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T H E M A     R Ü C K B L I C K
italoBMW
Hauptthema:
Hey :)

Ich wurde heute von der Polizei angehalten und kontrolliert. 

Er verdächtigte das ich die Rad/Reifen Kombination und meinen Auspuff so nicht fahren durfte und wollte es überprüfen indem ich bis 4000 Umdrehungen Gas geben sollte. Darauf hin sagte er der Auspuff wäre zu laut und ich soll Sofort mit ihm zum Tüv weil es kontrolliert werden soll.

Ich hatte leider meinen Fahrzeugschein nicht dabei und konnte somit die Eintragung vom Auspuff nicht zeigen. Durch seine Kollegen aber hat er die Bestätigung bekommen, dass der ESD eingetragen ist.

So wir sind dahin gefahren und der Tüv Prüfer hat sich das Auto angehört und die Rad Reifen Kombination angeschaut.

Auspuff wurde ca 70-80cm entfernt und in einem Winkel von 45 grad gemessen ca. Der Polizist sollte gas geben und bei 5000 Umdrehungen halten. 

3x Wurde dies wiederholt und es kam ein Durchschnittswert von 96db raus.

Jetzt meine eigentliche frage:  Der Prüfer und Polizist meinte plötzlich dass DIESES Auto hier mit 5000 Umdrehungen getestet wird. Bei der Kontrolle am anfang waren es noch 4000 Umdrehungen.

Ist das so richtig? mir kommen 5000 Umdrehungen etwas viel vor

In meinem Fahrzeugschein steht drin das ich als Standgeräusch 82db haben kann. Meine Nenndrehzahl 6100 Umdrehungen

Im Internet habe ich gelesen das es ab einer Nenndrehzahl von über 6000 mit der hälfte der Drehzahl gemessen wird und unter 6000 2/3 davon.

Leider sind es aber alles alte Beiträge  und oft findest man auch verschiedene aussagen.

Kennt sich da jemand hier damit aus? Der ESD ist eine Sonderanfertigung und ist Eingetragen!

Auto: BMW E66 745Li

Vielen Dank

 
5N1P3R
Zu dem Messverfahren kann ich leider nichts sagen...
Aber wenn die Auspuffanlage eingetragen wurde und diese dann zu !aut ist, ist es trotzdem nicht zulässig. Es kommt auch manchmal vor, dass eine Anlage beim Erwerb noch in der Toleranz lag aber mit der Zeit sich freigebrannt hat und zu laut wurde. Solange niemand nachmisst ist alles in ordnung aber wenn, dann ist man dran...
Hicki
Ich wurde jetzt schon drei mal mit dem Motorrad gemessen und da musste ich immer bis halben Drehzahlmesser drehen und dann wurde gemessen. Also bei 14k upm wurde bei 7k upm gemessen. Keine Ahnung ob die das so machen müssen, können oder wie auch immer aber das sind meine Erfahrungen.
Hessenspotter
Gemessen 75cm Entfernung im 45* Winkel zu Mündung, gemessen wird bei der im Fzg. Schein angegeben Referenzdrehzahl. 96DB sind zu laut für nen 745i, zu Erinnerung 3db Erhöhung = gefühlte Verdopplung der Lautstärke.
Dabei ist es auch egal ob die AGA eingetragen ist oder nicht, ist sie zu laut (weil frei gebrannt) liegt es in deiner Pflicht ( Paragraph 23 StVO) dafür zu sorgen dass er wieder leiser wird. Ein zu lauter Auspuff ist auch für einen Laien erkennbar, weshalb hier nicht zählt "wusste ich nicht das er zu laut ist".

Als Referenz was legal ist. BMW 135i mit Performance ESD ist das lauteste was 100% legal geht. Alles andere schafft nur die Abnahme dank "optimierte äußeren Bedingungen" oder anderen technischen Spielereien (Klappen Anlage).
italoBMW
Leider sagt jeder was anderes

ich habe jetzt mit 3 verschiedenen Prüfern, 1 Gutachter und einen Anwalt telefoniert.

Alle sagen was anderes.

Bei mir wurde mit 5000 Umdrehungen gemessen.

Prüfer 1 sagt: 3/4 der Nenndrehzahl

Prüfer 2 sagt: 1/2 der Nenndrehzahl

Prüfer 3 sagt: Es hat nicht mit der Drehzahl zu tun und man misst bei Vollgas bis in den Begrenzer

Gutachter sagt: 2/3 der Maximalen Drehzahl die auf dem Tacho steht

Anwalt sagt maximal 4000 Umdrehungen


Wisst ihr wie das mit so einer Mängelkarte abläuft? Kann ich zu jeder beliebigen Tüv, Dekra, Gtü stelle hin und die " Mängel " überprüfen lassen? Oder muss man wieder dahin wo der Prüfer die Messung durchgeführt hat?

LG
xRockyx
Mängelkarte kannste stempeln lassen wo de willst.

Messung kenn ich jetzt auch nur halbe nenndrehzahl bzw vorbeifahrt in 1m abstand bei 50 im dritten gang und standgeräusch.

Die machens sich vermutlich einfach und letzten endes is es auch egal da ja nur die feststellung gemacht werden muss lauter als wert x ausm schein und das hört man an sich schon als laie.
kmax_187
Ich weiß, dass das Standgeräusch als Messung völlig egal ist. Ausschlaggebend für die Messung ist das Vorbeifahrgeräusch. Also ist das Quatsch was die da bei dir abgezigen haben.

Ich hab da mal eine PDF im Link wo das Verfahren beschrieben drin steht, was in der Berliner Szene (dort, wo ich unterwegs) bin als "offiziell" angesehen wird.

Inwiefern dieses PDF nun wirklich der Gesetzgebung entspricht weiß ich nicht.

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwjeq4mTgcfPAhXChSwKHZiXC9QQFggjMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.mini2.info%2Fforum%2Fattachment.php%3Fattachmentid%3D75142&usg=AFQjCNGUi1VzvsuihjgOWYik5tJrEyLR7w&sig2=FucU65pPt4hvkPUpQ-BrpA&bvm=bv.134495766,d.bGg&cad=rja

Bearbeitet von: kmax_187 am 06.10.2016 um 22:31:04
Hessenspotter
@ ItalioBMW: Prüfer 1&2 hatten recht.


Bei einer Nenndrehzahl <5000 u/min wird mit 3/4 Nenndrehzahl gemessen.
Bei einer Nenndrehzahl >5000 U/min wird mit 1/2 Nenndrehzahl gemessen.

Prüfer 3 erzählt Stuss ...

Bevor Fragen auf kommen. Das gehört zu meinem Alltagsgeschäft.