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T H E M A     R Ü C K B L I C K
d_Haggi
Hauptthema:
Hallo 

ich gebe mal Folgende Situation vor:
Ich fahre einen Bmw e36 alles Serie auser der Auspuff, bei dem ist der Mittelschalldämpfer entfernt gegen ein lereres Rohr. Ich baue einen Unfall (selbstverschuldet) und jemandem passiert etwas schlimmes (Behinderung oder sogar Tot). Was passiert dann mit mir? Den der Unfall wurde ja mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis gemacht. 

Ich Frage mich das gerade weil ich Überlege den Auspuff etwas umzubauen. Es geht hier nicht ums Stilllegen von der Polizei oder so, das ist klar. Ich Frage mich nur was bei einem Unfall passiert. Vielleicht WEIS da ja jemand etwas darüber, also nicht sowas wie "ich denke es wird..." natürlich darf gerne diskutiert werden allerdings bitte mit einem gewissen Wissen zu dem Thema.

Gruß Markus
Performances
Dann wird die Versicherung erst einmal bezahlen und es sich von dir wiederholen (Regress), steht aber auch alles in deinem Vertrag ;). 
Deinen eigenen Schaden zahlt dir natürlich keiner.
Wie es aber bei einem Todesfall aussieht weis ich nicht (da man hier wohl auch mind. von Fahrlässigkeit ausgehen darf), warte diesbezüglich einmal auf mb100. 
Stilllegen tut die Polizei normalerweise nicht, die stellen deinen Wagen eben im Bedarfsfall sicher und dann komm ein Prüfer und sucht nach den Mängeln ...
Bikelive
 

Dann wird die Versicherung erst einmal bezahlen und es sich von dir wiederholen (Regress), steht aber auch alles in deinem Vertrag ;). 
Deinen eigenen Schaden zahlt dir natürlich keiner.
Wie es aber bei einem Todesfall aussieht weis ich nicht (da man hier wohl auch mind. von Fahrlässigkeit ausgehen darf), warte diesbezüglich einmal auf mb100. 
Stilllegen tut die Polizei normalerweise nicht, die stellen deinen Wagen eben im Bedarfsfall sicher und dann komm ein Prüfer und sucht nach den Mängeln ...
(Zitat von: Performances)


  Durfte selber schon bei solch einem Fall Zeuge sein. Weitestgehend ist es richtig. Allerdings kann der Anwalt die Höhe der Haftung zum Teil zu deinen Gunsten wenden (Versicherung), wenn Er nachweisen kann, das die eigentliche Gefahr durch dieses Bauteil zwar die BE ungültig gemacht hat, jedoch das Bauteil nicht zu dem Unfall beigetragen hat. Ein zu lauter Auspuff ist z.B. ist nicht daran Schuld, wenn du einen Passanten überfährst, weil du über rot gefahren bist. Eine unzulässige Rad-Reifenkombi kann allerdings das Fahrverhalten deutlich verschlechtern (z.B. Bremsweg -> jemanden überfahren).
Wie aber im Detail entschieden wird, hängt von den Anwälten, Richter usw. ab.

Ein sehr guter Freund von mir ist bei einem Motorradunfall gestorben (zu lauter Auspuff und Rennreifen). Der Gutachter meinte noch, das er selten ein Motorrad in so gutem Zustand hatte. Es kommt hier also auf viele Faktoren an. Wenn Du aber auf der sicheren Seite bleiben willst, greif etwas tiefer ind die Tasche und kauf dir etwas zugelassenes.
Performances
Wenn er (wie er schreibt) schuldig daran ist, dass jemand dabei stirbt oder danach im Rollstuhl durch die Gegend schippert, dann wird der Auspuff denke ich das kleine Übel sein.
Mad-76
Ohne Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz!!!!
Es interessiert keine ob der Auspuff schuld war oder nicht, das Fahrzeug hat damit keine Betriebserlaubnis und fertig!
Das jemand darauf schaut oder es irgendwie rauskommt ist sehr unwahrscheinlich. Aber möglich.
Kauft doch einfach etwas zulässiges...
mb100
Zivilrechtlich:

Die Versicherung wird erst mal ordentlich zicken und sich auf den Zusammenhang zwischen dem fraglichen Teil und dem Unfall stürzen. Beziehungsweise einen herstellen wollen. Dich könnte es einiges an Kohle kosten, diese Annahme zu widerlegen. Und die zahlt - im Fall dass es Dir nicht gelingt - wahrscheinlich auch keine Rechtsschutz. 

Öffentlich-rechtlich:

Du fährst mit nem Auto ohne Betriebserlaubnis. Was es da gibt bzw. geben kann, steht hier

Strafrechtlich:

Ohnehin stehen bei den meisten Unfällen mit Verletzten ne fahrlässige Tötung oder ne fahrlässige Körperverletzung im Raum. Je nachdem ob (einer) der Unfallgegner überlebt hat oder verletzt wurde. 
Ich mal jetzt mal ein Worst-Case-Szenario: mal angenommen, Du weisst, dass die BE eigentlich erloschen ist, und Du weisst auch, dass der Wagen aufgrund der erloschenen Betriebserlaubnis deutlich gefährlicher ist als ein "normales" Auto. Du baust nen Unfall und Dein Unfallgegner stirbt. Hätte das Fahrzeug das Teil, das die Betriebserlaubnis zum Erlöschen gebracht hat, nicht, hätte der Unfallgegner den Unfall überlebt oder der Unfall wäre gar nicht passiert. Dann kann man auch auf die Idee kommen, dass Du den Tod des Unfallgegners billigend in Kauf genommen hast. Damit hast Du vorsätzlich gehandelt und somit steht plötzlich ein Totschlag im Raum - und damit mind. 5 Jahre Knast, die auch nicht bewährungsfähig sind.
d_Haggi
Okay aber das bedeutet wenn ich das alles richtig verstanden hab das die Versicherung in so nem Fall Zicken. Aber das wichtigste solang ich keine sicherheitsrelevanten Teile (bremse, räder, Fahrwerk ect.) verändere wird im Normalfall mir nichts größeres Drohen oder?
joecrashE36
Wartest Du auf einen Persilschein ?

Mit der unzulässigen Änderung der Abgasanlage verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis.
Heute wird das "gefährden der Umwelt" auch bestraft.Steht aber auch alles im Link ...
Biggix001
Konkreter Fall aus der Praxis (zugegebenerweise krass, aber kommt des öffteren von):

Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).

Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.

Versicherung geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird, ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN zurückfordern.

Die Radfahrerin ist seit dem Unfall Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.

Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern.

Das schrieb mal ein bekannter User hier
Hessenspotter
Jup so in der Art. Das geht sogar soweit das wenn man als "Opfer" in so einer Situation unterwegs ist und das Fzg. keine BE hat, die Versicherung sich weigern kann zu zahlen. Im Falle einer Invalidität, Prost Mahlzeit ...
bmwoppau
Guten Tag ich suche einen Lackierer im Raum Ludwigshafen/Mannheim. Wer kann mir bei meiner Suche behilflich sein.
d_Haggi
Ok echt krass was alles passieren kann wegen so ein paar Änderungen...
automatiknoob
Dann kommt ein schlauer Anwalt une rät dem Verursacher geh in die private Insolvenz und der Kittel Ist geflickt.
Deswegen kotzen mich diese Bastelbuden so an.
hero182
Beim Auspuff wäre ich besonders vorsichtig, da ist immer mit ner Leistungssteigerung zu rechnen, da mehr Durchsatz möglich ist. Ob das jetz 2PS oder 15PS sind, sei mal dahingestellt, wie schon geschrieben hast du die (teure) Last, das Gegenteil zu beweisen (dass die paar PS keinen Unterschied gemacht haben für den Unfall). Wenn du Pech hast, lässt es sich nicht beweisen.
Mehr Leistung heißt du kannst schneller fahren als eigentlich vom Hersteller intendiert. Sprich ohne Aupsuffmodifikation hättest du beim beschleunigen nur 40 geschafft, bevor du den Radfahrer (mal als Beispiel) angefahren hast. Jetzt waren es aber 45km/h und die Folgen definitiv drastischer. Gerade in Stadtverkehr machen ein paar wenige kmh oft viel aus, wenn es zum Unfall kommt. Häufig sind Fußgänger oder Radfahrer involviert und tragen heftige Verletzungen davon. Oft sind sie vielleicht sogar mit schuld durch ihr unvorsichtiges Verhalten. Aber du hast halt trotzdem sauschlechte Karten, denn du warst 3 kmh schneller als es mit nem Fahrzeug mit gültiger BE möglich gewesen wäre.

Also bitte jegliche Leistungssteigerung IMMER eintragen lassen. Vielleicht braucht ihr ja dann auch größere Bremsen oder ähnliches.
 
mb100
 

Dann kommt ein schlauer Anwalt une rät dem Verursacher geh in die private Insolvenz und der Kittel Ist geflickt.
(Zitat von: automatiknoob)


 

Ist er nicht. Schadenersatzleistungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen werden im Verbraucherinsolvenzverfahren nicht kassiert bzw. nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Genauso wenig wie Geldstrafen. Die bleiben bestehen, werden auch afaik mit den eventuellen Zahlungen des Insolvenzschuldners (also das, was er monatlich abdrücken muss, wenn er genug verdient) nicht bedient und können nach dem Insolvenzverfahren auch noch eingefordert werden. 

 
5N1P3R
 

Beim Auspuff wäre ich besonders vorsichtig, da ist immer mit ner Leistungssteigerung zu rechnen, da mehr Durchsatz möglich ist. Ob das jetz 2PS oder 15PS sind, sei mal dahingestellt, wie schon geschrieben hast du die (teure) Last, das Gegenteil zu beweisen (dass die paar PS keinen Unterschied gemacht haben für den Unfall). Wenn du Pech hast, lässt es sich nicht beweisen.
Mehr Leistung heißt du kannst schneller fahren als eigentlich vom Hersteller intendiert. Sprich ohne Aupsuffmodifikation hättest du beim beschleunigen nur 40 geschafft, bevor du den Radfahrer (mal als Beispiel) angefahren hast. Jetzt waren es aber 45km/h und die Folgen definitiv drastischer. Gerade in Stadtverkehr machen ein paar wenige kmh oft viel aus, wenn es zum Unfall kommt. Häufig sind Fußgänger oder Radfahrer involviert und tragen heftige Verletzungen davon. Oft sind sie vielleicht sogar mit schuld durch ihr unvorsichtiges Verhalten. Aber du hast halt trotzdem sauschlechte Karten, denn du warst 3 kmh schneller als es mit nem Fahrzeug mit gültiger BE möglich gewesen wäre.

Also bitte jegliche Leistungssteigerung IMMER eintragen lassen. Vielleicht braucht ihr ja dann auch größere Bremsen oder ähnliches.
 
(Zitat von: hero182)


  So weit mir bekannt ist, darf die Mehrleistung beim Tuning 20% betragen, ohne das die eingetragen gehört.

Außerdem da wo z.B. 50 Kmh erlaubt sind, fährt man in der Regel auch mit einem 400PS Boliden 50, wenn dann einer vors Auto rennt und von diesem angefahren wird, kanns ja wohl kaum an der Leistung gelegen haben. Übrigens bringt eine andere Auspuffanlage in den meisten Fällen nur schönen Sound mit sich.
Hessenspotter
Schmarn,

Ein grobes Zitat aus Paragraph 19 Abs. 2 StVZO

Die Betriebserlaubins erlischt
1.) sich die Fzg. Art ändert
2.) durch Änderung eine Gefährdung zu erwarten ist
3.) durch die Änderungen eine Verschlechterung des Abgas-/Geräuschverhalten zu erwarten ist.


Leistungssteigerung = Verschlechterung des Abgas u. Geräuschverhalten. Weil die Änderung nicht geprüft ist.
5N1P3R
Wenn man eine Auspuffanlage mit ABE verbaut, dann sollte diese auch was die Lautstärke angeht, mit dem jeweiligen Fahrzeug, für den die ABE ausgestellt wurde, geprüft worden sein.
Es gibt Tolleranzgrenzen, in den Rahmen darf ein Fahrzeug auch etwas lauter werden und bei den Abgasen gibt es auch Grenzwerte, an die man näher heran kann, ohne dass gleich die Abgaseinstufung gleich schlechter wird.

Aber gut. Die Gesetzgebung hat da garantiert eine ganz andere Ansicht auf die Dinge :)

Bearbeitet von: 5N1P3R am 26.03.2016 um 22:05:15
Hessenspotter
Eine AGA die eine ABE hat ist eh erst mal oldschool 😂 Das gibt's heute nicht mehr. Die haben heute alle eine EG-Typ Genehmigung. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch der Gegendruck der AGA überprüft. Bei mehr als 5% Abweichung gegenüber der original AGA ist das komplette Programm nötig (Abgasgutachten und Leistungsmessung). So wurde uns das erklärt.

Und da darauf keiner Bock hat, sind alle AGAs die geprüft sind, dem entsprechend optimiert. Man sagt allgemein hin das bis 5% Abweichung des Gegendrucks sich die Leistung nicht relevant ändert.


Es ging aber prinzipielle um Leistungssteigerung ;) die müssen immer eingetragen werden. Und zum Thema Abgas, die meistens Autos sind heute Knall hart an der Grenze ... Meistens ist es so, dass Fzg. die ausm Werk rollen oft nicht die Werte aufm Prüfstand schaffen. Das Stichwort hierzu nennt sich "Bezugsschwungmasse". Darüber darf man sich gerne einmal informieren ...

Zum Glück ist das jetzt realitätsnah geändert worden.

Bearbeitet von: Hessenspotter am 27.03.2016 um 00:09:32
5N1P3R
 

Eine AGA die eine ABE hat ist eh erst mal oldschool 😂 Das gibt's heute nicht mehr. Die haben heute alle eine EG-Typ Genehmigung. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch der Gegendruck der AGA überprüft. Bei mehr als 5% Abweichung gegenüber der original AGA ist das komplette Programm nötig (Abgasgutachten und Leistungsmessung). So wurde uns das erklärt.
(Zitat von: Hessenspotter)


  Interassant! Wusste ich noch gar nicht 😄