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T H E M A     R Ü C K B L I C K
samoablau-metallic
Hauptthema:
Leider gibt es ein paar Probleme, die der etwas entfernte (ca. 1,5 Autostunden einfach) Verkaufshändler auch beseitigen will - aber er zickt rum: es soll mind. 3 Tage dauern mit Lackierung etc., weiß also nicht einmal, ob es drei oder vier Tage dauert, aber der Anfahrtsweg ist lange und er würde auch nicht den Wagen zurückbringen, wenn man ihn bringt und ein Ersatzfahrzeug in Empfang nimmt.
Das Angebot an ihn, den Wagen am Donnerstag zu bringen, nimmt er nicht an, da dann das Ersatzfahrzeug übers Wochenende ja 5 Tage weg wäre (ist das so schlimm???).
Jetzt soll man also 3 Tage reservieren um 1. den Wagen hinzubringen, 2. den Wagen nach drei ODER vier Tagen (oder bei Verzögerung noch später) wieder vor Ladenschluß abzuholen --- wie soll das gehen, wenn man eigtl. in 200 km Entfernung in anderer Richtung zu tun hat?

Kann man jetzt einfach bei BMW AG oder Premium Selection sich beschwerden, damit hier der Händler, der garnicht sagen konnte, wer bei ihm den Wagen für Premium Selection gecheckt hat und all die offensichtlichen Mängel übersehen hat, durch einen anderen, näheren Händler ersetzt wird und die Reparatur-Nachbesserungen über diesen auf Premium Selection Garantie abgewickelt werden?

Oder muß man wirklich dem eigtl. Händler den Wagen liefern und wieder selbst abholen ???
Oder Anwalt?

PS: die sagen nicht einmal, daß man die Bremsscheiben nachmessen müsste - denken, wenn der Wagen doch durch den TÜV frisch gekommen ist, stimmt auch die Dicke --- habe noch niemals gesehen, daß der TÜV die Bremsscheibendicke misst! oder irre ich mich, messen die immer, wenn man einen deutlichen Grat von 1 mm oder mehr seitlich zu spüren scheint.

 

Bearbeitet von: samoablau-metallic am 04.10.2019 um 21:56:37
Maninblack
Ich würde sagen es ist nicht das Problem des Verkäufers, wenn du ein Auto 200km entfernt kaufst
samoablau-metallic
Aber wenn ein Auto aufgrund der offensichtlichen Mängel erscheint wie überhaupt nicht geprüft und dennoch als Premium Selection verkauft wird ???
Dann ist das doch ein Fall für die nationale Garantie - verstößt der Händler nicht massiv gegen BMW AG - Richtlinien, wenn ein Auto garnicht geprüft erscheint???

PS:
ich komme immer mehr zu der Überzeugung, wenn derartige Mängel wie sie gerade durch die schriftlich garantierten Produktstandards und den 360° Fahrzeugcheck ausgeschlossen werden sollten, so konzentriert auftreten, besteht doch mutmaßlich auch ein Schadensersatz für den Zeitaufwand und Kilometergeld für das Zurückbringen des Autos, also eine Aufwandsentschädigung bzw. die doch eher eine Pflicht des Verkäufers wegen der krassen Mängel, die nicht hätten da sein dürfen, auf eigene Kosten, den Wagen abzuholen und auch zu bringen.
Irgendjemand mit ähnlichen Erfahrungen und Lösungsvorschlägen?
Sollte man das Auto einfach zurückgeben, wenn die so dumm rumzicken?

Bearbeitet von: samoablau-metallic am 04.10.2019 um 23:45:53
Old Men
Wende dich doch mal an die BMW Kundenbetreuung in München, vieleicht wird man dir da weiterhelfen können.
samoablau-metallic
ja, Danke.
Ich suche gerade die Tel. Nr. bzw. Email für die Premium Selection - Garantie/Service-Stelle, wenn man mit dem Händler einfach nicht klar kommt. Es sollte ja VOR der Reparatur dann Kontakt aufgenommen werden - und das ist ja jetzt m.E. noch möglich, da man keinen Reparaturtermin hat. Der Händler hat lange gebraucht, um sich das OK für die Rostbehandlung geben zu lassen... also wird es ja sowieso genehmigt sein. Die anderen Mängel müssten dann halt auch über Premium Selection abgewickelt werden, wenn der Händler unverständlicherweise derart blöde rumzickt.
uli07
 

Ich würde sagen es ist nicht das Problem des Verkäufers, wenn du ein Auto 200km entfernt kaufst
(Zitat von: Maninblack)


Der Meinung muß ich mich erstmal anschließen.
Warum habt ihr mit dem Händler nichts ausgemacht wo das Auto repariert werden soll wenn etwas nicht in Ordnung ist.
Wo ist das Problem 3 oder 4 Tage mit nem Leihwagen rumzufahren. Wenn dir der Motor um die Ohren fliegt oder du hast einen verschuldeten Unfall brauchst du länger nen Leihwagen. 
samoablau-metallic
 

 

Ich würde sagen es ist nicht das Problem des Verkäufers, wenn du ein Auto 200km entfernt kaufst
(Zitat von: Maninblack)


Der Meinung muß ich mich erstmal anschließen.
Warum habt ihr mit dem Händler nichts ausgemacht wo das Auto repariert werden soll wenn etwas nicht in Ordnung ist.
Wo ist das Problem 3 oder 4 Tage mit nem Leihwagen rumzufahren. Wenn dir der Motor um die Ohren fliegt oder du hast einen verschuldeten Unfall brauchst du länger nen Leihwagen. 
(Zitat von: uli07)


  Wenn eine besonders geprüfte und beworbene Leistung vorhanden sein soll, ich meinem Vater extra geraten habe, nur Premium Selection zu kaufen und nicht irgendwo sonst, weil hier die Dinge "überprüft" und "garantiert" sein sollten, dann sollte man zunächst BMW auch "vertrauen". Wenn dann eine Reihe von Mängeln direkt nach dem Kauf festgestellt wird, die nahelegen, daß der Wagen aber doch nicht nach den "garantierten" Prüfkriterien geprüft wurde, ist der Mangel doch extrem, ein Vertrauensbruch und wohl ziemlich grenzwertig --- in einer Zeit wo viele VW-Kunden vorsätzlich über Jahre betrogen wurden (Dieselskandal).
Wenn man mit dem Auto täglich ca. 400km entfernt vom Kaufort unterwegs ist, aber andererseits nicht genau gesagt bekommt, daß der Wagen nach drei Tagen sicher fertig ist, es auch vier Tage sein könnten, müsste man ja zwei mögliche Abholtage reservieren (!!), um vor Ladenschluß nach mehreren Stunden Anfahrt im möglichen Stau den Wagen abzuholen --- obwohl die Fehler eigtl. laut Garantiebedingungen ausgeschlossen hätten sein müssen. Die Fülle von unerklärbar übersehenen Mängeln läßt es für plausibel erachten, daß der Wagen nie ordentlich geprüft wurde - der Leiter des Service behauptet auch, er habe den Wagen nie geprüft, er wisse nicht, wer ihn geprüft habe....
Wieso soll man für die "vermeidbaren" Mängel auch noch draufzahlen? Zwei bis drei Arbeitstage ruinieren? Und dann zicken die rum, weil man anbietet den Wagen an einem Donnerstag abzuliefern, die scheinen nicht einmal deutsch und ihr eigenes Email zu verstehen.
uli07
Sicher, mit dem Premium hast du schon Recht.
Das Problem ist doch das der Händler das Auto nicht holen will und ihr es nicht bringen wollt. Die drei oder vier Tage sind doch völlig Schnuppe. Dann fährst du eben den vierten Tag und holst das Auto oder wartest bis der Händler anruft das das Auto fertig ist. Das Problem ist ganz einfach das das euer Auto der Begierde war und ihr das gekauft habt ohne an die 200 Km zu denken. Da kannst du bei BMW anrufen was du willst. Die werden dir sagen das du dich mit dem Händler einigen sollst.
samoablau-metallic
 

Sicher, mit dem Premium hast du schon Recht.
Das Problem ist doch das der Händler das Auto nicht holen will und ihr es nicht bringen wollt. Die drei oder vier Tage sind doch völlig Schnuppe. Dann fährst du eben den vierten Tag und holst das Auto oder wartest bis der Händler anruft das das Auto fertig ist. Das Problem ist ganz einfach das das euer Auto der Begierde war und ihr das gekauft habt ohne an die 200 Km zu denken. Da kannst du bei BMW anrufen was du willst. Die werden dir sagen das du dich mit dem Händler einigen sollst.
(Zitat von: uli07)


  Das Problem ist, daß wir dem Leiter des Service entgegenkommen wollten, den Wagen am Donnerstag nachmittag abgeben, aber dann verstand er sein eig. Email nicht mehr, weil dann plötzlich der Ersatzwagen übers Wochenende zu 5 Tagen würde, was sie nicht machen könnten, und zurückbringen geht auch nicht.
Ich empfehle jetzt, den Anwalt einzuschalten, wenn sie nicht komplett den Mangel-haften Wagen selbst abholen, Ersatzwagen bringen und später auch wieder den reparierten, hoffentlich mängelfreien Wagen zurückbringen.
Ich frage mich auch, wo man z.B. die Original-KM prüfen lassen kann, denn wenn ein Wagen so derart nie geprüft erscheint, dann kann da so manches auch noch fehlerhaft sein.
uli07
Würde mich mal interessieren wie das rechtlich geregelt ist mit dem Auto bringen oder holen. Zum Anwalt würde ich auch gehen, zumindest um das herauszufinden.
Autofan Dieter
Ach Gott, immer sofort zum Anwalt rennen ......... in was für einer Zeit leben wir denn heute eigentlich?

Also, diese "Gebrauchtwagen-Labels" der Markenhändler, die es bei allen Herstellern in mehr oder weniger der gleichen Form gibt, sind in erster Linie Werbeaussagen, sie sollen dem Kunden ein besonders hochwertiges Fahrzeug suggerieren. 

Das Angenehme daran ist, dass man je nach Hersteller, Alter und Laufleistung der Fahrzeuge eine mehr oder weniger umfangreiche Garantie bekommt, die auch je nachdem, einige Jahre andauert und da das händlerübergreifend gestaltet ist, kann man auch zu einem anderen Händler gehen, um Garantieansprüche geltend zu machen, aber Vorsicht: Vorher das Kleingedruckte lesen!

Da gibt es nämlich Klauseln, die vorschreiben, dass man sich erst mal IMMER an den verkaufenden Händler wenden MUSS, das kann man auch fernmündlich tun, etwa wenn man ganz weit entfernt eine Panne hat. 


Wer allerdings meint, er bekäme mit diesem Siegel auch ein rundum geprüftes und auch durchrepariertes, einwandfreies Auto "wie neu", dem ist nicht mehr zu helfen, letztlich sind das nichts anderes als Werbeversprechen, mehr nicht, man muss da schon noch selber genau hinschauen.

Wie sagte einst ein Staatsmann? "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" oder so. 


Jetzt setze dich mit dem verkaufenden Händler ins Benehmen, wenns mit dem einen Verkäufer nicht klappt, sprich mit dem Chef und klär das ab, Anwalt und BMW-Zentrale jetzt noch einzubinden, ist doch nicht nötig, das kann man immer noch machen, wenn sich da nix tut. 

Du wirst jedoch das Auto selbst hinbringen und auch abholen müssen, wenn du einen Ersatzwagen bekommst, umso besser, der Verkäufer kann ja nichts dafür, wenn du so weit weg wohnst. 


Autofan Dieter
samoablau-metallic
Pacta sunt servanda - Verträge sind zu halten.

Die Werbeversprechen sind sogar ausdrücklich Teil des Vertrages bei Premium Selection.
Wenn dann MEHRERE klar definierte und zugesicherte Eigenschaften offenbar nicht geprüft wurden und der Kunde BMW vertraut nicht zu betrügen, ist das nicht Schuld des Kunden. Dementsprechend scheint mir hier sogar ein Schadensersatzanspruch zu bestehen. Deshalb ist es entgegenkommend, wenn man dem Händler anbietet, den Wagen abzuholen und einen Ersatzwagen vorbeizubringen.

Ein Vorbeibringen des Wagens zur Reparatur könnte ich mir nur mit Kilometergeld plus Zeitpauschale von 300 EUR pro Stunde vorstellen.

 
Autofan Dieter
 

Pacta sunt servanda - Verträge sind zu halten.

Die Werbeversprechen sind sogar ausdrücklich Teil des Vertrages bei Premium Selection.
Wenn dann MEHRERE klar definierte und zugesicherte Eigenschaften offenbar nicht geprüft wurden und der Kunde BMW vertraut nicht zu betrügen, ist das nicht Schuld des Kunden. Dementsprechend scheint mir hier sogar ein Schadensersatzanspruch zu bestehen. Deshalb ist es entgegenkommend, wenn man dem Händler anbietet, den Wagen abzuholen und einen Ersatzwagen vorbeizubringen.

Ein Vorbeibringen des Wagens zur Reparatur könnte ich mir nur mit Kilometergeld plus Zeitpauschale von 300 EUR pro Stunde vorstellen.

 
(Zitat von: samoablau-metallic)


  Na, dann mach mal, zieh es durch, mit allen Konsequenzen, renne zum Anwalt und schreibe BMW einen bitterbösen Brief, lass deinen Anwalt jede Menge Briefe mit Androhungen von sagenhaften Forderungen auf Schadensersatz stellen, du wirst bald nur so im Geld schwimmen, der unverschämte Händler, der sein Werbeversprechen nicht gehalten hat, soll nur so zittern vor Angst, dass er dir alsbald eine schwere Limousine samt Chauffeur vor die Tür stellt, die du nach Belieben wochenlang nutzen kannst, während dein gekauftes Traumauto auf neu, ach was, besser als neu, hergerichtet wird, als Zugabe könnte der Händler vielleicht sogar ein paar hübsche Mädels mit in die Limousine packen ............

Leute gibts, da kann man nur den Kopf schütteln ob deren übergroßer Naivität und dem Glauben, dass Recht haben gleichbedeutend mit Recht bekommen ist.

Warum eigentlich musst du hier diese Sache öffentlich machen? Kannst du das nicht alleine regeln? Brauchst du den Zuspruch der hier Lesenden, um dein  (nach deiner Meinung) Recht durchzusetzen oder die richtigen Schritte einzuleiten? Kannst du nicht von alleine, so ganz ohne Internet und anwaltlichen Rat, diese Sache mit dem Händler bereinigen? 

Was haben denn die Leute früher, so ganz ohne Internet gemacht? Man hat sich doch höchstens im engsten Familienkreis beraten und dann gehandelt, sich aber doch nicht auf den Marktplatz gestellt und öffentlich um Rat nachgefragt. 

Für wirklich gute und gut gemeinte Ratschläge bist du ja unempfänglich, das willst du nicht hören, nur das, was ohnehin deine Absicht war. 

Nochmal:

Ein Händler kann nichts dafür, wenn seine Kunden weiter weg wohnen, DU bist auf den Händler zugekommen und hast das Auto gekauft, wahrscheinlich blind aus der Ferne oder nach einem flüchtigen Blick, du hast hier beim Kauf deine Sorgfalt NICHT walten lassen, du hast einfach blind einem Werbeversprechen vertraut und meinst nun, dieses Werbeversprechen sei Bestandteil des Kaufvertrages. 

Dann könnten ja auch alle Käufer von Waschmitteln, Schlankeitspillen usw. lustig klagen, denn die Werbung verspricht da auch so manches, was nie eingehalten wird. Und? Gibt es in diesem Bereich etwa Klagewellen, dass, wenn das neueste Waschmittel "Piesel" weißer als Weiß wäscht, was war dann mit der Werbung für das alte Piesel Waschmittel, das ja auch schon weißer als Weiß waschen sollte? Warum gab und gibt es dazu niemals Klagen?

Weils Werbung ist, jeder Richter wird eine solche Klage gar nicht erst zulassen, weil sie kindisch ist. 

Lies dir noch mal genau deinen Kaufvertrag durch, steht da was von mängelfrei oder "so gut wie neu"? 
Lies dir noch mal genau das Kleingedruckte zu den "Premium-Selection" Bedingungen durch, steht da was von "garantiert absolut mängelfrei, so gut wie neu"? Steht übrigens in deinem Kaufvertrag dass du hiermit ein Premium-Selection-Auto gekauft hast?

Oder hast du nur so nebenbei die Unterlagen für Premium-Selection in die Hand gedrückt bekommen? 

Ich wette, dass da jeweils nur steht, dass das Auto "fachmännisch/meisterhaft geprüft wurde", es werden da auch Punkte aufgezählt, die angeblich ganz genau überprüft wurden. Aber was heißt denn "überprüfen"? Man hat es geprüft, weiter nichts, da steht nichts davon, dass man auch notwendige Reparaturen durchgeführt hätte. 

Hast du dir wenigstens VOR dem Kauf das Prüfprotokoll zeigen lassen? Das ist nämlich eine ellenlange Liste mit allerlei Punkten, die abgehakt werden müssen, auch muss da eine Unterschrift des durchführenden Mechatronikers drunter sein und die Gegenzeichnung des Meisters. 
Gibt es in deinem Fall überhaupt so ein Prüfprotokoll? 

Ich wette, es war dir beim Kauf egal, schließlich war da irgendwo am Auto die "Premium-Selection" Plakette, also MUSS doch alles in Ordnung sein. 
Wie naiv kann man denn sein? Und wieso sollte man Vertrauen zu einem Händler haben, den man gar nicht kennt? Vertrauen muss man sich erwerben durch Handlungen in der Vergangenheit, wer einfach so zu einem Autohändler Vertrauen hat, dem ist nicht zu helfen, Autohändler waren schon immer die Personengruppe, denen man aus Tradition am allerwenigsten vertraut, gleich hinter allen Politikern, das sind die Nachkommen der Pferdehändler und Roßtäuscher, auch wenn sie jetzt mit Schlips und Kragen in feinen Autohäusern ihr Unwesen treiben.


Autofan Dieter 

 
samoablau-metallic
Wie oft willst Du noch Fehler gutheißen?
Im Vertrag sind sogar ausdrücklich die geprüften und zugesicherten -rechtsverbindlich- Eigenschaften aufgeführt - also klare Sache. Ich halte BMW weiterhin für ein seriöses Unternehmen, das bereit sein wird, für alle Fehler und Schäden, einzustehen und diese ohne weitere Schädigung des Kunden auch bald zu beseitigen.
Also, das Forum sollte dazu da sein, evtl. ähnliche Erfahrungswerte oder Probleme und Lösungsansätze zu vermitteln. Warum es Ignoranten gibt, die nicht Ruhe geben, ihre Meinunge wiederholt und unqualifiziert gegen jedes Rechtsverständnis/Vertragsrecht gutheißen, wenn man sich betrogen fühlen muss, bleibt mir weiterhin schleierhaft.
Letztlich muß auch die BMW AG im Zweifel nögliche schwarze Schafe unter den Händlern, z.B. bei vielen ähnlichen Fehlern, prüfen und ggf. kündigen.
 
Autofan Dieter
 

Wie oft willst Du noch Fehler gutheißen?
Im Vertrag sind sogar ausdrücklich die geprüften und zugesicherten -rechtsverbindlich- Eigenschaften aufgeführt - also klare Sache. Ich halte BMW weiterhin für ein seriöses Unternehmen, das bereit sein wird, für alle Fehler und Schäden, einzustehen und diese ohne weitere Schädigung des Kunden auch bald zu beseitigen.
Also, das Forum sollte dazu da sein, evtl. ähnliche Erfahrungswerte oder Probleme und Lösungsansätze zu vermitteln. Warum es Ignoranten gibt, die nicht Ruhe geben, ihre Meinunge wiederholt und unqualifiziert gegen jedes Rechtsverständnis/Vertragsrecht gutheißen, wenn man sich betrogen fühlen muss, bleibt mir weiterhin schleierhaft.
Letztlich muß auch die BMW AG im Zweifel nögliche schwarze Schafe unter den Händlern, z.B. bei vielen ähnlichen Fehlern, prüfen und ggf. kündigen.
 
(Zitat von: samoablau-metallic)


  Ich heiße überhaupt keine Fehler gut, wo habe ich das so geschrieben? 
Natürlich muss jede Vertragspartei ihren Part gemäß Vertrag erfüllen, der Händler muss das Objekt gemäß Beschreibung Kaufvertrag ausliefern bzw. zur Abholung bereitstellen und der Käufer muss im Gegenzug das Geld gemäß Kaufvertrag bezahlen. 

Es geht hier doch nicht darum, dass der Händler hier eventuell gleich mehrere Versprechen, die auch im Kaufvertrag schriftlich festgehalten wurden (hoffe ich mal), gebrochen hat, dass das Auto eben nicht in dem versprochenen und vertraglich (hoffe ich mal) zugesichertem Zustand war, das kann niemand hier beurteilen, wir sind da allein auf deine Beiträge angewiesen, die Gegenseite meldet sich meist nicht zu Wort und kann gegebenenfalls Widerspruch einlegen. 

Wenn deine Darstellung also stimmt, ist hier der Händler natürlich in der Pflicht nachzubessern, eventuell sogar den Kaufvertrag rückabzuwickeln. 

Darum geht es doch gar nicht.

Es geht doch nur darum, WIE das erfolgen soll, denn der Händler war ja durchaus bereit, die Schäden zu beheben, du warst nur nicht bereit mit seinen Bedingungen, du empfandest es als unmöglich, dass der Händler dir kein verbindliches Datum für die Reparaturdauer nennen konnte, dass er meinte, es könnte in drei Tagen oder auch vier Tagen erledigt sein. 

Dann ging es darum, einen kostenlosen Leihwagen gestellt zu bekommen, in deinem Fall wäre es wohl übers Wochenende gegangen, was dem Händler nicht behagte. 

Anmerkung dazu: Es sollte hier wohl nachlackiert werden, weil es Roststellen gab (da stellt sich natürlich die Frage, ob so ein altes Auto, das schon Roststellen hat, überhaupt gemäß BMW-Definition "Premium-Selection-tauglich" ist), dazu muss in der Regel die BMW-Werkstatt das Auto zu einer Lackiererei bringen, da nur die wenigsten Autowerkstätten auch über eigene Lackierereien verfügen. 
Jetzt kann man sich vorstellen, dass diese BMW-Werkstatt hier selber noch Termine machen muss, meist wird so ein Fall irgendwo dazwischengeschoben, weil alle normalen Termine längst auf Wochen hinaus verplant sind. 
Dass die Werkstatt bzw. deren Personal dann vorsichtig mit Terminabsprachen gegenüber dem Kunden ist, ist doch nur zu verständlich? Was, wenn hier Zusagen gemacht werden, die dann aufgrund Problemen in einer anderen Firma (Lackiererei) nicht eingehalten werden können? Dann wird der Kunde doch auch wieder stinkig und droht mit Anwalt und Anzeigen.

Anscheinend bist du beratungsunempfänglich, wie oft schon wurde dir hier geschrieben, dass es nicht die Schuld des Händlers ist, dass du so weit weg wohnst? 

DU musst dem Händler das Auto hinstellen, damit er es reparieren kann, DU musst es auch wieder abholen, der Händler muss dir gar nichts bringen oder das Auto abholen lassen. 

Ich kann mir nicht vorstellen, das man sich mit diesem Händler nicht einigen kann, irgendwie geht das immer, wenn man einsichtig und höflich bleibt. 

Wenn allerdings schon mit dem Anwalt und Benachrichtigung an BMW gedroht wurde, sind die Fronten verhärtet. 

Und: "Rechtsverständnis" hilft dir überhaupt nichts, vor Gericht bekommst du kein "Recht" gesprochen, sondern nur ein Urteil im Namen des Volkes. Punkt. 

Es gibt da ganz seltsame Urteile, die allem Rechtsverständnis total widersprechen, dennoch gelten sie. 

Übrigens hast du mit BMW rein gar nichts zu tun, nur mit dem verkaufenden Händler, da kannst so viel Druck bei BMW machen, wie du willst. 
Kann sein, dass dieser Händler daraufhin (aber nicht nur) seinen Status als offizieller BMW-Händler verliert, das geht aber vielen Markenhändlern so, dass sie auf einmal irgendwelche Werksstandards nicht mehr erfüllen und nicht gewillt sind, Millionen in neue Showräume zu investieren, die wären sogar froh über so eine Kündigung, damit machst du keinem Händler mehr Angst, außerdem hilft dir das kein Stück weiter, wenn dein Händler auf einmal kein offizieller BMW-Händler mehr sein sollte. 

Du reagierst offensichtlich sehr emotional und irrational, bist schon auf Rache aus. 

Na ja, dann mach mal und reiche Klage ein, halte uns aber auf dem Laufenden.


Autofan Dieter

 
samoablau-metallic
alles in die Wege geleitet
KTMschnee
der erste fehler ist jemanden zu vertrauen, vor allem beim gebrauchwagenkauf tut man(n) das nicht...
wieso prüft man die versprochenen eigenschaften nicht vor dem kauf? zur not mit einem fachmann den man mitnimmt bzw. beim arbö, öamtc, adac, usw.
schadenersatzanspruch? welcher schaden ist entstanden? zulassung 190€, paar liter sprit, ...

Pacta sunt servanda - Verträge sind zu halten.

Die Werbeversprechen sind sogar ausdrücklich Teil des Vertrages bei Premium Selection.
Wenn dann MEHRERE klar definierte und zugesicherte Eigenschaften offenbar nicht geprüft wurden und der Kunde BMW vertraut nicht zu betrügen, ist das nicht Schuld des Kunden. Dementsprechend scheint mir hier sogar ein Schadensersatzanspruch zu bestehen. Deshalb ist es entgegenkommend, wenn man dem Händler anbietet, den Wagen abzuholen und einen Ersatzwagen vorbeizubringen.

Ein Vorbeibringen des Wagens zur Reparatur könnte ich mir nur mit Kilometergeld plus Zeitpauschale von 300 EUR pro Stunde vorstellen.

 
(Zitat von: samoablau-metallic)


 
zum kilometergeld + zeitpauschale von 300€/h
hast du dies so den mitarbeitern beim händler mitgeteilt? wenn ja dann weiß ich schon worüber die sich noch bei der weihnachtsfeier 2021 zerkugeln werden...


 
samoablau-metallic
Der Schaden besteht im unterschiedlichen Wert; im Zweifel muß man halt die Polizei einschalten und prüfen lassen, ob das öfter passiert.
Autofan Dieter
 

Der Schaden besteht im unterschiedlichen Wert; im Zweifel muß man halt die Polizei einschalten und prüfen lassen, ob das öfter passiert.
(Zitat von: samoablau-metallic)


  Welcher Schaden? Du hast das Auto gesehen und gekauft, du hattest es ja mitgenommen. 

Jede Sache ist genau so viel Wert, wie jemand anders bereit ist, dafür zu zahlen. Du hast also genau DEN Preis bezahlt, der dir nach Besichtigung und Übernahme angemessen erschien. 

Wenn du jetzt, im Nachhinein zu Hause in Ruhe erst Dinge feststellst, die dir nicht gefallen, die nicht in Ordnung sind, ist das allein DEIN Pech, spätestens bei der Übernahme hättest du die Gelegenheit gehabt, mal genauer hinzuschauen, was du allerdings unterlassen hattest. 

Na, dann ruf mal die Polizei an, die werden sofort mit einem SEK-Einsatzkommando diesen "betrügerischen Händler" stürmen und ihm das Handwerk legen. Dann ist er pleite und du hast absolut nichts davon. 


Autofan Dieter
samoablau-metallic
Danke für die Diskussionsbeiträge.
Der normale Käufer ist kein Autosachverständiger - und das Auto wird bei BMW ja nicht "gekauft wie gesehen" verkauft, sondern mit zugesicherten Premium-Eigenschaften. Wenn der Wagen diese mutmaßlich nicht erfüllt ist das nicht die Schuld des Käufers... Wir leben ja noch in einem Rechtsstaat.
KTMschnee
hast du eine rechtsschutzversicherung? wenn ja, klär mit denen ab ob sie die kosten übernehmen für den rechtsstreit.
wenn nein, dann lerne aus dieser geschichte und verzichte auf km geld und zeitpauschale und lass es richten.

jo, rechtsstaat. recht haben und recht bekommen
Autofan Dieter
 

Danke für die Diskussionsbeiträge.
Der normale Käufer ist kein Autosachverständiger - und das Auto wird bei BMW ja nicht "gekauft wie gesehen" verkauft, sondern mit zugesicherten Premium-Eigenschaften. Wenn der Wagen diese mutmaßlich nicht erfüllt ist das nicht die Schuld des Käufers... Wir leben ja noch in einem Rechtsstaat.
(Zitat von: samoablau-metallic)


  Der normale Käufer (wer ist das überhaupt? Wie ist das definiert?) sollte jedoch über den "gesunden Menschenverstand" verfügen. Und dieser sagt mir jedenfalls: Vorsicht vor einem Autokauf! Trotz hübscher Werbeversprechen, das Auto der Begierde ganz genau anschauen man weiß ja nie ....

Was ist überhaupt "Premium"? Wo oder wie und wer hat diesen Begriff definiert? Gibt man diesen Begriff bei Google ein, so bekommt man nur die Aussage, dass es "von besonderer, bester Qualität" sein soll, was so angepriesen wird, irgendwie rechtlich definiert oder gar geschützt ist dieser Werbebegriff nicht.

Ob dein gekauftes Auto nun dieses Werbeversprechen erfüllt oder nicht, darüber kann man trefflich streiten.

Wenn du damit am Ende vor Gericht landest, ist das Urteil keineswegs so sicher, wie du glaubst, du könntest dein vermeintliches Recht bekommen oder auch nicht, die Chancen möchte ich mir gar nicht ausmalen. 

Und das mit dem "Rechtsstaat" ........ nun ja, wie man dir hier schon mehrfach dargelegt hat, ist Recht haben (vermeintlich) noch lange nicht gleichbedeutend mit "Recht bekommen". 

Aber mach mal ruhig, gehe deinen Weg und berichte hier laufend über die Schritte und Erfolge oder Misserfolge. 

Da man jedoch nicht so gerne über Misserfolge berichtet (man will ja nicht, dass die anderen doch irgendwie Recht hatten), werden wir hier nach ein paar Meldungen über eingeleitete Schritte nicht mehr viel lesen können.


Autofan Dieter
samoablau-metallic
BMW - Premium Selection -Garantie von 2 Jahren ist sehr genau definiert und Teil des Vertrages. Das darf nicht jedes Auto bekommen, wenn auch nur eine Voraussetzung nicht zutrifft.
Also kann man dem bei einem seriösen Unternehmen wie BMW schon vertrauen. Denn wenn dann etwas nachweislich anders ist...

Keine Sorge, wir haben Rechtsschutz, brauchen ihn aber nicht.
 
Heckpropeller
Erst vor drei Wochen der e90 318dA übersät mit Mängeln. Kurze Zeit später der X1.


Dringender Rat:
Der nächste MUSS ein neuer werden. Dein Anspruch wird sonst nicht gerecht. Und ich hoffe für alle Produktonsverantwortlichen, dass dies ihr bislang bester Arbeitstag wird.
samoablau-metallic
der e90 ist aber schon wie der Name sagt, alt.
der X1 ist ein F48, also sehr jung und mit 2 J. Premium Selection Garantie von BMW....
In der Tat, mein Jahreswagen war der Beste, vielleicht war BMW früher auch viel besser - hat 450 TKM gehalten...

Danke für die privaten Zuschriften, die meine Sichtweise voll bestätigen.
Warum hier solche Trolle unterwegs sind, ist schade für das Forum.
uli07
Da wird auch nichts von. Das ist nen Erbsenzähler der nur drauf aus ist  Fehler zu finden.
Was Papi wohl gemacht hat bevor Bubi wußte was nen Auto ist?
samoablau-metallic
die Fehler sind von BMW doch völlig unbestritten - werden behoben.
Heckpropeller
Auf jeden Fall hast du eine sehr große Leidensgeschichte, was das Thema Bmw betrifft.
Ich wünsche dir alles Gute.

( Dies ist keine private Zuschrift und für alle öffentlich einsehbar.)