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T H E M A     R Ü C K B L I C K
shgfa
Hauptthema:
Moin,

meiner Frau ist vor ein paar Wochen ein Auto an der Heckstoßstange und der Anhängerkupplung entlang geschrammt, Fahrzeug laufen lassen, ausgestiegen und keine Handbremse auf abschüssigem Gelände angezogen.

Es handelt sich um einen 21 Jahre alten Volvo 850 in super Zustand, haben den lange gesucht mit der passenden Ausstattung.

Der Wagen ist nun ein wirtschaftlicher Totalschaden. Reparaturkosten 1300 Euro, Restwert 1100 Euro, Wiederbeschaffungswert 2000 Euro.

Wir haben uns für die Auszahlung entschieden und nun die 900 Euro Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert erhalten, das Fahrzeug wurde in der Versicherungsdatenbank als Totalschaden gespeichert. Das bedeutet ja nun bei einem erneuten Unfall, z.B. Seitentreffer gibt es kein Geld mehr von der Versicherung da bereits als Totalschaden abgerechnet.

Nun würde ich gerne aus dieser Nummer raus kommen, wir wollen den Volvo noch ein paar Jahre fahren und ich habe keinen Bock auf meinem Schaden sitzen zu bleiben bei einem unverschuldeten Unfall.

Laut Gutachten ist die Heckstoßstange defekt, die Stoßstangenhalter und die Anhängerkupplung (nur der Arm mit dem Kopf, die Befestigung am Rahmen ist ok).

Wenn ich mir nun eine unbeschädigte Stoßstange besorge, die Stoßstangenhalter ersetze und die defekten Teile der Anhängerkupplung, kann man den Wagen dann irgendwie wieder "nicht Totalschaden" melden lassen?


GrußFlo  
uli07
Soweit wie ich weiß ist und bleibt ein Totalschaden ein Totalschaden.
Kann sein das es bei einem wirtschaftlichen Totalschaden anderes läuft.
Du hast das meiner Meinung nach auch verkehrtgemacht und dir das Geld auszahlen lassen. Die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert um 30% übersteigen.
shgfa
Ja und dann gehen die 1300 Euro Reparaturkosten an die Werkstatt, da bei über 100% Reparaturkosten die Reparatur nachweislich nachgewiesen werden muss.

So habe ich jetzt 900 Euro in der Tasche und bekomme für 200 Euro eine heile Stoßstange und 2 neue Halter und habe den Rest des Geldes in der Tasche. Für die Stoßstange und die Halter bekomme ich sogar noch die MwSt erstattet wenn ich die Rechnungen bei der Versicherung einreiche.

Gruß
Florian
uli07
Ok, wenn du das alles selber kannst hätte ich das auch so gemacht. dann würde mich der Totalschaden allerdings auch nicht jucken.
shgfa
Stoßstange wechseln und Halter erneuern sind beim Volvo nur 6 Schrauben zum Glück.

Mich nervt es halt weil der Wiederbeschaffungswert durch den Totalschaden sinkt und es beim nächsten Unfall, wenn er denn kommen sollte, so gut wie nichts mehr gibt.

Ich mag die alten Volvo 850 halt, haben jeden einen, meine Frau und ich und die Fressen auch gut Kohle auf wenn man sie mängelfrei hält, von daher ist es schon nervig irgendwie.

Gruß
flo
herr_welker
Ich verstehe nicht genau warum es bei einem erneuten Unfall nicht wieder Geld geben soll? Also rein von der Logik her.

Wenn du den Wagen reparierst und wieder Geld reinsteckst, dann ist doch der Wert wieder bei 2.000 Euro.

Das bedeutet ja nun bei einem erneuten Unfall, z.B. Seitentreffer gibt es kein Geld mehr von der Versicherung da bereits als Totalschaden abgerechnet.

Du steckst ja wieder 1.300 Euro in das Fahrzeug rein. Und selbst wenn nicht, bleibt dir immernoch der Restwert von 1.100 EUR.

Bearbeitet von: herr_welker am 09.08.2016 um 19:48:46
Autofan Dieter
 



Mich nervt es halt weil der Wiederbeschaffungswert durch den Totalschaden sinkt und es beim nächsten Unfall, wenn er denn kommen sollte, so gut wie nichts mehr gibt.


Gruß
flo
(Zitat von: shgfa)


  Hier verwechselst du die Begriffe "wirtschaftlicher Totalschaden" und "Totalschaden". 

Ein echter Totalschaden liegt vor, wenn man das verunfallte Fahrzeug nicht mehr so mit den bei uns in Deutschland üblichen Methoden reparieren kann, bzw. der Aufwand wäre so groß, dass eine solche fachgerechte Reparatur den Neupreis übersteigen würde, also wenn z. B. das Chassis (gibts ja heute eigentlich nicht mehr als solches, damit meint man die Plattform des Autos, an dem das Fahrwerk angeschraubt ist) total verformt wäre, wenn außerdem Motor und Getriebe ersetzt werden müssten, wenn die Lenksäule nen Knick hätte, man also kaum noch erkennen kann, um was für eine Automarke es sich handelt, DAS wäre ein echter Totalschaden, der komplett entsorgt gehört.

Leider ist es Mode geworden, dass gewisse Herrschaften aus bestimmten osteuropäischen Ländern solchen Schrott, vor allem dann, wenn es sich um fast neuwertige hochpreisige deutsche Autos handelt, aufkaufen und mit recht .... sagen wir mal: "robusten Mitteln" die Karre technisch notdürftig und optisch ganz passabel wieder herrichten. Dann findet man solche ehemaligen Totalschäden, womöglich aus mehreren gleichartigen Autos zusammengebastelt, hier zu einem sensationell niedrigen Preis angeboten. Wer dann sowas kauft, darf sich nicht wundern, wenn er damit plötzlich und unerwartet die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, verunfallt ............. und die Airbags gar nicht auslösen, weil keine mehr drin waren. 

In deinem Fall spricht man jedoch von einem "wirtschaftlichen Totalschaden" der dann gegeben ist, wenn die Reparaturkosten gleich welcher Art, ob Unfall oder sonstiges Ereignis wie Hagelschaden, die Höhe des derzeitigen Fahrzeugwertes übersteigen würden.

Dieser Begriff ist also rein versicherungstechnischer Art und hat nichts mit der Intensität oder der Heftigkeit des wirklichen Schadens zu tun.

Wenn das Auto repariert wurde, kannst du es beruhigt später wieder verkaufen, du musst nur den Unfall als solchen angeben, dass das ein "wirtschaftlicher Totalschaden" war, musst du nicht angeben.


Autofan Dieter