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gety36
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 26.07.2016 um 21:08:42 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo ich habe einen e36 alles eingetragen tiefe auf 7 cm .
Der Cop hat einen Verbandskasten einfach an meinen schweller geworfen ging nicht durch die straße war auch Uneben bzw Bergauf. Er hat nicht nach mal geguckt ob alles eingetragen ist er hat einfach meine plakette abgekratzt und ich konnte nicht weiter fahren! Er hat mir eine Mängelkarte gegeben ich habe nach einer Dienstnummer gefragt aber er wollte es mir nicht rausrücken..
 

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 26.07.2016 um 21:08:42
elvis35m
?......

Lol un Nu?

Rate ma mit rosenthal...?
KW-Muffel
Hi gety36 , gehe zum Anwalt und erkundige dich über Rechte und Pflicht.  Ist sehr speziell, aber alles muss man sich auch nicht gefallen lassen !

Vielleicht war die Straße auch schon saubergekratzt und er hat sich darüber geärgert , oder so .  WAR EIN WITZ - ha ha ha !

Lach trotzdem darüber, auch wenn du dich über den Polizisten  geärgert hast, vielleicht lacht der , der als letzter lacht , am besten !  
Gruß  Peter
 
Old Men
An Hand der Mängelkarte sollte dein Anwalt doch den Namen mit Dienstnummer herausfinden können.
samy01
bin ich hier der einzige der nur zu 45% durchblickt was der TE mitteilen will ?
bluepearl1972
Also erstens, stilllegen darf nur die Straßenverkehrs Behörde, damit hat die Polizei nichts zu tun! Ob dein Fahrzeug zu tief ist am schweller oder so ist völlig uninteressant, wichtig ist die scheinwerferhöhe darf mittig nicht unter 52cm sein. Maximal könnte man ein Mängelschein ausstellen aber warum? Nur weil es zu tief scheint. Geh zum Anwalt und Klage, die Art und Weise ist nicht rechtens und ich glaube durch die Aktion steht dir dann noch nutzungsausfall zu, je nach dem wie klever der Anwalt ist. Mfg
Flo_2302
Die Plakette abkratzen darf die Polizei auf gar keinen Fall!! das einzige, was die dürfen, ist eine sofortige Untersuchung durch einen TÜV-Prüfer anordnen.
Und wenn sich ein Polizist nicht vorstellt (mit vollen Namen und Diesntgrad)
ist für den eh essig. Ohne Vorstellen kannst du denen richtig Ärger einhandel. Mir wurde mal gesagt, dass die zwingend verpflichtet sind dies zu tun (Versicherungsschutz etc., glaub ich).

@bluepearl1972
Wenn ein Gewindefahwerk verbaut ist, welches mit einer bestimmten Höhe eingetragen ist und diese abweicht ist es schon so, dass die Betriebserlaubnis erlischt, egal ob zu tiel oder zu hoch^^. Ich hab mir das Bilstein B14 verbaut, das ist höhenunabhängig eintragbar :)

Genau für solche hab ich immer den passenen Gesetztesauszug in meiner Mappe :). Mir wolle nämlich auch schonmal einer erzählen, ich würde unterhalb der Mindesthöhe fahren...Zettel rausgeholt, das blöde Gesicht genossen und weiter gefahren XD
bluepearl1972
flo , was meinst mit bestimmter höhe??
xa4

Wenn ein Gewindefahwerk verbaut ist, welches mit einer bestimmten Höhe eingetragen ist und diese abweicht ist es schon so, dass die Betriebserlaubnis erlischt, egal ob zu tiel oder zu hoch^^. Ich hab mir das Bilstein B14 verbaut, das ist höhenunabhängig eintragbar :)
(Zitat von: Flo_2302)


  Hmm bei mir wurde nur die im Gutachten stehende maximale Tieferlegung eingetragen und der Prüfer sagte mir in dem Rahmen darf ich das Fahrwerk dann verstellen. (DTS-line)
Fahre ungf. 0,5-1cm höher als in der Eintragung steht. Muss mich mal erkundigen wie das bei mir ist....
 
jochen78
Bei mir wurde von Kotflügelunterkante bis Felgenmitte eingetragen und auch schon bei einer Polizei-Kontrolle nachgemessen...

Edit:

Die Polizei darf soweit ich weiß nur das Auto sicherstellen. Dieses wird dann dem TÜV vorgeführt und dieser darf dann stilllegen.

Bearbeitet von: jochen78 am 26.07.2016 um 01:39:26
DeChamp320
* Mitlesekommentar *
Nicore
 

* Mitlesekommentar *
(Zitat von: DeChamp320)


 
Dafür gibt es den [ > Abbonniere Thema] Button. *rolleyes*
gety36
gehe nun zum Anwalt er sagte mir das die Polizei es nur kratzen Darf wenn "das Fahrzeug nicht versichert ist ! oder auch wenn das Fahrzeug andere gefährdet " das aber bei mir nicht der fall war ! hinzu kommt noch das ich so mit dem Fahrwerk problemos TÜV Bekomme ist höhenverstellbar ..


Fotos folgen auf meinem profil bezüglich der Tiefe !
Performances

 hinzu kommt noch das ich so mit dem Fahrwerk problemos TÜV Bekomme ist höhenverstellbar ..

Justierbarkeit des Gewindes ist doch kein Freischein um vor dem z.B. TÜV-Besuch hochzudrehen (auf legal) und danach das Teil auf ohne Restgewinde (nicht legal) zu legen...
Ein zu tiefes Fahrwerk, dass so nicht abgenommen wurde führt zum erlöschen der BE und stellt einen schwerwiegenden Mangel dar der die Verkehrstüchtigkeit deines Schlittens einschränkt. => mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dir die Weiterfahrt mit sofortiger Wirkung untersagt und der Wagen sichergestellt (sichergestellt != entstempelt). IdR. kommt dann der Abschlepper (den du frei- oder unfreiwillig bezahlen darfst) und bringt den Wagen (meistens) zur Wache oder zur Prüfanstalt wo er dann auf den Prüfer wartet.
Über eine holprige Piste (wie du schreibst uneben) kann dass schon sehr zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beitragen (kommt jetzt eben auf die Strecke und die Tieferlegung, Geschwindigkeitsbegrenzung an). Wenn zu tief fahren sich die Dinger so beschissen, dass selbst auf einer in Deutschland (okay, sagen wir besser BW ... man merkt z.B. gleich wenn man von BW nach Bayern fährt dass die Straßen besser werden xD) halbwegs okay Straße die Kiste versetzt (gerade bei zu tiefen Fahrwerken, größeren Felgen, etwas mehr Geschwindigkeit ... wie man die Tuningkisten eben kennt) können da gut 50cm Versatz drin sein. Freude dem der dir dann entgegenkommt. 

Warum soll er dann auch weitergucken was noch alles nicht passt? Muss doch ohnehin vorgeführt werden und da finden die Prüfer oft noch etwas.
Prüfen müsste der Prüfer den Vorwurf doch ohnehin.

Eigenartig an der Geschichte finde ich, dass man dir die Kiste entstempelt aber eine Mängelkarte gibt ... Entweder gilt hier das Motto: Doppel hält besser oder es ist eben mal wieder einmal nur eine Seite der Medaille und die Poin­te der Geschichte fehlt (wie doch so oft) in solchen Geschichten.
Ebenso ist mir fraglich welche Plakette jetzt eig. abgekratzt wurde?


Edit:

gehe nun zum Anwalt er sagte mir 

Woher weist du was er dir sagen wird, wenn du erst gehst?

 

Bearbeitet von: Performances am 26.07.2016 um 15:13:26
cxm
Hi,

weitgehend durchgesetzt hat sich die Empfehlung "Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."

Was nun der Mängelprüfsucher als geeignete Bodenfreiheit ansieht, wirst Du erfahren.
Wenn er 11cm als sinnvoll ansieht, musst du Deinen Schlitten eben wieder hochdrehen...

Ciao - Carsten
B3AM3R
Was eingetragen ist, juckt den Polizisten prinzipiell recht wenig. Wenn der meint das sei so nicht ok, dann kann er nen Mängelschein ausstellen. Dann hast du Zeit das zu machen.
Wenn der Polizist aber der Meinung ist, das es eine Gefahr ist und du absichtlich sowas herbei führst, kratzt der die Plakette ab. Das hatte Ich mit nem Kumpel erst letztes Jahr. Der hatte getönte Scheinwerfer vorne und hinten. Jetzt hatte er die Möglichkeit es sofort abzumachen - ging nicht - also war die Plakette weg. Anwalt und aufregen und Dienstnummer, hat alles nix geholfen.
Genau der selbe Kollege durfte auch seinen eingetragenen Magnaflow Riesenauspuff wieder ab schrauben, weil er zu laut war (andere Kontrolle)
Eintragen kann man vieles, was bei einer P-Kontrolle passiert ist das andere. Die haben das Recht Eintragungen anzuzweifeln und die haben auch das Recht im Zweifelsfall die Karre still zu legen.
bluepearl1972
das fahrzeug kann maximal beschlagnahmt werden aber nicht stillgelegt. zu ner prüfstelle geleiten oder sowas, ob was geht oder nicht geht hat die polizei nicht zu entscheiden ,es sind keine kfz prüfer bzw fahrzeugingenieure. es geht sogar weiter,bevor ein mängelschein erstellt wird sind sie in der pflicht einem das nichtgenehmigte nachzuweisen. das mit den 110mm bodenfreiheit ist in deutschland eine richtlinie aber kein gesetz, gesetz ist nur scheinwerfer lichtaustrittshöhe von 52cm der hauptscheinwerfer.
Performances

zu ner prüfstelle geleiten oder sowas,

Wenn die einen beleiten, dann wäre dass doch Top (teilweise machen die es, müssen tun die es aber nicht).
So spart man sich die ~100-150 Lumpen für den Abschlepper.
Fogg
Ich hatte solche Probleme nur mit meinem
Fiesta, der war sehr tief, quietsch Gelb, Motor Umbau, Vollschalen drin usw
aber alles TÜV konform.
Hab alles eingetragen gehabt und die Nummer vom Prüfer vom TÜV Rheinland immer dabei.
Hab auch zweimal der Polizei vorgeschlagen zur Prüfstelle zu fahren um den ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen und jedes mal hat die Polizei Zähneknirschend abgelehnt.

Danach haben sie mich auch nie wieder angehalten, hat sich wohl rum gesprochen das bei mir nix zu holen ist.

Allerdings war/bim ich mir immer bewusst
das wenn die es drauf anlegen eine Sicherstellung bzw eine Vorführung bei einer Prüfstelle möglich ist.

Das mit der Tiefe ist so ne Sache, ums wollte die dekra auch mal ein Fahrzeug stilllegen weil angeblich zu tief. Der TÜV Sah das gänzlich anders und klärte das auch umgehend mit der Dekra Prüfstelle.

Was meistens hilft ist ein ordentlicher Ton bei der Kontrolle.
Wenn die nicht wollen und ich irgendwas sicher bin das alles am Fahrzeug ok ist biete ich halt an das Fahrzeug vorführen zu lassen und sage das wenn nichts beanstandet wird Ich die Kosten an Sie weiterleiten werde.

Spätestens dann ist Ruhe, allerdings sollte man sich sicher sein das nichts beanstandet werden kann.
B3AM3R
Ich würde generell mal gern ein Bild der Karre sehen. Ich könnte wetten der Kollege fährt so nen Sturzbomber. In dem Fall haben die Cops alles richtig gemacht.
Imotski
Das mit dem verbandskasten war natürlich unprofessionell aber das mit der dienstnummer musst du dir nicht gefallen lassen.

Auf jeden fall ne dienstaufsichtsbeschwerde deswegen. Wenn du das kennzeichen hast ist der polizist identifizierbar

Bearbeitet von: Imotski am 27.07.2016 um 13:31:48
Wilhelmidelta
Ich finds immer sehr interessant, wie schnell nach Anwalt und Recht gebrüllt wird, wenn wieder mal jemand mit seiner BEWUSST regelwidrig umgebastelten Karre erwischt wird :-) Ich nehme mal an, die meisten hier, einschliesslich mir selbst, haben dahingehend Erfahrung und wenn wir
doch mal ehrlich sind......JEDER hatte irgendwann mal irgendwas an seine Kiste genagelt, was wissentlich nicht erlaubt oder ausserhalb der Toleranz war. "Auspuff zu laut aber klingt ja geil", "Fahrwerk zu tief aber sieht besser aus" usw. Dann wird halt auf Risiko gefahren in der Hoffnung, nicht erwischt zu werden...... Finde ich auch alles halb so wild, wenn es sich um Klickerkram wie der besagte laute Auspuff handelt....davon wird man höchstens belästigt aber nicht verletzt. Aber dann, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, auf ungerechte Behandlung oder Schubladen-denkende Polizei zu wettern und das, obwohl man GENAU WEISS, daß es nicht korrekt war.........
Richtig ist zwar, daß auch die Polizei nicht alles darf und man im Rahmen gewisser Grenzen durchaus sein Recht einfordern sollte, aber wir reden hier von etwas, was im Forum schon 100.000 mal durchgekaut wurde und irgendwie waren immer die anderen Schuld, oder es fehlten wichtige Infos zum Ereigniss, um sich positiver Resonanz sicher zu sein......
 
fastisfast2fast
@gety36
Poste mal ein paar Fotos von Deinem E36. Vielleicht wird dann so manches klarer.