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T H E M A     R Ü C K B L I C K
GMBT36
Hauptthema:
Guten Morgen zusammen habe gestern meinen neuen 120i abgeholt.

Jetzt wollte ich meine Styling 131 X5 Felgen montieren, und musste feststellen das sie vorne am Federbein ankommen.

Meint ihr das man das 10mm Platten hinbekommt, hatte das Gefühl das sie dann über den Kotflügel vorne rausstehen.

Es handelt sich um folgende Kombi.
Vorne und hinten 8,5x18et48 mit rundum 225/40R18

Oder kann ich das gleich vergessen mit ner et38, oder ist es allgemein nur möglich vorne eine 8x18 zu fahren.

Danke im Voraus und schöne Feiertage.
Old Men
Die Felgen sind leider nicht für den E87 zugelassen. 
GMBT36
Das ist mir schon klar, das diese per Einzelabnahme abgenommen werden müssen.
KW-Muffel
Hi GMTB , dann frage mal beim TÜV - der dir das ja abnehmen muss - nach, ob er das macht und wenn ja, was du dafür benötigst / besorgen musst !
Dir auch schöne Feiertage .

Gruß Peter

 
GMBT36
Ja nur es gibt ja einige die 8,5x18 fahren mir ging es nur um die et, und die Reifen Größe ob man da irgendwas machen muss Kanten umlegen oder ziehen.
KW-Muffel
Hi , nochmal, was wer fährt oder nicht fährt spielt überhaupt keine Rolle. Du musst mit dem TÜV, der dir das abnimmt abklären, was, wie wo, wann du brauchst für die Abnahme , das was Andere haben fahren u.s.w. interessiert hier niemanden, außer du fährst ohne Eintragung .
Aber auch dann musst du dich an den technischen Vorgaben von deinem Auto orientieren, denn man kann heutzutage nicht jede Reifengröße die einem in den Sinn kommt fahren - das irritiert die elektronische Helferlein ! 
Wenn du es richtig machen willst, dann TÜV fragen und dann kannst du selbst abschätzen, ob du dieses Rad noch fahren möchtest oder doch lieber auf eine im freien Handel käufliche Kombi gehst, die dann ein Gutachten für dein Auto hat und die du dann problemlos fahren kannst / darfst .

Generell gilt heute: Die Felge muss für dein Auto zugelassen sein - Traglast usw.
Die Reifengröße muss für dein Auto zugelassen sein und auch für die Felge .
Die Anbauvorschriften müssen erfüllt werden - z. B. Radfreigängigkeit   / Laufflächenabdeckung .

Gruß Peter