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AxelDriveBmw
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.06.2018 um 11:47:23 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo ich habe eine e36 limo, bei der ich die styling 68 per einzelabnahme eintragen lassen habe.
Da ich mir jetzt ein fahrwerk eingebaut habe und im gutachten steht nur mit serien rad/reifenkombination, wollte ich serien reifen drauf bauen zum eintragen und danach meine Styling 68 wieder drauf machen.
Geht das oder steht dann irgendwas bestimmtes bei der eintragung vom fahrwerk dabei das es nicht geht.

Ps. Ja ich weiss das ich spurplatten brauche ^^

Mfg

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.06.2018 um 11:47:23
bluepearl1972
normal ist das ganz einfach, das sieht auch die rennleitung, das fahrwerk steht zuerst drin und danach die räder. das hin und her oder drauf und runter um was anderes einzutragen,das ist der grund warum in manchen gegenden fahrzeuge bei ner kontrolle mittlerweile so geprüft werden das die eintragung angezweifelt wird. beschlagnahmung und ab zur prüfstelle zur feststellung. das wäre dann der hauptgewinn. macht das sinn? nein. rede mit deinem prüfer und finde eine real lösung.
Lennox-89
 


Geht das oder steht dann irgendwas bestimmtes bei der eintragung vom fahrwerk dabei das es nicht geht.
(Zitat von: AxelDriveBmw)


Ja, das was du selbst gesagt hast: "Nur mit serienmäßigen Rad-/ Reifenkombinationen", womit die Styling 68 ausgeschlossen sind.

Wie du zu Verfahren hast ist doch eindeutig: 
Alle Teile gleichzeitig montieren (Fahrwerk, Räder und Spurplatten) und damit erneut die sogenannte Einzelabnahme durchführen lassen.
Genau das ist Sinn und Zweck dieser Begutachtung.
AxelDriveBmw
Muss ich das fahrwerk dann auch noch für serienmäßige reifen eintragen lassen? Weil das wäre wirklich dumm....
jochen78
 

Muss ich das fahrwerk dann auch noch für serienmäßige reifen eintragen lassen? Weil das wäre wirklich dumm....

(Zitat von: AxelDriveBmw)


So dumm sind die dann auch wieder nicht....