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T H E M A R Ü C K B L I C K
JakobE30 Hauptthema: |
Guten Tag, ich habe mir meinen ersten E30 bzw. mein erstes Auto überhaupt gekauft, nämlich einen 318i BJ88. Ich hatte das Glück einen komplett originalen mit relativ wenigen KM und Scheckheft zu finden.In 3 Monaten könnte das Fahrzeug ein H Kennzeichen bekommen. Ich habe mich mal informiert, dass man nur Teile verbauen darf, die es damals auch schon gab. Nun wollte ich optisch ein paar Änderungen vornehmen. Zunächst, wollte ich mir entweder originale BMW Kreuzspeichen Felgen 15" oder BBS Felgen 15" zulegen. Dazu wollte ich mir noch Spurplatten drauf machen , ist das generell möglich mit dem H-Kennzeichen? Außerdem wollte ich mir ein modernes Radio mit Bluetooth einbauen (würde in das originale Fach passen) und dazu noch etwas bessere Boxen. Desweiteren wollte ich, mir irgendwann noch ein Sportfahrwerk zulegen.Der BMW sollte sollte etwas tiefer aber noch gut fahrbar sein. Ich habe mal im Internet etwas nachgeschaut und bin auf ein Sportfahrwerk von Eibach Bilstein gestoßen, dieses hat folgende Daten: VA:30-40mm HA: 30mm Kann das jemand empfehlen? Ich wollte erstmal hier fragen, bevor ich zum TÜV fahre.
Grüße Jakob
Bearbeitet von: JakobE30 am 14.07.2018 um 17:31:51 |
Amstrong |
Grob heißt es, alles was es damals schon gab, darf um- oder verbaut werden.
Also dein Radio kannst du schonmal abhaken.
Vorallem welche Vorteile verspricht du dir dadurch?
Mein Tip, normales Kennzeichen und wenn er bei dir die ersten Jahre gut überstanden hat und wirklich als Sammlerstück behandelt wird, nochmal über das H Kennzeichen nachdenken. |
uli07 |
Wenn das Radio die Din 1 Größe hat und in die original Halterung passt ist das nicht H relevant. |
bluepearl1972 |
das es an einem radio scheitern sollte wäre mir auch neu |
uli07 |
Der "Glaube" ist aber weit verbreitet. |
cxm |
Hi,
es gibt einige Richtlinien zur Erteilung der Einstufung fürs H-Kennzeichen. Die dienen der Orientierung, sind aber alles andere als klare Vorgaben. Der eine Prüfer stört sich an einem Bling-Bling Radio, der andere nicht.
Zeitgenössische Felgen sind kein Problem. BBS Kreuzspeichenfelgen sind ja schon fast die Klassiker auf dem E30. Gibt's ja auch als Serienfelgen von BMW (Styling 5). Eigentlich dürfen die Felgen nicht mehr als eine Nummer größer als die größte damals freigegebene Serienbereifung. z.B. Serie 6x15 -> oldtimertauglich: 7x16, aber auch daran hält sich nicht jeder Prüfer...
Also fahr zum TÜV - dann wirst Du es erfahren. Von uns hier macht nämlich keiner die Begutachtung, auch wenn alle noch so fleißig schreiben - teilweise auch mit eigenen Oldtimern...
Ciao - Carsten |
joecrashE36 |
Bei Sportfahrwerken kann das H verweigert werden. Außer es konnte schon vor der Frist gekauft werden. Da wirst Du wohl um die Teuren Marken nicht herumkommen. Selbiges gilt für Spurplatten.
Radio Original lassen, nach der Abnahme auswechseln. P.S. falls das Fahrzeug schon Euro2 umgerüstet ist, lohnt sich das H steuerlich nicht. Versicherung wird eher ein Problem, weil Fahranfänger ? |
uli07 |
Das H-Auto kannst du nur versichern wenn du noch ein normales Auto hast. |
JakobE30 |
@joecrashE36 der BMW hat noch kein Euro 2, er wurde vom Vorbesitzer nicht umgerüstet. Und ja, ich bin Fahranfänger :) War mal beim TÜV Prüfer, der die Oldtimerabnahme machen würde. Er meinte, dass es in Ordnung für ihn wäre wenn ich ein neues Radio einbaue. Außerdem kann ich Spurverbreiterungen und ein Fahrwerk von z.B H&R oder Eibach und Bilstein einbauen. Die Antworten waren auch sehr hilfreich, vielen Dank! |
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