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T H E M A     R Ü C K B L I C K
goki71
Hauptthema:
Hallo leute.

Erstmals: ich lebe in Österreich.

Ich hatte vorige Woche einen unfall.
Das auto ging ins schleudern und dabei krachte es gegen eine Wand. Das auto stand fest in einer grube und ich rief die feuerwehr an. Nach dem unfall habe ich eine rechnung bekommen:

9 mann x 1,5 stunde 324,00
1 tanklöschfahrzeug ohne allrad 121,50
1 kommandofahrzeug 72,00
1 wechsellader 207,00
Summe: 724,50

Ich fuhr zu meinem versicherungsmakler. Er meint, dass ein feuerwehreinsatz nicht gedeckt sei.

Muss ich jetzt die rechnung zahlen? Kann man nichts dagegen tun? Einspruch etc.

Danke im voraus.

Bearbeitet von: goki71 am 31.01.2017 um 11:25:51
angry81
Ich kenne das aus eigener Erfahrung, aber aus Deutschland. Ich musste zahlen, ohne wenn und aber.

Wenn dir der Umfang nicht ganz realistisch ist dann leg wegen der Höhe Einspruch ein. Bei mir haben sie eines der Fahrzeuge dann abgezogen, weil das wirklich unnötig war das mit im Einsatz zu haben (Öl verloren, Beseitigung der Ölspur, 3 Einsatzfahrzeuge).
rick2601
Wenn die Kosten der Bergung des Fahrzeugs durch die Versicherung nicht gedeckt sind bzw. Du dafür keine Versicherung hast, dann musst Du das wohl zahlen. Du hast eine Dienstleistung bestellt und in Anspruch genommen. Da tritt die Feuerwehr als ganz normaler Dienstleister auf. Du hättest ja auch einen Abschlepper oder irgend ein anderes Bergeunternehmen holen können. Am günstigsten wäre wohl der Landwirt mit Traktor gewesen zum bergen. 

 So was kann man auch versichern. Ist meist durch einen sogenannten Schutzbrief abgedeckt. Jedenfalls in Dtl.

Bearbeitet von: rick2601 am 31.01.2017 um 11:56:30
5N1P3R
Mit 700€ bist eh noch günstig weggekommen...
Maestro_328i
Vor 5 Jahren hatte ich auch mal einen Unfall wo ich schuldig war und 2 Feuerwehrautos gekommen sind

Die Versicherung übernahm die Kosten für die Feuerwehr, war eine Haftpflichtversicherung ohne Kasko

Ich denke schon dass soetwas normalerweise gedeckt sein muss, lies dir mal deine Polizze durch

Bei mir war es die G*nerali
joecrashE36
Die Haftpflicht deckt im Regelfall die Schäden ab, die Dein Fahrzeug verursacht hat.
Außer es gibt Klauseln, die das Ausschließen.
Auch sollte geklärt sein ob es vorsätzlich war.Wie z.B. Trunkenheit am Steuer, nicht angepasste Fahrweise.....( alles ist möglich )

P.S. nicht den Makler fragen, den Schaden einreichen.
Dann kann immer noch überlegt werden, ob eine Eigenzahlung besser ist.
Auf jeden Fall wird sich die Versicherung das Geld mehrfach über die Hochstufung
des Schadenfreiheitsrabatt zurückholen.