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phil_e36
Hauptthema:
Hallo, eventuell kennt sich ja hier jemand etwas mit der Steuer aus.Ich habe gerade die Einkommensteuererklärung für 2016 gemacht und uns gemeinsam veranlagt. Ich habe von vielen gehört, dass man im Jahr der Eheschließung meist ordentlich Geld zurück bekommt.Kurz zu uns, wir haben im Juni 2016 geheiratet, hatten davor beide Steuerklasse 1 und sind dann beide in Steuerklasse 4 gewechselt.Ich leiste über 60% des Gesamteinkommens, trotzdem sagt mir das Programm (WISO Steuer), dass wir rein von der bezahlten Lohnsteuer nur 250 Euro raus bekommen. Liegt es daran, dass die steuerliche Belastung immer gleich ist? Liegt es daran, dass meine Frau auch gut verdient? Wieso sollte ich dann in Steuerklasse 3 wechseln? Dann muss ich ja wahrscheinlich richtig viel Nachzahlen.Aktuell haben wir vor zwei Monaten Nachwuchs bekommen, meine Frau bleibt nun die nächsten Jahre daheim und nun dachte ich, jetzt wäre der richtige Zeitpunkt für Steuerklasse 3, bin aber durch die Berechnung für letztes Jahr eher zwiegespalten.Wenn ich in Steuerklasse 4 bleibe liegt halt der Zinsvorteil beim Finanzamt, aber das ist mir immernoch lieber, als das Gefühl zu haben, Nachzahlen zu müssen und quasi Schulden mit jedem Gehalt anzuhäufen.Ich gehe davon aus, dass es aber schon einen Sinn hat, die Steuerklasse zu wechseln, sonst wären sie ja sinnfrei. Eventuell kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen?

Grüße 
herr_welker
Zwischen Steuerklasse 1 und 4 gibt es im Prinzip keinen Unterschied.
Der einzige Vorteil den du hast ist das Ehegattensplitting.
Um so ungleicher ihr verdient, um so so mehr spürt ihr den Vorteil.
Da ihr 60/40 verdient, könnte ich mir schon vorstellen, dass der Unterschied nicht so groß ist.

Ich finde die Rückerstattung allgemein etwas mager.
Habt ihr auch alles angegeben?
Fahrtkosten, Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, Riester Renten, vl. hattet ihr haushaltsnahe Dienstleistungen?

Kann aber auch sein, dass die Rückerstattung höher ist, du aber für etwas anderes nachzahlen musst.
Das wäre zum Beispiel bei zusätzlichen Einkünften so. Vermietung zum Beispiel die auch versteuert werden muss. (auch Rückerstattungen von der GKV, wie Bonuszahlungen)

Rückblickend betrachtet hätte deine Frau in Lohnsteuerklasse 3 wechseln sollen.
Elterngeld wird nämlich von dem Netto Einkommen berechnet. Bei Lohnsteuerklasse 3 wäre ihr Netto höher gewesen.

Der Sinn der Steuerklasse 3 ist, dass du sofort mehr Netto hast und nicht erst ein Jahr warten musst, bis du das Geld bekommst.
Bedenke das viele Menschen auf jeden Euro angewiesen sind.
Außerdem wäre auch Krankengeld (bei der GKV) zum Beispiel höher.

Ansonsten ist es egal würde ich sagen. Mit der Steuererklärung wird dann nochmal nachgerechnet wieviel Steuer ihr tatsächlich zahlen müsst. Die Differenz wird dann entweder erstattet oder ihr müsst nachzahlen.

Ich glaube übrigens nicht, dass es mit 3/5 immer zu Nachzahlungen kommt. Aber das müsst ihr euch ausrechnen lassen. (oder Internet Rechner dafür nutzen)
In der jetztigen Situation wird eine Lohnsteuernachzahlung aber wahrscheinlich. Auf das Elterngeld muss zwar keine Steuer gezahlt werden, es erhöht aber deinen Steuersatz für dein anderes Einkommen.
phil_e36
Hallo und vielen Dank für deine Antwort.Die Rückerstattung fällt insgesamt natürlich höher aus. Die 250 Euro waren rein für die Steuerklassen um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Sonst hättest du natürlich recht, dann wäre der Hund eventuell wo anders begraben gewesen.Das meine Frau in SK3 hätte wechseln sollen, haben wir zu spät erfahren. Wäre uns aber wahrscheinlich auch zu aufwändig gewesen.Klar, wenn man auf jeden Cent angewiesen ist, macht sowas Sinn, aber wenn dann am Ende nachgezahlt werden muss, bringt das den Leuten auch nichts.

Ein Freund meinte, dass Elterngeld irrelevant ist, wenn man sowieso den Spitzensteuersatz zahlt. Ich denke es ist sinnvoll, doch mal zum Steuerberaten zu gehen.
LucyStern
Wir haben die Steuetklasse vorher gewechselt. Ein Schreiben ans Finanzamt und schwups war gewechselt. Und nach der Geburt das Ganze wieder zurück. War echt nicht aufwendig.
Bei den Steuerklassen zahlst du egal wie eigentlich immet det Gleiche am Ende. Einmal bekommst du es zurück und einmal musst du was nachzahlen, hast aber vorher mehr in det Tasche.
phildre
Meine Schwiegertochter hat damals auch sofort in 3 gewechselt. Das brachte am Ende 100€ mehr Elterngeld im Monat, als wenn die beiden in 4/4 geblieben wären. Aber egal, jetzt ist es zu spät.

Was eure jetzige Situation angeht: Das Elterngeld deiner Frau wird am Ende des Jahres als Einkommen hinzugerechnet und man muss in der Regel mit eienr Nachzahlung in Höhe von ca. 1 Monat Elterngeld rechnen. Es kommt aber hierbei auch auf das Einkommen des Partners, der Elterngeldhöhe und der Werbungskosten an. Von daher kann man das pauschal nicht sagen, aber ich würde mal sagen, je höher euer Einkommen und das Elterngeld, desto wahrscheinlicher ist es, dass ihr nachzahlen müsst.

Mein Sohn und seine Frau mussten damals nicht nachzahlen. Er hat auch 2 Monate Elterngeld beantragt. Dadurch war das Einkommen wesentlich niedriger (von der Qualitätszeit, die die drei zusammen hatten mal abgesehen) und es gab sogar was zurück.

Ach ja, beachte auch, dass ihr in dem Jahr der Geburt auch einen Freibetrag fürs Kind habt (ich glaube ca. 2000€), was für euch steuerlich vorteilhaft sein kann.