkwürdiger Vergleich sein? Also Dein Vergleich hat absolut nichts mit meinem Fall zu tun. Wenn ich mir ein Auto kaufe dann überleg ich mir das vorher ganz genau ob mir das gefällt oder nicht. Wenn ich hierfür einen Kaufvertrag unterschrieben habe dann kann ich es ohne Grund nicht zurückgeben, vorausgesetzt es liegt kein Betrug oder technischer Mangel vor. Und hier liegt ein technischer Mangel vor. Warum glaubst Du den sind die Preise aller Hersteller nach dem Dieselgate so in den Keller gerutscht? Aber Du würdest für das ganze natürlich selbst aufkommen! Solche Leute sind gerne gesehen:-) Deswegen habe ich beide Kommentare von Dir nicht verstanden.
theo.99
Das Fahrzeug hat schon mal keinen technischen Mangel, wie du vermutest.

Einzig der Umstand, daß andere Fahrzeuge anderer Hersteller nicht in Ordnung sind ist kein Beweis.
Du musst wohl den vermeintlich höheren Verlust alleine tragen, Hätte ja auch sein können,
daß Benziner subventioniert worden wären. Würdest du diese Subvention dann auch einklagen wollen?

 
rick2601
Welcher technischer Mangel soll denn da vorliegen? So ein Schwachsinn. Du hast ein einwandfreies Auto, dessen Wert auf Grund geänderter Politik weniger Wert ist. Hätten alle ehemaligen DDR-Bürger klagen sollen, weil nach der Wende ihre Trabant nix mehr wert waren? Lass mal die Kirche im Dorf.
Autofan Dieter
 

Das ist genau meine Frage ob man deswegen irgendwo Ansprüche geltend machen kann.Und Einfordern am besten bei denen die dafür verantwortlich sind , das sind die hersteller. ich glaube nicht das es richtig ist wenn der kleine endverbraucher sowas tragen soll.

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 21:30:53
(Zitat von: jepensen66)


  Also verstehen tue ich dich schon, allerdings sprechen wir hier von einem "imaginären Geldverlust indirekter Art", von einem "virtuellen Vermögensschaden".

Solche Schäden sind immer sehr, sehr schwierig einzufordern, selbst dann, wenn es eindeutige Schuldige gäbe. 

Erstens wird es schwierig bis unmöglich sein, die Höhe deines "geldwerten Schadens" überhaupt zu benennen, nach welcher Tabelle, die auch allgemein von Gerichten anerkannt wäre, willst du da gehen? Solche "Tabellen des durch den Dieselskandal verursachten Vermögenschadens" gibt gibt es nicht, weil letztlich die Höhe des eventuell erzielbaren Verkaufspreises deines Dieselautos OHNE Dieselskandal nur imaginär abschätzbar ist und von so vielen anderen Faktoren abhängt wie Zustand, Laufleistung, Ausstattung, Anzahl der Vorbesitzer, Unfallfreiheit und noch so allerhand sehr individuell nur zu bewertender Umstände, da käme dieser "Dieselskandalabschlag" nur noch al einer von vielen wertbeeinflussenden Faktoren hinzu, zu guter Letzt, wie willst du denn mit Sicherheit  wissen, ob nicht auch ohne Dieselskandal der Wert deines alten Diesels jetzt ebenso gering gewesen wäre? 

Das wäre also schon mal eine Berechnung ohne Wert, weil die beliebig wäre. 

Zum anderen, selbst wenn es eine solche gerichtsfähige Berechnungsformel gäbe, wem  willst du die Rechnung präsentieren? Wer soll das bezahlen? 

Mir fallen  da nur  die Chefs von Volkswagen ein, obwohl andere Hersteller erwiesenermaßen auch betrogen hatten, deren Manipulationen sind nur eben viel später aufgefallen als die von Volkswagen, also klage mal gegen den Herrn Winterkorn und Konsorten, viel Spaß dabei. 

Ich kann dir jedoch versichern, dass da rein gar nix bei rauskommen wird, wenn nicht mal der Staat da was gegen in der Hand hat und sich seit Jahren da rein gar nichts tut, außer von Hausdurchsuchungen hört man doch nichts mehr, niemand erhebt Anklage, es verläuft sich alles irgendwann im Nebel.

Da wird es auch nichts mehr geben, niemals. Irgendwann wird da ein ermittlungstechnischer Schlussstrich gezogen und die Akten zugemacht.


Der Vergleich mit dem Trabi war hier wenig hilfreich, das waren doch wohl andere Umstände, der Kaufpreis war immer schon ein willkürlich festgesetzter Einheitspreis, der war frei von jeder kaufmännischen Rechnung, wie alle Waren, die man in der DDR kaufen konnte (deshalb ging die DDR ja auch pleite), die meisten zuvor glücklichen Besitzer dieser "Gehhilfen" waren heilfroh, als sie die Trabis endlich auf den Schrott werfen konnten und "richtige" Autos fahren durften, der Wertverlust war den Leuten also egal, zudem konnte man niemals die DDR-Währung zu einem annähernd gerechten Kurs umrechnen, den offiziellen 1 zu 1 Kurs lassen wir mal Außen vor, aber auch den inoffiziellen 8 zu 1 Kurs, den wahren Wert konnte man und kann man gar nicht ermitteln, weil das DDR.Geld kein "echtes" Zahlungsmittel wie allen anderen Währungen in den nicht-kommunistischen Ländern war, sondern der Wert vom Staat bestimmt wurde und man konnte wich dafür nur das kaufen, was auch vorhanden war und vieles war eben nicht vorhanden. 

Autofan Dieter 
uli07
 

Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.12.2019 um 11:56:51 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.

Hallo zusammen, 

ich hatte mir vor dem Abgasskandal ca. im September /2015 einen 3 er Touring 320 D mit Erstzulassung 26.04.12 und ca. 40000 km gekauft. Aufgrund der immer stärker wurdenden Panik des Abgassskandals entschloss ich mich dieses tolle Auto, und das meine ich auch so, im Januar 2018 zu verkaufen. Allerdings mit einem Wertverlust der ohne Dieselskandal nicht erfolgt wäre. Jetzt ist meine Frage hat man da noch die Möglichkeit die Differenz des erlittenen Wertverlustes wieder zurückzufordern? Der BMW Typ war ein E91. Es geht jetzt hier nicht um die Frage wieviel sondern ob hier überhaupt Chancen bestehen weil hier doch schon einige Euros für mich ohne das ich Schuld hatte beim Verkauf verloren gingen.

Vielen Dank

Gruss Jepensen66

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 20:49:15

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 20:50:50

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 20:56:08

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 20:57:00

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.12.2019 um 11:56:51
(Zitat von: jepensen66)


Du hast also fast 3 Jahre gebraucht bis du gemerkt hast das der Diesel den Bach runtergeht. Und für das schnelle Denken willst du auch noch Geld? Ich fasse es nicht.
Darksidee36
 

 

Das ist genau meine Frage ob man deswegen irgendwo Ansprüche geltend machen kann.Und Einfordern am besten bei denen die dafür verantwortlich sind , das sind die hersteller. ich glaube nicht das es richtig ist wenn der kleine endverbraucher sowas tragen soll.

Bearbeitet von: jepensen66 am 23.12.2019 um 21:30:53
(Zitat von: jepensen66)


  Also verstehen tue ich dich schon, allerdings sprechen wir hier von einem "imaginären Geldverlust indirekter Art", von einem "virtuellen Vermögensschaden".

Solche Schäden sind immer sehr, sehr schwierig einzufordern, selbst dann, wenn es eindeutige Schuldige gäbe. 

Erstens wird es schwierig bis unmöglich sein, die Höhe deines "geldwerten Schadens" überhaupt zu benennen, nach welcher Tabelle, die auch allgemein von Gerichten anerkannt wäre, willst du da gehen? Solche "Tabellen des durch den Dieselskandal verursachten Vermögenschadens" gibt gibt es nicht, weil letztlich die Höhe des eventuell erzielbaren Verkaufspreises deines Dieselautos OHNE Dieselskandal nur imaginär abschätzbar ist und von so vielen anderen Faktoren abhängt wie Zustand, Laufleistung, Ausstattung, Anzahl der Vorbesitzer, Unfallfreiheit und noch so allerhand sehr individuell nur zu bewertender Umstände, da käme dieser "Dieselskandalabschlag" nur noch al einer von vielen wertbeeinflussenden Faktoren hinzu, zu guter Letzt, wie willst du denn mit Sicherheit  wissen, ob nicht auch ohne Dieselskandal der Wert deines alten Diesels jetzt ebenso gering gewesen wäre? 

Das wäre also schon mal eine Berechnung ohne Wert, weil die beliebig wäre. 

Zum anderen, selbst wenn es eine solche gerichtsfähige Berechnungsformel gäbe, wem  willst du die Rechnung präsentieren? Wer soll das bezahlen? 

Mir fallen  da nur  die Chefs von Volkswagen ein, obwohl andere Hersteller erwiesenermaßen auch betrogen hatten, deren Manipulationen sind nur eben viel später aufgefallen als die von Volkswagen, also klage mal gegen den Herrn Winterkorn und Konsorten, viel Spaß dabei. 

Ich kann dir jedoch versichern, dass da rein gar nix bei rauskommen wird, wenn nicht mal der Staat da was gegen in der Hand hat und sich seit Jahren da rein gar nichts tut, außer von Hausdurchsuchungen hört man doch nichts mehr, niemand erhebt Anklage, es verläuft sich alles irgendwann im Nebel.

Da wird es auch nichts mehr geben, niemals. Irgendwann wird da ein ermittlungstechnischer Schlussstrich gezogen und die Akten zugemacht.


Der Vergleich mit dem Trabi war hier wenig hilfreich, das waren doch wohl andere Umstände, der Kaufpreis war immer schon ein willkürlich festgesetzter Einheitspreis, der war frei von jeder kaufmännischen Rechnung, wie alle Waren, die man in der DDR kaufen konnte (deshalb ging die DDR ja auch pleite), die meisten zuvor glücklichen Besitzer dieser "Gehhilfen" waren heilfroh, als sie die Trabis endlich auf den Schrott werfen konnten und "richtige" Autos fahren durften, der Wertverlust war den Leuten also egal, zudem konnte man niemals die DDR-Währung zu einem annähernd gerechten Kurs umrechnen, den offiziellen 1 zu 1 Kurs lassen wir mal Außen vor, aber auch den inoffiziellen 8 zu 1 Kurs, den wahren Wert konnte man und kann man gar nicht ermitteln, weil das DDR.Geld kein "echtes" Zahlungsmittel wie allen anderen Währungen in den nicht-kommunistischen Ländern war, sondern der Wert vom Staat bestimmt wurde und man konnte wich dafür nur das kaufen, was auch vorhanden war und vieles war eben nicht vorhanden. 

Autofan Dieter 
(Zitat von: Autofan Dieter)


 https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_87079292/dieselskandal-vw-und-verbraucherschuetzer-starten-vergleichsgespraeche.html
Autofan Dieter
 

 

 

 https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_87079292/dieselskandal-vw-und-verbraucherschuetzer-starten-vergleichsgespraeche.html
(Zitat von: Darksidee36)


  Und? Was soll der Hinweis darauf, dass "Gespräche zwischen VW und dem Verbraucherschutzverband stattfinden werden"? 

Erstens geht es bei diesen Gesprächen NUR um VW-KUNDEN, nicht um die Besitzer oder ehemaligen Besitzer von Dieselautos anderer Marken, zweitens wird mit diesem Artikel nur darauf hingewiesen, dass Gespräche stattfinden sollen. 

Zur Zeit ist die Rechtslage eindeutig klar: NUR VW-Dieselkunden, die ihr Auto NEU gekauft hatten, können Klage einreichen, am besten einzeln, jeder für sich, auf eigenes Risiko, und zwar nicht gegen VW, sondern nur gegen den Händler, von dem sie das Auto gekauft hatten, denn der Endkunde hat keinerlei Geschäftsbeziehung mit VW direkt. 

Es gab da verschiedene Gerichtsurteile, von der Rücknahmepflicht des Händlers gegen die Erstattung des vollen Kaufpreises über Anrechnung der bisherigen gefahrenen Kilometer bis hin zu gar keine Entschädigung reichen die Urteile und über die anstehende Sammelklage wurde noch nicht mal entschieden, ob sie denn überhaupt zugelassen wird, also ob es da mal einen Prozess geben wird oder nicht. 

Wie man aus diesen Rechtsstreitigkeiten zwischen VW, bzw. den Händlern und den VW-Kunden nun eine Verbindung zu einem ehemaligen, eventuell geschädigten BMW-Dieselfahrer herstellen kann, erschließt sich mir nicht, sag du es mir, bitte. 


Autofan Dieter
herr_welker

Es geht in die nächste Runde. Habt ihr schon was unternommen? Ich habe jetzt einen der Internet Anwälte beauftragt. Die prüfen derzeit ob mein Fahrzeug auch betroffen ist.
 

Bearbeitet von: herr_welker am 02.08.2023 um 22:00:27