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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Amstff209
Hauptthema:
Hallo Zusammen,

Ich habe mir letzte Woche einen 320i angeschaut, den ich dann auch gekauft habe bei einem Vertragshändler.
Das Auto war mit 42 tkm ausgeschrieben und wurde im Kaufvertrag auch so vermerkt.
Irgendwie habe ich aber nicht daran gedacht auf den km Zähler zu schauen.
Heute habe ich das Auto abgeholt und zuhause habe ich festgestellt das der Wagen schon 52 tkm hat.
Meine Frage ist jetzt könnte ich einen Teil von dem Kaufpreis zurück verlangen? Da ich das Auto gerne behalten würde.
BMWBT52
evtl. ja, aber ob er sich darauf einläßt, du solltes bein VK nachfragen.
MIKE46
Sofort dem Händler mitteilen damit das dokumentiert ist und um Stellungnahme bitten
Es kommt auch darauf an wie alt das Fahrzeug ist (bei einem 10Jahre alten Zossen wird da kaum was rüberkommen)
bei DAT Wertunterschied feststellen
https://www.dat.de/gebrauchtfahrzeugwerte/#/start
und erstmal auf die Reaktion warten
Amstff209
Danke für eure Antworten.
Das Auto ist 3 Jahre alt habe dem Händler gestern noch eine E-Mail geschrieben. Da er heute nicht da ist.

Bearbeitet von: Amstff209 am 10.11.2018 um 13:07:46
Autofan Dieter
 

Hallo Zusammen,


Meine Frage ist jetzt könnte ich einen Teil von dem Kaufpreis zurück verlangen? Da ich das Auto gerne behalten würde.
(Zitat von: Amstff209)


  Versuchs doch einfach, fahr zurück zum Händler und rede vor Ort mit ihm persönlich Klartext, per E-Mail wird das nix werden. 

Ich verstehe hier zwei Dinge grundsätzlich nicht:

Erstens, warum schaut man sich denn nicht die zu kaufende Karre genau an? Immerhin reden wir hier über eine Investition weit über 10.000 Euro, ein Auto ist des Konsumgut, welches am allerhöchsten ausgepreist ist, man kann da nichts teureres kaufen, was man täglich nutzt.

Die gleichen Leute, die beim Kauf einer Gurke argwöhnisch jedes einzelne Exemplar begutachten, dass man ja keinen Fehlkauf für nen Euro tätigt, achten dann plötzlich beim Kauf eines neuen gebrauchten Autos nicht mehr auf den Tachostand? Hallo? Gehts noch? Das ist doch das allererste, was ich sehe, wenn ich die Zündung betätigt habe, ich schaue mir den Tachostand an. 

Der war dir aber wohl egal, unglaublich.

Zweitens kann ich nicht verstehen, wieso man jetzt für so etwas banales hier in Foren um Rat nachfragen muss, kannst du nicht mehr selber entscheiden, was in dem Fall zu tun ist? Was anderes als den Händler auf diese Diskrepanz aufmerksam zu machen, bleibt dir denn? Welchen Rat erhoffst du hier von uns? Einen anderen? 

Oder sollen wir hier für dich tätig werden? 

Meiner Einschätzung nach wirst du aber weder eine Rückabwicklung des Kaufvertrages noch einen nachträglichen Nachlass bekommen, der Händler wird einfach sagen, dass der falsche Kilometerstand im Kaufvertrag ein bedauerlicher Fehler war, ein Irrtum eben, ein Zahlendreher oder ein Missverständnis beim Schreiben, weiterhin wird er dir sagen, dass, wenn du dir den Kilometerstand gleich bei der Besichtigung/Probefahrt angesehen hättest, er diesen bedauerlichen Fehler sofort korrigiert hätte, was am Preis des Autos allerdings nichts geändert hätte. 

Ob das dann alles stimmt oder nicht, spielt ja keine Rolle, der Händler hat in dem Fall die besseren Argumente, er wird dir die Schuld geben, weil du ja den Taschostand bei der Besichtigung/Probefahrt ja hättest sehen müssen. Trotzdem hast du das Auto so gekauft. 

Der wird dir sogar vorwerfen, du hättest das Missverhältnis der Tachostände bewusst nicht bemängelt, um im Nachhinein "da noch was rauszuholen".

Also lass es lieber.


Autofan Dieter
Amstff209
Erst mal danke für eure Antworten.
Das Auto ist 3 Jahre alt habe dem Händler gestern noch eine E-Mail geschrieben. Da er heute nicht da ist.
MIKE46
 

 

Hallo Zusammen,


Meine Frage ist jetzt könnte ich einen Teil von dem Kaufpreis zurück verlangen? Da ich das Auto gerne behalten würde.
(Zitat von: Amstff209)


  Versuchs doch einfach, fahr zurück zum Händler und rede vor Ort mit ihm persönlich Klartext, per E-Mail wird das nix werden. 

Ich verstehe hier zwei Dinge grundsätzlich nicht:

Erstens, warum schaut man sich denn nicht die zu kaufende Karre genau an? Immerhin reden wir hier über eine Investition weit über 10.000 Euro, ein Auto ist des Konsumgut, welches am allerhöchsten ausgepreist ist, man kann da nichts teureres kaufen, was man täglich nutzt.

Die gleichen Leute, die beim Kauf einer Gurke argwöhnisch jedes einzelne Exemplar begutachten, dass man ja keinen Fehlkauf für nen Euro tätigt, achten dann plötzlich beim Kauf eines neuen gebrauchten Autos nicht mehr auf den Tachostand? Hallo? Gehts noch? Das ist doch das allererste, was ich sehe, wenn ich die Zündung betätigt habe, ich schaue mir den Tachostand an. 

Der war dir aber wohl egal, unglaublich.

Zweitens kann ich nicht verstehen, wieso man jetzt für so etwas banales hier in Foren um Rat nachfragen muss, kannst du nicht mehr selber entscheiden, was in dem Fall zu tun ist? Was anderes als den Händler auf diese Diskrepanz aufmerksam zu machen, bleibt dir denn? Welchen Rat erhoffst du hier von uns? Einen anderen? 

Oder sollen wir hier für dich tätig werden? 

Meiner Einschätzung nach wirst du aber weder eine Rückabwicklung des Kaufvertrages noch einen nachträglichen Nachlass bekommen, der Händler wird einfach sagen, dass der falsche Kilometerstand im Kaufvertrag ein bedauerlicher Fehler war, ein Irrtum eben, ein Zahlendreher oder ein Missverständnis beim Schreiben, weiterhin wird er dir sagen, dass, wenn du dir den Kilometerstand gleich bei der Besichtigung/Probefahrt angesehen hättest, er diesen bedauerlichen Fehler sofort korrigiert hätte, was am Preis des Autos allerdings nichts geändert hätte. 

Ob das dann alles stimmt oder nicht, spielt ja keine Rolle, der Händler hat in dem Fall die besseren Argumente, er wird dir die Schuld geben, weil du ja den Taschostand bei der Besichtigung/Probefahrt ja hättest sehen müssen. Trotzdem hast du das Auto so gekauft. 

Der wird dir sogar vorwerfen, du hättest das Missverhältnis der Tachostände bewusst nicht bemängelt, um im Nachhinein "da noch was rauszuholen".

Also lass es lieber.


Autofan Dieter
(Zitat von: Autofan Dieter)


  genausogut könnte man darüber räsionieren, daß der Händler so dumm war, einen falschen Tachostand in den Kaufvertrag zu schreiben
Den Fragesteller so niederzubügeln daß er das übersehen hat ist nicht ganz die feine Art
In Bayern sagt man "a bisl was geht immer", er hat da keine so schlechten Karten
Heckpropeller
Der Kilometerstand ist eine zugesicherte Eigenschaft.Ist dieser falsch, leidet der Kaufgegenstand unter einem Mangel.
Somit entstehen Gewährleistungsansprüche.
Also wird eine Minderung des Kaufpreises für den Verkäufer unumgänglich sein.

Zum Glück gibt es Gesetze, nech Dieter? ;)
uli07
Ne, das sehe ich genau anders. Im Supermarkt kauft keiner ein Teil wo die Verpackung schadhaft ist und beschwert sich später. Genau so ist es beim Autokauf. Wer einen Gebrauchtwagen kauft such akribisch nach Macken die er bei der Preisverhandlung mit einbezieht. Hier wurde ein wichtiges Detail ganz einfach nicht beachtet. So doof ist das von dem Händler gar nicht gewesen. Hätte der Käufer den Händler auf einen verkehrten Tachostand aufmerksam gemacht hätte der geantwortet, sorry Schreibfehler, 500 Euro billiger. So hat der, Entschuldigung das ich das so schreibe, blöde Käufer den schwarzen Peter und läuft hinter seinem verschenkten Geld her.
chris078
Schon mal mit Carly abgefragt? :D
Heckpropeller
Nochmal der Verweis auf das BGB. Persönliche Sichtweisen stehen nicht über dem Gesetz.
Der TE hat einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag geschlossen. Die Kaufsache ist fehlerhaft und somit anfechtbar.

Der Supermarktvergleich hinkt gewaltig und
dient nicht im Ansatz als Beispiel.
Persönlich sehe ich es jedoch ähnlich, wie der Großteil. Aber wie erwähnt, dass
interessiert nicht .
Autofan Dieter
 

Der Kilometerstand ist eine zugesicherte Eigenschaft.Ist dieser falsch, leidet der Kaufgegenstand unter einem Mangel.
Somit entstehen Gewährleistungsansprüche.
Also wird eine Minderung des Kaufpreises für den Verkäufer unumgänglich sein.

Zum Glück gibt es Gesetze, nech Dieter? ;)
(Zitat von: Heckpropeller)


  So weit die Theorie. Recht haben heißt aber noch lange nicht, auch Recht bekommen.

Wie bereits geschrieben, gibt es in der Rechtsprechung keinen Automatismus, es wird immer der Einzelfall behandelt und am Ende kann da jeweils etwas komisches dabei herauskommen, etwas, das man nicht mehr mit dem "gesunden Rechtsempfinden" in Übereinstimmung bringen kann. 
 
Nochmal: 
Ich hatte ja den Rat gegeben, dass der Fragesteller sich persönlich an den verkaufenden Händler wenden sollte, eine E-Mail wird da nicht viel bringen, um sodann in Erfahrung zu bringen, ob "da was geht" oder eben nicht. 

Wenn ja, hat er Glück gehabt oder der Händler war einsichtig, großzügig oder scheute ein eventuelles Gerichtsverfahren, was auch immer, wenn er auf taube Ohren stößt, weil der Händler auf seinen Irrtumsvorbehalt pocht, hat er Pech gehabt, dann bliebe ihm nur noch der Gang durch die Instanzen. 

Und da sehe ich eben für ihn keine reellen Chancen, jeder halbwegs gute Winkeladvokat auf Seiten des Händlers wird vor Gericht geltend machen, dass der Käufer ja ausreichend Gelegenheit hatte, den tatsächlichen Kilometerstand des Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, jeder Richter wird das auch so sehen, dass ein Käufer zu allererst immer sich den Tachostand anschaut, wenn er das erste Mal in dem zu kaufenden Auto Platz genommen hat und die Zündung eingeschaltet ist, denn auch Richter sind nicht selten selber Besitzer und Käufer von Fahrzeugen, auch von Gebrauchten. 
Jeder Winkeladvokat wird dann argumentieren, dass der Käufer sehr wohl den tatsächlich angezeigten Tachostand zur Kenntnis genommen habe, auf die Diskrepanz im Kaufvertrag jedoch absichtlich nicht hingewiesen habe, um im Nachgang den Preis noch weiter zu senken, zum Schaden des Händlers. 

Jeder Winkeladvokat wird mit dem Irrtum argumentieren, dass der falsche Kilometerstand im Kaufvertrag eben ein simpler Irrtum war. 

Zu 80 bis 90% wird der Richterspruch lauten: Klage abgewiesen, der Klagende trägt die Kosten des Verfahrens, Sitzung geschlossen. 

Autofan Dieter
Amstff209
Erstmal fand ich das auch nicht in Ordnung das ich so eine Antwort bekommen habe. Da mir der Fehler halt passiert ist sowas kommt vor und jeder macht mal ein Fehler oder vergisst was. Zur Info was was jetzt rauskam, Der Händler hat mich heute früh gleich angerufen und wir sind uns einig geworden das er mir einen Betrag erstattet womit beide leben können.
Ich bedanke mich nochmal für eure Antworten.
elvis35m
na siehste mal ... dann passt es doch!
Heckpropeller
Ende gut, alles gut.
Fein.