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quiddi
Hauptthema:
Tag zusammen,

ich hätte mal eine Frage zu folgendem Schild:

Ist das ein Gebot und ein "ich muss das machen" oder nur ein "ich kann das machen"?

Wenn das ein Gebot ist finde ich das eine Frechheit von unserem Gesetzgeber, mit Breitreifen ist das nämlich nicht so toll. Es gibt ja auch kein Gesetz, dass du zum befahren einer Straße mit dem Hammer drei Dellen in dein Auto reinschlagen musst.

Schönen Gruß
rick2601
Wenn Du dort parken willst, dann musst Du das so machen. Der Sinn der dahinter steckt: Der fließende Verkehr wird nicht so sehr behindert als ob Du ganz auf der Strasse stehst. Und wenn Du Angst um Deine Reifen bzw. Felgen hast weil Du Reifen mit (zu) geringen Querschnitt hast (Breitreifen ist wohl hier nicht ganz treffend), dann musst Du Dein Auto eben woanders parken.
Lennox-89
Komische Auffassung...

Ja, das Schild ist ein Gebot, jedoch zwingt dich doch niemand dort zu parken?!
SIGGI E36
Ich bin mir sicher das dieses Schild
vorher auf der Welt da war als die Breitreifen von dir!!
Mit dem Risiko muss mann leben oder woanders parken.
bmw323ti1986
Also ich lese nirgends das man das so machen "muss".
is das evtl eine Grauzone?

Link
Lennox-89
Mannoman...

Es ist wirklich traurig und erschreckend, dass über ein Schild nach der StVO diskutiert wird...

Bildet euch doch nicht immer an Hand irgendwelcher Seiten weiter (und eure Meinung), sondern nutzt auch mal die Gesetzgebung als solches!

Das besagte Schild ist nach lfd. 10 der Anlage 3 (zu §42 (2)) ein Richtzeichen und stellt sowohl Ge- als auch Verbot dar!
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html

Edit: 
@bmw323ti1986: Davon ab steht in deinem Link nichts anderes! Ich weiß beim besten Willen nicht, wo du hier eine Grauzone erkennen willst...

Bearbeitet von: Lennox-89 am 18.10.2016 um 19:04:01
Pug
 

.....
Wenn das ein Gebot ist finde ich das eine Frechheit von unserem Gesetzgeber, mit Breitreifen ist das nämlich nicht so toll. .....
(Zitat von: quiddi)


  das schild hat dort nicht "der gesetzgeber" aufgestellt, sondern die zuständige behörde.
ob dieses schild dort "rechtmäßig" steht ist noch eine andere frage, für solch eine anordnung müssen bestimmte vorraussetzungen erfüllt sein, die in der verwaltungsvorschrift festgelegt sind. z.b. 2,20m restbreite für den fuß-verkehr (und diese verwaltungsvorschriften werden in der regel nicht eingehalten, darauf kann man hinweisen, allerdings hat man auf eine verwaltungsvorschrift keinen rechtsanspruch den man einklagen könnte.)
.....auf deine selbst gewählten reifen/ felgen natürlich noch viel weniger. ;-)
bmw323ti1986
@Lennox
also ich denke es ist doch ok in einem Forum über verschiedenste Dinge zu diskutieren. ..und dann is es ja auch gut das es solche wie dich gibt die in unserem deutschen Schilderwald den Durchblick behalten.Hab die Beschreibung eben falsch verstanden ,hörte sich für mich so an als "man kann auf dem Randstein parken,muss es aber nicht ".
also nix für ungut.
Lennox-89
 
@bmw323ti1986
Natürlich kann man über verschiedene Dinge diskutieren.
Natürlich ist auch gerade ein Forum unter anderem dafür da.
Es gibt aber auch viele Sachen, bei denen es keine zwei Meinungen gibt.
So wie eben bei diesem Schild.

Es war auch nicht böse gemeint, falls das so rüber kam. 

Du hast auch recht damit, dass es heutzutage schwer ist den Durchblick zu behalten. Das auch ganz allgemein, nicht nur bei dem Schilderwald.
Aber ich bin auch der Meinung, dass dieses Problem erst durch die heutige Gesellschaft entsteht.

Ich will dich nicht angreifen, aber es ist eben ein gutes Beispiel:
Die komplette Beschreibung des oben genannten Schildes, sei es nach StVO oder sogar nach deinem Link deuten ganz klar auf ein "Muss" hin.
Das Wort "Gebot" ist ja sogar ein Synonym dazu.
Trotzdem wird es von von dir in Frage gestellt. Damit bist du leider auch nicht alleine wie man sieht.
Und das bei einer Sache, die eigentlich ganz klar geregelt ist.

Ich habe während meines Studiums zwar auch juristische Veranstaltungen besucht, aber sowas sollte man auch ohne dieses Wissen verstehen.
Kein Mensch ist allwissend, kein Mensch ist perfekt. 
Dass das Verständnis für solch simple Sachen aber offensichtlich bei vielen fehlt erachte ich persönlich als riesen Problem.
ChrisH
 

 

.....
Wenn das ein Gebot ist finde ich das eine Frechheit von unserem Gesetzgeber, mit Breitreifen ist das nämlich nicht so toll. .....
(Zitat von: quiddi)


  das schild hat dort nicht "der gesetzgeber" aufgestellt, sondern die zuständige behörde.
ob dieses schild dort "rechtmäßig" steht ist noch eine andere frage, für solch eine anordnung müssen bestimmte vorraussetzungen erfüllt sein, die in der verwaltungsvorschrift festgelegt sind. z.b. 2,20m restbreite für den fuß-verkehr (und diese verwaltungsvorschriften werden in der regel nicht eingehalten, darauf kann man hinweisen, allerdings hat man auf eine verwaltungsvorschrift keinen rechtsanspruch den man einklagen könnte.)
.....auf deine selbst gewählten reifen/ felgen natürlich noch viel weniger. ;-)
(Zitat von: Pug)


Radwegschilder sind auch oft rechtswidrig aufgestellt. Wenn sie unrechtmäßig dort stehen, muss man sich trotzdem daran halten. Aber wegklagen kann man das einzelne Schild bzw. die Benutzungspflicht dort dann in der Tat!

Grüße
ChrisH