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T H E M A     R Ü C K B L I C K
OkanE30
Hauptthema:


Hallo zusammen,

heute nach der Arbeit hat mich wieder einmal der Schlag getroffen :( als ich an mein Auto kam hatte ich einen Zettel am Scheibenwischer. Erst dachte ich es sei ein Strafzettel - dann aber stellte sich heraus das mein Wagen angefahren wurde und mir der Verursacher eine Notiz dagelassen hatte. Das gute ist, 20 Meter von der Unfallstelle ist die Polizei die kam auch gleich dazu und nahm den "Unfall" auf. 

Jetzt habe ich vorhin mit dem Herren telefoniert der mir erst mal erläutern wollte das es nicht so schlimm ist wie es aussieht (was ich ja wohl immernoch selbst entscheiden darf) und dann ständig meinte das sein Auto ein Leasing Fahrzeug ist ... Was auch immer das zur Sache tut.

meine Frage an euch - beim letzten Mal ging ja einiges drunter und drüber als mir wieder jemand rein gefahren ist - worauf soll ich achten ? Was sollten die ersten Schritte sein ? Wie kann ich sicher gehen das ich wirklich stressfrei davon komme ?? 

Ich will keinen Stress haben ich will nur meine Ruhe... Über Anwalt möchte ich es ungern laufen lassen, da mir der letzte Anwalt nur Probleme bereitet hat.

ich bedanke mich für die kommenden Antworten 

Anbei noch das Foto

[img][/img]

alles gute leute!!!

Bearbeitet von: OkanE30 am 20.12.2015 um 00:05:46
Performances
Die Polizeistelle ist also 20 Meter weit weg, der Unfallverursacher ruft diese aber nicht, hängt dir ein Zettel dran und "haut ab" ? 
Ich mein, es gibt ja eine gewisse Wartezeit ... bei 20 Metern zu denen kann man die wohl nicht ansprechen.

Das lustige an so "neuen" Kisten ist, dass es meist weniger schlimm aussieht wie es ist (teuer).

Da wird sich wohl die Versicherung bei dir melden ... Gutachter ... 
Das mit dem Leasing hat ja nur den zu jucken.
OkanE30
Nein tschuldige vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt bzw. vergessen zu erwähnen der hat die Polizei schon gerufen, habe auch eine Visitenkarte eines Beamten am Wagen gehabt.

Meinst du also das es schlimmer sein kann als es auf dem ersten Blick aussieht ? Ich habe beispielsweise vorhin beim einparken gemerkt das der Reifen scheinbar irgendwo schleift ...

Soll ich mal ein Gutachten machen lassen ??

Performances
Okay, dachte schon :).

Ist eig. immer so.
Wenn du es bei BMW machen lässt, dann bekommst du eine nette Rechnung 
Schürze sieht gebrochen aus => Neue
Nebelscheinwerfer sieht komisch aus.
Lackierung
PDC
Wenn du sagst etwas schleift am Rad, dann evtl. Radhaus 
Halterungen 
...
..
.

Summiert sich. 

Würde erst mal schlafen gehen und abwarten.
Die Versicherung wird sich ja melden.
Wenn die dann Ihren Gutachter schicken wollen, ablehnen und eigenen nehmen (über der Grenze liegst du dabei gut (waren glaub 500 oder 700€)).

Edit: 
Hier findest du auch einige Infos.
http://www.strebe-elsner.de/sachverstaendige/ihr-gutes-recht.php
Grenze liegt also scheinbar bei 715€ (voraussichtlicher Schaden), siehe Link.

Bearbeitet von: Performances am 20.12.2015 um 00:44:23
OkanE30
Ich habe meinen heckschaden im Frühjahr komplett über bmw regulieren lassen und war von Anfang bis Ende unzufrieden, vom Gutachten bis hin zum Endergebnis - deshalb möchte ich das dieses Mal nicht machen.. Dann warte ich einfach mal ab, telefoniere Montag mit dem Herren und melde mich und teile euch neue Informationen mit. Danke erstmal

Edit: Danke für den Link der ist hilfreich !!

Bearbeitet von: OkanE30 am 20.12.2015 um 00:51:08
double2
Du willst möglichst wenig Stress und eine gute und einfache Abwicklung?

Geh dann einfach zu einem anderen Anwalt, wenn du mit dem letzten nicht zufrieden warst.
Ihm gibst du dann den Unfallbericht der Polizei und unterschreibst die Vollmacht dass er für dich bei der gegnerischen Versicherung alle Ansprüche geltend machen darf.
Entweder kennt dieser Anwalt einen Gutachter der zu empfehlen ist, mit dem er schon gute Erfahrungen gemacht hat, oder du gehst zu einem Gutachter und lässt ein Gutachten erstellen welches er direkt an deinen beauftragtem Anwalt schickt. Der Anwalt übernimmt die komplette Korrespondenz und du bekommst irgendwann einen Verrechnungscheck in deinem Briefkasten.

Natürlich übernimmt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten für Anwalt und Gutachter.

Allein wenn der Unfallverursacher versucht am Telefon etwas kleinzureden, würde ich mit ihm garnicht abgeben und schön alles über Anwalt laufen lassen.

Mir knallen sie irgendwie auch alle 18 Monate in die Karre. Deshalb lasse ich jedesmal die Reparatur mit Bildern dokumentieren und schicke sie auch über den Anwalt an die gegnerische Versicherung. Damit die nächste gegnerische Versicherung mir nicht irgendwelche Altschäden anrechnen will.

Also mach die kein Kopf. Geh zum Anwalt und alles wird gut.
DiscoStue
Hallöchen,

also mir ist vor gut 3 Monaten auch einer in meinen Passat gefahren. Für Stosstange,Kotflügel, Scheinwerfer und Felge waren am ende
gut 9500€fällig.
Da ich die befürchtung hatte, das der Unfallgegener Ärger macht, und ich meinem Händler die Versicherung zur regulierung genannt hab, hat er mir nahe gelegt hat  einen Fachanwalt für Verkehr zu kontaktieren.Was ich auch tat, und was auch gut war.
Denn der Unfallverursacher änderte seine Aussage,und die Versicherung zahlte erst nicht die gesamte Summe des Schadens. 
Ging alles hin und her, nur was aber alles die Kanzlei für mich regelte. Ebenso die Kosten für Leihwagen und Wertminderung.
Also meine Empfehlung zu BMW fahren, Gutachten erstellen lassen, und von der Niederlassung oder Händler an einen  Fachanwalt vermitteln lassen,und die sache abtreten. Kostet keinen cent,da Kasko des gegners dafür aufkommt.

Gruß
Alexander
OkanE30
Ja also wie gesagt das letzte mal bin ich auch zu bmw gefahren die haben alles aufgenommen mit ihrem Gutachter und auch dem eigenen Anwalt aber alles war die reinste Katastrophe - es ging so weit das ich irgendwann angefangen habe mit dem Anwalt zu diskutieren und wir uns dann nicht mehr bei ihm melden durften, der hat einfach nichts erreicht !! Deshalb habe ich jetzt mit einem Gutachter gesprochen der kommt morgen früh und dann schauen wir mal weiter ich denke er wird mir einen Anwalt empfehlen und ich lass dann alles so laufen ohne irgendetwas mit den "freundlichen" zu tun zu haben ...
DiscoStue
Morgen,

Also ich hab gute Erfahrungen mit der Kanzlei  activLAW gemacht. Hab mit der Frau Gudehus gearbeitet, und das hat wunderbar funktioniert.
Ein anderer bekannter wurde von seinem Händler ebenfalls an die vermittelt, und war zufrieden. Bei ihm kann auch noch Unfallflucht dazu.
Und nein, ich hab nix weiter mit der Kanzlei zu tun, außer besagter eigener Erfahrung.
Wenn nicht erstmal Schaden begutachten lassen, Freigabe zur Reparatur holen, und reparieren lassen. Kann ja auch sein das das völlig problemlos
Abläuft, ohne das böse Briefe geschrieben werden müssen.  

Gruß
Alexander
OkanE30
Guten Morgen erstmal :)

Gerade eben ist der Gutachter gekommen und hat mir ne Visitenkarte einer Kanzlei gegeben an die ich mich wenden soll jetzt wird der Schaden erstmal begutachtet - seit dem Unfall habe ich übrigens die Meldung das mein Kurvenlicht ausgefallen ist ?! Kann das etwas damit zu tun haben ? Vorher hat alles wunderbar funktioniert... Dann läuft es diesmal eben wieder über den Anwalt und ich hoffe das es besser wird :) man kann sich ja positiv überraschen lassen
OkanE30
So meine lieben, 

es gibt Neuigkeiten. Der Gutachter heute morgen meinte das wir unbedingt eine Achsvermessung durchführen lassen sollen. Daraufhin haben wir für 14:30 Uhr einen Termin bei Rieger+Ludwig bekommen - dieser Termin brachte dann die folgende Aussage des Kollegen: Achse verzogen !!!

:( Ich bin traurig über diesen Fall - ich wollte doch nur in Ruhe meinen Wagen fahren und Spaß haben...
Am kommenden Mittwoch habe ich einen Termin beim Anwalt und dann schauen wir mal wie es weiter geht.

 
Performances
Um auf deine Frage mit dem Kurvenlicht zu kommen, ja ... wie bereits angesprochen sieht der Nebelscheinwerfer auch so aus, wie wenn der etwas verrückt ist .
Wie bereits ebenfalls erwähnt, günstig wird die Reparatur nicht.
OkanE30
Danke für die schnelle Antwort, ich denke auch nicht das es günstig sein wird. Ich bin mal gespannt...
Performances
So als grobe Richtung ... uns ist im Stau einer mal auf die Frontstoßstange gerollt.
Hat dann bei BMW ca. 1500€ gekostet (war nur Stoßstange und Lackierung in Metalicfarbe) und dass sah noch deutlich humaner aus wie bei dir ;).
elvis35m
hast den 335  im autoscout zum verkauf angeboten oder?
OkanE30
Ja genau, steht noch im Internet ... nach diesem Zwischenfall jedoch werde ich den Wagen rausnehmen, reparieren und weiter fahren ...

@Performances - Sehr Heftig was du erzählst.. ich bin mal gespannt was ich für eine Kostenerstellung bekomme...
elvis35m
jep  da biste schnell im 3000er bereich bei den BMW preisen ...  hab ich früher auch schon erlebt!
OkanE30
Ganz Ehrlich so eine Summe hätte ich nicht erwartet.. Als die mir im Frühjahr hinten drauf gefahren sind sah es meiner Meinung nach schlimmer aus - zu mal ich auch eine elektrische Anhängerkupplung habe diese wurde vom bmw Gutachter nicht mal überprüft und da wurde mir "nur" 1700 Euro geschrieben...
OkanE30
Hallo freunde,  

heute habe ich Post vom Anwalt bekommen, darin befindet sich das schreiben der gegnerischen Versicherung. Die guten Leute haben dem Anwalt eine Summe x überwiesen und er dann mir. Komisch ist nur das der Betrag den die Versicherung überwiesen hat, von dem Geld das ich bekommen habe abweicht. Und zwar haben die Leute die Gutachter Kosten aufgeschrieben diese hat der Anwalt von meinem Betrag abgezogen.

ist denn so alles richtig gelaufen ??

danke euch und viele Grüße 
mb100
 

Und zwar haben die Leute die Gutachter Kosten aufgeschrieben diese hat der Anwalt von meinem Betrag abgezogen.

ist denn so alles richtig gelaufen ??
(Zitat von: OkanE30)


 
Weiss ich nicht.
Was sagt / schreibt der Anwalt dazu? Wofür waren die Gutachterkosten? Fordert er die Kosten noch nach? Hat die Versicherung sonst irgendwas abgezogen?
OkanE30
Mit dem Anwalt habe ich noch nicht gesprochen - Gutachter wurde von mir eingeschalten, dachte jedoch das er separat abrechnet und nicht über mich - Versicherung hat zusätzlich die MwSt (was mir klar war) abgezogen und eine ähnlich große Summe laut Prüfbericht ?!?! Und dann eben die Sachverständigen kosten ...
mb100
Dann frag einfach mal beim Anwalt nach. 
Und ich frag auch nochmal nach: was für ein Gutachten? Schadensgutachten für Dein Auto oder Gutachten zum Unfallhergang?

In meinen Augen war es vernünftig bzw. unumgänglich, dass er bevorzugt die bezahlt, die sonst noch so beauftragt wurden. Ich geh davon aus, dass der Anwalt auch das Geld für den Gutachter von der Versicherung gefordert hat. Ist ja eigentlich - wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt - Sache der Versicherung. Aber eigentlich bzw. nicht automatisch bzw. vor allem nicht bei unklarer "Schuldlage" eine Forderung des Gutachters gegenüber der Versicherung, denn der Vertrag besteht zwischen Gutachter und Dir. 

Und somit muss bzw. sollte der Anwalt - um keine Mahnung vom Gutachter mit Mahngebühren, Verzugszinsen und was es da alles schönes gibt - zunächst den Gutachter zahlen.
OkanE30
Das war ein Schadensgutachen - zur Schuldfrage kann ich nur folgendes sagen, mein Wagen stand geparkt, der Herr ist drauf gefahren und mir einen Zettel hinterlassen, Schuldfrage meines Erachtens nach geklärt :) desweitweren liegt die Summe über der Bagatellgrenze, somit dachte ich das der Gutachter sich über die Versicherung bezahlen lässt und genau deshalb versteh ich nicht wieso die Summe von meiner Auszahlung abgezogen wird...

Mal sehen was der Anwalt morgen sagt, wenn er denn mal erreichbar ist ...

Viele Grüße :)
veno
..Wagen zu BMW stellen, denen die Versicherung des Gegners mitteilen und das Auto nach 3 Tagen abholen. Ein guter BMW Händler klärt die Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung und bekommt dann eine Freigabe und erledigt den Rest für dich inkl. seiner Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.

So habe ich es beim letzten mal gemacht. Das klappte wunderbar und ich hatte keinen Ärger.


Bearbeitet von: veno am 11.03.2016 um 06:25:36
mb100
 

Das war ein Schadensgutachen - zur Schuldfrage kann ich nur folgendes sagen, mein Wagen stand geparkt, der Herr ist drauf gefahren und mir einen Zettel hinterlassen, Schuldfrage meines Erachtens nach geklärt :) 
(Zitat von: OkanE30)


 
Wenn Du wüsstest...
Hab auch schon einige Sachverhalte gehabt, wo der, der seinen Wagen geparkt hatte, ne Teilschuld aufgebrummt bekommen hat. Meist allerdings, weil er irgendwo geparkt hat, wo er eigentlich nicht hätte parken dürfen oder parken sollen (unübersichtliche Stelle zum Beispiel...).
Aber bei Dir gehts darum ja nicht mehr, bzw. hättest Du das mitbekommen, wenn da was streitig gewesen wäre. 

@veno: über das Stadium sind wir vorliegend bereits weeeeeeeeeiiiiiiiiiiit hinaus ;-) 
(und gerade das Vorgehen empfehl ich zumindest nicht unbedingt, weil man da zumeist nichts rausbekommt, den Reparaturumfang nicht einschränken kann - und die fiktive Abrechnung bei der Version ohnehin nicht klappt)

Bearbeitet von: mb100 am 11.03.2016 um 07:25:52
veno
Muss man immer was rausbekommen? Ich möchte die Reparatur als geschädigter doch gar nicht einschränken...muss ich nicht verstehen. Dann bleib bei den komplizierten Varianten. ;-)
OkanE30
@veno - ich habe Kfz Mechaniker gelernt, deswegen mach ich an meinen Autos alles selbst - es geht nicht darum das große Geld durch solche Angelegenheiten zu machen :) mir wäre es doch auch lieber wenn nichts gewesen wäre und ich in Ruhe mein Auto fahren könnte
mb100
 

Muss man immer was rausbekommen? Ich möchte die Reparatur als geschädigter doch gar nicht einschränken...muss ich nicht verstehen. Dann bleib bei den komplizierten Varianten. ;-)
(Zitat von: veno)


 
Zwei kleine Beispiele:

1. Vor meinem BMW hatte ich einen Toyota Paseo. Der Wagen war zum Unfallzeitpunkt schon älter, und auch nicht mehr die Welt wert. Mir ist jemand ins Heck gefahren. Laut Gutachten hätte das Heckblech (unsichtbar) ausgedellt und neu lackiert werden müssen. Die Positionen hab ich aus dem Reparaturumfang rausgenommen; unter anderem weil die Stabilität durch die Delle nicht eingeschränkt war und es mir auch nach optischen Gesichtspunkten egal war, ob das Heckblech nun eingedellt war oder nicht. Mein Gewinn lag bei ein paar Hundertern. Natürlich hab ich Gutachten und Reparaturrechnung für meinen Käufer aufbewahrt. 

2. Beim BMW hatte ich nen ähnlichen Schaden. Also ebenfalls Heck. Ich hab ein Gutachten machen lassen; der Schaden, der festgestellt wurde, lag bei 2.800 Euro (sämtliche Preise inkl. USt.). Vom BMW-Händler hatte ich einen Kostenvoranschlag in Höhe von 2.300 Euro in der Hand (Reparaturumfang nahezu identisch, nur anderes Bundesland), und von ner freien Werkstatt hatte ich einen solchen in Höhe von 1.800 Euro in der Hand. Ebenfalls nahezu identischer Reparaturumfang, ebenfalls anderes Bundesland. Der Reparaturumfang wurde von mir dahingehend abgeändert, dass ich die FL-Heckschürze berücksichtigen ließ. 
Ich hab bei der freien Werkstatt reparieren lassen, die FL-Heckschürze montieren lassen - und so runde 850 Euro - rein im Bezug auf die Reparaturkosten - gut gemacht. Nutzenausfall usw. kam noch oben drauf.

Natürlich wärs auch mir ohne die beiden Unfälle lieber gewesen. 

(und für mich sind die Varianten nicht kompliziert, weil in gewisser Weise und irgendwo fast täglich Brot...
... bzw. weil sie das mal waren)

 

Bearbeitet von: mb100 am 11.03.2016 um 18:18:10
herr_welker
Wer hat den Gutachter den gezahlt?

In der Schadensaufstellung steht meistens:
1. Reparaturkosten
2. Sachverständigenkosten
3. Kostenpauschale

Ausgezahlt bekommst du nur 1 unf 2 und 3 (ohne Mehrwertsteuer). Den Gutachter zahlt die Versicherung direkt, steht aber trotzdem in der Schadensaufstellung drinnen.

..Wagen zu BMW stellen, denen die Versicherung des Gegners mitteilen und das Auto nach 3 Tagen abholen. Ein guter BMW Händler klärt die Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung und bekommt dann eine Freigabe und erledigt den Rest für dich inkl. seiner Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
(Zitat von: veno)


Mag halt nicht jeder sein Geld sinnlos rauswerfen.
Eine gebrauchte Stoßstange in der selben Wagenfarbe tut es doch genauso. Muss ja kein Neuteil sein.

Edit: Tippfehler korrigiert

Bearbeitet von: herr_welker am 12.03.2016 um 23:18:36
mb100
 

Wer hat den Gutachter den gezahlt?

In der Schadensaufstellung steht meistens:
1. Reparaturkosten
2. Sachverständigenkosten
3. Kostenpauschale

Ausgezahlt bekommst du nur 1 unf 2 (ohne Mehrwertsteuer). Den Gutachter zahlt die Versicherung direkt, steht aber trotzdem in der Schadensaufstellung drinnen.

(Zitat von: herr_welker)



Du meinst 1 und 3, nehm ich an? ;-)

Davon abgesehen: es gibt beide Modelle. Also den, dass die Versicherung den Gutachter direkt zahlt und der somit eine Rechnung (quasi die Kopie) für den Geschädigten stellt und eine für die Versicherung (das Original) oder dass der Geschädigte in Vorleistung geht und das Geld von der Versicherung zurückbekommt. Dann gilt oben Genanntes mit vertauschten Rollen (also: Geschädigter bekommt Original, Versicherung bekommt Kopie).

Letztgenanntes ist, glaub ich, die gebräuchlichere Variante. Beziehungsweise wohl immer die, die zum Tragen kommt, wenn die Schuldfrage unklar ist oder es auf eine Schuldteilung hinausläuft.
herr_welker
 



Du meinst 1 und 3, nehm ich an? ;-)

Davon abgesehen: es gibt beide Modelle. Also den, dass die Versicherung den Gutachter direkt zahlt und der somit eine Rechnung (quasi die Kopie) für den Geschädigten stellt und eine für die Versicherung (das Original) oder dass der Geschädigte in Vorleistung geht und das Geld von der Versicherung zurückbekommt. Dann gilt oben Genanntes mit vertauschten Rollen (also: Geschädigter bekommt Original, Versicherung bekommt Kopie).

Letztgenanntes ist, glaub ich, die gebräuchlichere Variante. Beziehungsweise wohl immer die, die zum Tragen kommt, wenn die Schuldfrage unklar ist oder es auf eine Schuldteilung hinausläuft.
(Zitat von: mb100)


  1 und 3. Ja klar.... Hab ich korrigiert. ;-)

Gut zu wissen, dass es zwei Varianten gibt.
Die Variante nicht in Vorleistung zu gehen würde ich aber bevorzugen. Sofern die Versicherung mitspielt. Aber dafür hat man ja auch einen Anwalt der die Aufsicht übernimmt.
mb100
 

 



Du meinst 1 und 3, nehm ich an? ;-)

Davon abgesehen: es gibt beide Modelle. Also den, dass die Versicherung den Gutachter direkt zahlt und der somit eine Rechnung (quasi die Kopie) für den Geschädigten stellt und eine für die Versicherung (das Original) oder dass der Geschädigte in Vorleistung geht und das Geld von der Versicherung zurückbekommt. Dann gilt oben Genanntes mit vertauschten Rollen (also: Geschädigter bekommt Original, Versicherung bekommt Kopie).

Letztgenanntes ist, glaub ich, die gebräuchlichere Variante. Beziehungsweise wohl immer die, die zum Tragen kommt, wenn die Schuldfrage unklar ist oder es auf eine Schuldteilung hinausläuft.
(Zitat von: mb100)


  1 und 3. Ja klar.... Hab ich korrigiert. ;-)

Gut zu wissen, dass es zwei Varianten gibt.
Die Variante nicht in Vorleistung zu gehen würde ich aber bevorzugen. Sofern die Versicherung mitspielt. Aber dafür hat man ja auch einen Anwalt der die Aufsicht übernimmt.
(Zitat von: herr_welker)


 

... und sofern der Sachverständige mitspielt. 
(Ob die Versicherung mitspielt ist in beiden Fällen eigentlich wurscht. Bzw. ist es der wahrscheinlich auch wurscht, an wen die Gutachterkosten zu zahlen sind - solange sie nicht doppelt eingefordert werden)

Für den Gutachter besteht natürlich, wenn er mit der Versicherung direkt abrechnet, auch die Gefahr, dass er seinem Geld ewig und drei Tage hinterherläuft. Ich mein, so ein Verfahren bezüglich der Schuldfrage kann schon mal ein Jahr und länger dauern, und es besteht ja auch die Möglichkeit, dass das Gericht die Sache komplett dreht. Ich habs nicht nur einmal erlebt, dass der, der eigentlich am Unfallort zur Unfallzeit als Geschädigter gewertet wurde, dann plötzlich zum Unfallverursacher wurde. 

Ohnehin ist es in beiden Varianten m.E. so, dass der Eigentümer des zu begutachtenden Wagens und damit Auftraggeber des Gutachtens, die Versicherung und der Unfallgegner gesamtschuldnerisch haften. Der Eigentümer des Wagens als Vertragspartner und damit aus Vertrag, der Unfallgegner als (möglicherweise) Schadenersatz-zu-leisten-Habender und dessen Versicherung ebenso. Und sich der Gutachter somit an alle drei wenden kann.

Heißt: angenommen, Du bist (offensichtlich) Geschädigter. Und lässt Dein Auto begutachten. Dann schickt der Gutachter seine Rechnung an die Versicherung. Die sagt dann allerdings: "Ätsch-bätsch, wir sehen die Geschichte anders und sagen: "unser Versicherungsnehmer hat den Unfall nicht verursacht" (Möglichkeit 1) oder "Ihr Kunde als Unfallgegner trägt ein Mitverschulden" (Möglichkeit 2). Und aus diesem Grund zahlen wir nicht bzw. warten die Entscheidung eines Gerichts ab." In diesen Fällen schreibt dann der Sachverständige mit ziemlicher Sicherheit erst mal Dich als seinen Vertragspartner an, teilt mit, dass die Versicherung bei Dir ne (Mit-)schuld sieht und bittet Dich, innerhalb von vier Wochen die Rechnung zu begleichen. 


Mein Praktikums-Chef, Fachanwalt für Verkehrsrecht und so natürlich in Unfallregulierungen sehr aktiv, hat übrigens üblicherweise erst mal die Versicherung angeschrieben und um einen angemessenen Vorschuss "gebeten". Und dargestellt, dass dem Geschädigten durch den Unfall nun Kosten entstehen, die er so nicht "einfach so" (also ohne z.B. in den Dispo zu gehen) tragen kann und für die die Versicherung eh am Ende des Tages eintrittspflichtig ist, weil... (an dieser Stelle kam ne kurze Begründung zum Unfallhergang und zur Schuldfrage). Und aus diesem Vorschuss wurden dann eben so Scherze wie Gutachter, Mietwagen, Abschleppwagen usw. bezahlt.

Bearbeitet von: mb100 am 13.03.2016 um 10:02:06
Nen Mece
Hallo ich brauche hilfe .... Ich habe für mein e36 BBS rc 302 gekauft und kein abe war vorhanden und jich glaube die sind nich zuläsig fur e36 ... Kann mir jemand ein rat geben oder irgen wie helfen Mit freundlichen Grüßen
joecrashE36
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