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T H E M A     R Ü C K B L I C K
FrankDo
Hauptthema:
Hallo,
ein Freund von mir hat folgendes Problem. Er hat ein E46 Cabrio 325i mit Autogas gekauft.Langstrecke gelaufen und 235.000 Km auf der Uhr. Leider in meiner Abwesenheit (ich hatte Urlaub). Der Wagen lief auf der Testfahrt schon unrund und die MKL war an und zeigte Fehlzündungen 4. Zylinder an. Der Verkäufer sagte Ihm das wohl die Zündspule oder Kerze erneuert werden müsste dann wäre wieder alles ok. Es wurde ein ADAC Kaufvertrag gemacht unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Fehlzündung Leuchten der MKL, Motor läuft unrund und das die Instandsetzung Sache des Käufers ist wurde in den Kaufvertrag eingetragen. Dann fuhr mein Freund 260 KM in diesem Zustand zurück mit dem stotternden Auto.Zuhause ran an die Spulen und Kerzen. Alles erneuert. Und der Fehler blieb. Es wurde dann per Endoskop festgestellt das ein Ventil verbrannt ist.Ich persönlich hätte das Auto ohne genauere Untersuchung gar nicht gekauft zumal es sich um ein LPG typisches Problem handelt. Wie seht Ihr den jetzt die Chancen zumindest eine Minderung zu bekommen? Ich habe Ihm meine Einschätzung dazu gegeben und die fällt negativ aus.  Es wird schwierig auch den Entstehungszeitpunkt des Schadens festzustellen.Zumal er ja auch eine nicht unerhebliche Strecke zurückgelegt hat.
Leider hat er auch keine Rechtsschutz und eine Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer blieb auch erfolglos.Wie seht Ihr das ? Hat er Chancen wenn er ein Gutachten machen lässt, zwecks Feststellung des Schadenszeitpunktes.? Und hat er überhaupt eine Chance, da ja  zum Zeitpunkt der Übergabe das Stottern schon bestand und auch so im Kaufvertrag vermerkt wurde.Ich sehe das ganze leider sehr negativ aber vielleicht hat ja einer noch eine Idee. Er ist auf jeden Fall ziemlich verzweifelt.
Gruß
Frank
Bikelive
Schwierig. Wenn der Verküfer die Zündspule als GENAUEN Fehler angegeben hat, könnte man dort evt. ansetzen.

Das allerdings hier zu diskutieren bringt wenig. Am besten zu nem Anwant und sich eine erste Beratung geben lassen.
Die kostet in der Regel etwas um die 100€.

Ich verstehe leider auch nicht, wie man heute keine Rechtschutz haben kann... :)
cxm
 

Und hat er überhaupt eine Chance, da ja  zum Zeitpunkt der Übergabe das Stottern schon bestand und auch so im Kaufvertrag vermerkt wurde.
(Zitat von: FrankDo)


 
Hi,

um es kurz zu machen: nein!
Er kann sich natürlich einen honorargeilen Anwalt suchen, der jeden Mist annimmt.
Aber mehr als Anwalts- und Gerichtskosten wird nicht dabei herumkommen...

Ciao - Carsten
FrankDo
 

 

Und hat er überhaupt eine Chance, da ja  zum Zeitpunkt der Übergabe das Stottern schon bestand und auch so im Kaufvertrag vermerkt wurde.
(Zitat von: FrankDo)


 
Hi,

um es kurz zu machen: nein!
Er kann sich natürlich einen honorargeilen Anwalt suchen, der jeden Mist annimmt.
Aber mehr als Anwalts- und Gerichtskosten wird nicht dabei herumkommen...

Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)


Das habe ich mir auch bereits so gedacht und Ihm auch gesagt. Das nächste was er nun macht ist eine vernünftige Rechtsschutzversicherung abzuschliessen und beim Kauf keine Alleingänge mehr zu machen. Der Wagen ist ansonsten prima und eine Revision vom Kopf lohnt sich hier wirklich noch.
samy01
was kommt dem typen eigentlich in den sinn, kauft sich ein auto mit fehler und vermerkt es auch im vertrag und alles und will dann den verkäufer anschwärzen ? ist ja wohl logisch das es mit kerzen wechseln nicht getan ist, sonst hätte der verkäufer das wohl selber erledigt.

anwalt, gehts noch, selber schuld nennt man das.
elvis35m
wird schwierig ... so ne karre lässt man stehen un gut ist ...  das is schon echt fast eigene blödheit...

da wirds hintenraus  im grunde unmöglich ...der verkäufer war ja noch ehrlich genug und hats anscheinend guten gewissens erklärt und verkauft!
Heckpropeller
Was soll man denn als Verkäufer noch machen um sich abzusichern?
Er hat alles richtig gemacht, der Käufer vieles falsch.
Selbst ohne den Passus mit aufgezählten Mängeln schon schwierig, aber so hat man nicht den Hauch einer Chance.
Auf was sollte man auch plädieren?
"Der Verkäufer hat gesagt , es sind nur die Kerzen oder Spulen. Im KV steht zwar was anderes , aber er hat es gesagt, wirklich."

Keine Chance.
Nur mal angenommen, er hätte beim Händler gekauft und dieser hätte diese Mängel erfasst.
Dann hast du trotz der Sachmängelhaftung keine Aussicht auf Beteiligung des Händlers, da Mängel schlichtweg erwähnt wurden sind.


Bearbeitet von: Heckpropeller am 01.05.2017 um 13:54:35
uli07
Es steht im Kaufvertrag das der Motor nicht richtig läuft. Der Verkäufer hat alles richtig gemacht und dein Kumpel alles falsch.
Bikelive
 

Was soll man denn als Verkäufer noch machen um sich abzusichern?
Er hat alles richtig gemacht, der Käufer vieles falsch.
Selbst ohne den Passus mit aufgezählten Mängeln schon schwierig, aber so hat man nicht den Hauch einer Chance.
Auf was sollte man auch plädieren?
"Der Verkäufer hat gesagt , es sind nur die Kerzen oder Spulen. Im KV steht zwar was anderes , aber er hat es gesagt, wirklich."

Keine Chance.
Nur mal angenommen, er hätte beim Händler gekauft und dieser hätte diese Mängel erfasst.
Dann hast du trotz der Sachmängelhaftung keine Aussicht auf Beteiligung des Händlers, da Mängel schlichtweg erwähnt wurden sind.


Bearbeitet von: Heckpropeller am 01.05.2017 um 13:54:35
(Zitat von: Heckpropeller)


  Wenn der Verkäufer explizit auf einen Fehler und seine Ursache hingewiesen hat, um damit einen deutlich größeren Schaden zu verschweigen, besteht sehr wohl eine Chance! Deswegen habe ich geschrieben, ob der Verkäufer GENAU auf den Fehler bzw. seine Ursache hingewiesen hat. Wenn er selber nur eine Vermutung aufgestellt hat, hat er als Käufer keine Schnitte.
elvis35m
wenn der verkäufer rnich gerade  KFZ Automechaniker  etc...  ist  wie soll der den 100% Folgefehler bennennen können?  vergiss es ...

Das gericht will ich sehen das hier recht dem Käufer zuspricht ... bei nem älteren auto mit de rKm zahl und dem KV

da darfste ja sonst niemehr ein auto von Privat verkaufen ...es is halt kein scheiss neuwagen ......
mb100
 

 Der Verkäufer sagte Ihm das wohl die Zündspule oder Kerze erneuert werden müsste dann wäre wieder alles ok.
(Zitat von: FrankDo)


 
Ich übersetz das mal in den Dialog, wie er sich im Verkaufsgespräch abgespielt hat.

Verkäufer: "Ich denk, wenn man die Zündspule oder die Kerze erneuert, dann sollte eigentlich wieder alles in Ordnung sein." 

Ich seh diese Äußerung seitens des Verkäufers auch eher als Vermutung an; das unterstreicht schon die alternative Formulierung "Zündspule oder Kerze" - und nicht als Garantie, dass allein durch den Wechsel eines der beiden Teile der Fehler behoben ist. Natürlich würd ich auch einen Teufel tun, als Verkäufer da irgendwelche Zusicherungen im Bezug auf die Reparatur zu machen.

Allerdings müsste tatsächlich mal der Kaufvertrag geprüft werden.

Wenn Dein Kumpel schon keine Rechtsschutz hat: ist er dann wenigstens bei nem Verkehrsclub? AVD, ADAC, ...? 
FrankDo
 

 

 Der Verkäufer sagte Ihm das wohl die Zündspule oder Kerze erneuert werden müsste dann wäre wieder alles ok.
(Zitat von: FrankDo)


 
Ich übersetz das mal in den Dialog, wie er sich im Verkaufsgespräch abgespielt hat.

Verkäufer: "Ich denk, wenn man die Zündspule oder die Kerze erneuert, dann sollte eigentlich wieder alles in Ordnung sein." 

Ich seh diese Äußerung seitens des Verkäufers auch eher als Vermutung an; das unterstreicht schon die alternative Formulierung "Zündspule oder Kerze" - und nicht als Garantie, dass allein durch den Wechsel eines der beiden Teile der Fehler behoben ist. Natürlich würd ich auch einen Teufel tun, als Verkäufer da irgendwelche Zusicherungen im Bezug auf die Reparatur zu machen.

Allerdings müsste tatsächlich mal der Kaufvertrag geprüft werden.

Wenn Dein Kumpel schon keine Rechtsschutz hat: ist er dann wenigstens bei nem Verkehrsclub? AVD, ADAC, ...? 
Zitat von: mb100)


Nein. leider. Er hat hat nichts dergleichen. Deswegen stützt er sich ja auf ein Gutachten was er in Auftrag geben will. Ich habe ihm gesagt das er das sein lassen soll. Da kann er sein Geld gleich in den Gulli werfen. Den Zeitpunkt wann das Ventil durch gegangen ist kann selbst ein Gutachter nicht ohne weiteres bestimmen.
elvis35m
ne lass ihn doch mal machen ...  un am besten noch nen 2 tes Hinterher.... manche lernen es ja net anderst......
Heckpropeller
Zitat TE:

Es wurde ein ADAC Kaufvertrag gemacht unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Fehlzündung Leuchten der MKL, Motor läuft unrund und das die Instandsetzung Sache des Käufers ist wurde in den Kaufvertrag eingetragen.
 

Deswegen habe ich geschrieben, ob der Verkäufer GENAU auf den Fehler bzw. seine Ursache hingewiesen hat.

Das im Kaufvertrag erwähnte reicht locker aus um einem kapitalen Motorschaden abzuwenden.
Was denkst du eigentlich was ein Richter von einer Privatperson beim Autoverkauf denkt?

O-Ton Richter auf Amtsgericht:
"Zunächst einmal habe auch ich keinerlei Ahnung von Autos .
Ich weiß gerade mal wie man Scheinwaschwasser auffüllt.
Da ich mich als Otto-Normal-Person sehe und auch der Angeklagte kein Sachverständiger für Kfz zu sein scheint, 
sage ich Ihnen , dass man hier nicht im Stande ist irgendwelche Diagnosen vom Verkäufer zu fordern oder gar ihn dafür 
haftbar zu machen. Ein Privatverkauf ist immer noch was anderes als beim Händler ein Auto zu erwerben."  

Bearbeitet von: Heckpropeller am 01.05.2017 um 22:34:03
chris078
Wo man ansetzen kann, wäre zum Beispiel, wenn im Kaufvertrag ein falsches Baujahr/Erstzulassung steht.
Oder ein Unfallschaden verschwiegen wurde, oder die Laufleistung nicht stimmt.
uli07
Alleine auf Grund das dein Kumpel die 260 Kilometer mit ner eventuell kaputten Zündkerze oder Zündspule zumindest aber mit hoperigen Motor nach Hause gefahren ist läßt den Richter lächeln und bestimmt nicht zum Vorteil deines Kumpels. Ein geschäftstüchtiger Rechtsanwalt wird ihm das wahrscheinlich nicht so sagen.


Bearbeitet von: uli07 am 02.05.2017 um 18:31:55
cxm
Hi,

der kreative Anwalt wird eine falsche Schadensdiagnose anbringen und dem Verkäufer Vorsatz unterstellen.
Ob der Richter das auch so sieht, ist sehr fraglich...

Ciao - Carsten
chris078
Du kannst dem Verkäufer Vorsatz unterstellen - wird nicht viel helfen, der Vertrag ist unterschrieben.
Der Richter ist ja nicht vom Fach KFZ => der will mit Sicherheit ein Gutachten und das ist milde ausgedrückt nicht "günstig".
Und das Gutachten wird den Schaden nur bestätigen.
Evtl bringts was den Vertrag prüfen zu lassen, evtl ist er fehlerhaft und ungültig? Das wäre der Idealfall.
Selbst wenn du nen Zeugen hast - im Vertrag stehts drin. Es ist egal, was gesagt wurde, oder was z.B.: im Mobile steht.

Vom Fahren wird das abgebrannte Ventil nicht kommen.
Was hier passiert sein dürfte:
Motor war kaputt, die DME hat irgendwann nen unrunden Lauf gemessen und beim Zyl 4 die Brennstoffzufuhr abgeschaltet.
"Missfire Zyl4 mit Brennstoffabschaltung" so oder ähnlich wirds im FS stehen.


Hilft aber alles nichts, der Vertrag ist unterschrieben, es wurde nicht verschwiegen.
Wer ein Auto mit Motorproblemen kauft, muss damit rechnen, dass auch welche eintreten.
Hätte sein können, dass es nur die Kerze ist.

Also wenn ich ein Auto mit Motorproblemen verkaufe, wüsste ich gerne, was die Ursache ist - oder zumindest, obs ne Kleinigkeit ist, oder ein wirtschaftlicher Totalschaden. Weil mim Totalschaden verkauft sich das Auto eher schlecht.
=> Das könnte schon sein, dass hier mal Spulen und Kerzen durchgetauscht wurden und der Fehler beim Zylinder geblieben ist, oder Kompression geprüft wurde. Und dann ists eigentlich klar, dass sich die Reparatur nicht lohnt.
Aber und? Er hats nicht verschwiegen, es steht im Vertrag und er hat sich mit der Wortwahl meiner Meinung nach gut abgesichert.
Es ist halt unfair wenn ers wusste, das wird dem Richter egal sein.
Du bist eben beim Kauf ein großes Risiko eingegangen - ohne den Fehler zu kennen, zu unterschreiben.
Mit Verträgen kann man sich ein großes Ei legen.

Ich würd mich sowas gar nicht traun, bzw da kommt ein jüngerer? Käufer, der sein ganzes Geld für den Karrn ausgibt und dann hat er kein Geld und kein Auto - aber so hingedreht, dass er nichts machen kann. Jeder normale hätte doch ein schlechtes Gewissen und würde das Auto wieder nehmen, oder wenigstens Kontakt aufnehmen - nicht die Bohne.







 
chris078

der kreative Anwalt wird eine falsche Schadensdiagnose

Es gibt da im Fachchargon nen Ausdruck namens "Prozessbetrug"
Das Risiko wird kein Anwalt eingehen wegen nem 20 Jahre alten, abgeschriebenen Gebrauchtwagen... das ist eher ne Bagatelle.
Gibt aber mit Sicherheit gewiefte Leute, die sowas durchbringen.

 

Bearbeitet von: chris078 am 03.05.2017 um 21:39:32

Bearbeitet von: chris078 am 03.05.2017 um 21:40:16
Banshee
Lehrgeld und gut ist.

Übrigens habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung, wozu auch? Das was Ihr im Jahr zahlt brauche ich im Leben nicht ausgeben. Ist jedem überlassen und glaubt Ihr die Versicherungen machen Verlust dabei? Nein, also macht Ihr den Verlust und die Versicherung steicht den Gewinn ein.

Wenn man einen gebrauchten von Privat kauft ist das immer ein Risiko, mal gewinnt man, mal verliert man.