Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
AceBleiche
Hauptthema:
Hi zusammen,ich brauche mal Eure Hilfe bzgl. Autoverkauf - Versicherung etc.:

Ich habe eine Vollmacht eines Freundes seinen M3 zu verkaufen und sämtliche Papiere etc. - Zugelassen ist der Wagen aktuell in Nürnberg.

Sooo ... jetzt habe ich einen Käufer, der den Wagen am Samstag wahrscheinlich kauft, er kommt aber aus Hannover. Ich selbst wohne in München und das
Auto steht auch hier - ist noch angemeldet.1.te Variante - abgemeldet:
Ich melde das Auto ab - das ginge auch hier in München - er würde am Samstag kommen und Probefahren - dann bezahlen - ich gebe ihm (muss ich laut Zulassungsstelle) den KFZ-Brief, Papiere und HU / AU Bericht mit.Er geht Montags zu seiner Zulassungsstelle - besorgt sich Versicherungsdingens und Kurzzeitkennzeichen - kommt dann noch einmal nach München und kann fahren.

2.te Variante:
Ich verkaufe den Wagen, halte im Kaufvertrag Datum etc. fest, faxe diesen an die Zulassungsstelle in Nürnberg, an die Versicherung und er unterschreibt mir (steht im Kaufvertrag), dass er den Wagen direkt am Montag ummeldet.Mit dem Nachweis bin ich bzw. der Halter des M3 nicht mehr haftbar, aber noch Ansprechpartner (Knöllchen etc.).
Hochgestuft werden kann man ab diesem Zeitpunkt nicht.

Ich überlege, ob ich es mit der 2ten Variante mache ... was meint Ihr ... wie würdet Ihr es machen? Wo lauern noch Gefahren?


Danke!
Performances
Er kann bei der Zulassungsstelle (dem Kreis wo der Wagen steht) sich selbst auch KZKZ besorgen - wie die Öffnungszeiten da aber Samstags sind (und ob die überhaupt offen haben) musst du selbst schauen. 

Wenn er den Wagen bezahlt hat kannst du ihm alles geben (Papiertechnisch)... ist dann ja nicht mehr dein Problem wie er den Wagen wegschafft (abmelden würde ich ihn davor aber).

 
herr_welker
Brauchst du nicht das Kennzeichen zum abmelden?
thbo0508
Zum Abmelden brauchst Du Zulassung und Kennzeichen.
Melde den BMW auf jeden Fall ab.
Wenn der andere mit Deiner Versicherung einen Unfall baut, bist Du der Dumme.
Die Versicherung bezahlt dann nicht, weil der andere bei der Versicherung nicht als Fahrer gemeldet ist.
Wie der andere das Fahrzeug abholt, ist dann sein Problem.
Bei mir war das genauso.
Ich habe den Kaufvertrag unterschrieben, aber noch nichts bezahlt.
Habe den KFZ-Brief bekommen, dann das Auto angemeldet und Nummernschilder bekommen.
Dann bin ich wieder hin, Auto bezahlt, Nummernschilder angeschraubt, Auto mitgenommen.
Performances

Brauchst du nicht das Kennzeichen zum abmelden?

Ich nehme mal an dass er die doch hat, wenn er den Wagen hat. 
Den Wagen kann er ja davor selbst abmelden und oder mit dem Käufer zusammen (je nachdem ob die Zulassungsstelle noch offen ist), der kann sich dann die KzKz schnappen und damit heimfahren. 
Sehe da nicht das Problem. 
herr_welker

Ich nehme mal an dass er die doch hat, wenn er den Wagen hat. 
Den Wagen kann er ja davor selbst abmelden und oder mit dem Käufer zusammen (je nachdem ob die Zulassungsstelle noch offen ist), der kann sich dann die KzKz schnappen und damit heimfahren. 

In der zweiten Variante will er lediglich den Kaufvertrags an die Zulassungsstelle faxen. Mehr nicht.
Ansonsten könnte der Käufer am Samstag mit dem Auto nicht mehr heimfahren. Weil es ja abgemeldet wäre.
Oder Irre ich mich?

Edit:
Wenn der Käufer nämlich am Samstag nach Hannover fährt, dann sind die Kennzeichen weg.

Ist bei sowas nicht ein Kurzkennzeichen die erste Wahl?
Also ab zur Zulassungsstelle, Fahrzeug abmelden, er soll sich ein Kurzkennzeichen ausstellen lasse und dann kann er heimfahren.

Bearbeitet von: herr_welker am 03.12.2015 um 13:50:44
Performances
Der TE geht mit den aktuellen Kennzeichen ,den Papieren ... zur Zulassungsstelle. Der potentielle Käufer geht mit.
Der TE meldet das Fahrzeug ab und der potentielle Käufer den Wagen dort direkt auf die KzKz an.

=> TE hat Geld + alte Kennzeichen + Kaufvertrag ... 
=> potentieller Käufer hat Papiere, Kaufvertrag und KzKz (die auf ihn laufen) und kann somit heimfahren. 
Alles natürlich unter den Annahmen dass er den Wagen kauft, direkt bezahlt, abholt und die Zulassungsstelle (sowie Schildermacher) geöffnet haben. 

Oder was stimmt an meiner Schilderung nicht? 
Das von mir genannte ist keine der beiden von ihm vorgeschlagenen Varianten sondern eine Mischung.
Ich weis nicht warum der Käufer noch einmal "nach Hause" gehen sollte und am Montag sich KzKz holen und nochmal runterdippeln ... wenn der Schuppen dort offen ist, kann er die doch direkt am Samstag dort abgreifen. 

Edit: Falls es jemand nicht klar sein sollte ... KzKz = Kurzzeitkennzeichen , wenn ich es mit Kz abgekürzt hätte, hätte sich ja sicherlich wieder wer beschwert :).

Bearbeitet von: Performances am 03.12.2015 um 13:53:54
edison
Ich hab meine Wagen bislang immer angemeldet verkauft. Ich hab dann in den Kaufvertrag einen Passus geschrieben, dass der Käufer für Schäden (Hochstufung) haftet. Die Personalien hab ich unter Zeugen (Frau) aufgenommen und den Führerschein als Kopie behalten. Ausserdem hab ich den Käufer darüber informiert, dass ich die Haftpflicht nach wenigen Tagen kündige bzw. auf ein anderes Auto umschreibe. Das hab ich dann auch jeweils gemacht. Bei Kündigung einer Haftpflicht werden immer die Zulassungsstellen informiert. Damit ist man spätestens dann auf der sicheren Seite.

Nach einer Weile bekommt man dann auch einen Steuerbescheid für das alte Auto. Darin wird eine Steuerrückzahlung festgesetzt - man tritt bei der KFZ-Steuer ja in Vorleistung. Am Bescheid kann man taggenau erkennen, wann das Auto abgemeldet worden ist.

Das Vorgehen ist für den Käufer deutlich angenehmer, da er erst einmal das Auto direkt mitnehmen kann und sich hinterher in Ruhe um den Formalkram kümmern kann. Immerhin ist der Käufer ja auch Kunde ...

Prinzipiell gibt es ein gewisses Risiko dabei - das ist auch richtig. Durch den Vertrag hat man dann aber zumidnest erst einmal einen Anspruch. Bei einem Käufer eines halbwenigst brauchbaren Autos würde ich auch davon ausgehen, dass er es erst einmal nicht auf eine Klage anlegt und im Zweifel freiwillig zahlt. Wenn doch, so kommt er eigentlich nur über eine Insolvenz um die Zahlung rum. Ich hab erst einmal so viel Vertrauen, dass das nicht passiert, zumal im Zweifel ja "nur" eine Hochstufung auf dem Spiel steht. Die steht aber auch jeden Tag auf dem Spiel, wenn ich selbst Auto fahre ...
herr_welker
@Performances
Ja genau. Aber braucht der Käufer nicht auch noch eine eVB Nummer für das Kurzkennzeichen, oder geht das ohne?

Das Vorgehen ist für den Käufer deutlich angenehmer, da er erst einmal das Auto direkt mitnehmen kann und sich hinterher in Ruhe um den Formalkram kümmern kann. Immerhin ist der Käufer ja auch Kunde ...

Und wie machst du das dann mit den Kennzeichen? Bringt er dir die wieder zurück oder lässt du neue machen?
shgfa
Deine Variante hört sich sehr gut an, nur leider wird wohl die Zulassungsstelle am Samstag dicht haben.

Noch eine Frage warum kommt er nicht einfach schon mit Kurzzeitkennzeichen zu dir nach München? Der Zulassungsstelle reichen Bilder per WhatsApp oder Email vom Fahrzeugbrief und der TÜV Bescheinigung, dann stellen die, die Kurzzeitkennzeichen aus. Selbst wenn er den M3 nicht nimmt, dann hat er max. 70 Euro für Kennzeichen etc. in den Wind geschossen.


 
Performances

Ja genau. Aber braucht der Käufer nicht auch noch eine eVB Nummer für das Kurzkennzeichen, oder geht das ohne?

 

Kann er von seiner Versicherung bekommen, wenn es eilig ist auch per FAX.
Ansonsten gibt es im Netz auch Anbieter dafür.

Und wie machst du das dann mit den Kennzeichen? Bringt er dir die wieder zurück oder lässt du neue machen?

Die KzKz sind ja zeitlich begrenzt und nur für das eine Fahrzeug zu brauchen.
Die besorgt er sich dort ja selbst (daher auch schauen ob der Schildermachen offen hat, wenn es getrennt zur Zulassungsstelle ist). 
Ob er die sich danach ins Klo hängt oder wegwirft ist ja nicht dem TE sein Problem. Nach Ablauf sind diese wertlos bzw. Schrottwert , der aber so gering ist dass einzelne (hinten + vorne) wiederum wertlos ist :).
Mit den KzKz hat der TE ja nichts mehr zu schaffen. 

Deine Variante hört sich sehr gut an, nur leider wird wohl die Zulassungsstelle am Samstag dicht haben.

Davon (und Schildermacher) ist es eben anhängig. Ich weis leider nicht ob die da offen haben, manche haben offen (teilweise aber nur bis 11 Uhr, 12 Uhr (allerdings selten!)), andere (die meisten) haben zu - Beamte :).

Noch eine Frage warum kommt er nicht einfach schon mit Kurzzeitkennzeichen zu dir nach München? 

Soweit mit bekannt (ich weis es allerdings nicht)
Früher möglich (da hatte man ja noch die Karte, die man selbst ausfüllen konnte wie man Lust hatte (man sollte eben nicht mit unausgefüllter erwischt werden)), seit der neuen Regelung aber nicht mehr möglich - ohne Papiere (und die bekommt er ja erst mit Kauf bzw. Bezahlung). 
Wenn es möglich sein sollte, wäre es natürlich auch eine sehr gute Variante bzw. die (mir) einzig vernünftige, wenn die Läden dicht haben und er den Wagen unbedingt möchte. 


 

Bearbeitet von: Performances am 03.12.2015 um 14:10:55
shgfa
Wie schon geschrieben, die Original Papiere braucht man nicht. Es reichen Bilder per WhatsApp oder Email vom Brief und der TÜV Bescheinigung.

Gruß
flo
AceBleiche
Man muss heute (Geändert seit Frühjahr) mit den Original Dokumenten in der Zulassungsstelle auftauchen! Früher ging Kopie, das wird nicht mehr akzeptiert.

Ich machs ausm Bauch raus ... der Käufer ist über 60 und Rentner - zahlt Bar (Wird geprüft) ... ich denke nicht, dass er Faxen macht.

Zudem weitere Infos, ich habe gerade viel telefoniert:

Wenn ich mit Kennzeichen verkaufe, dann: 
- Kaufvertrag und eine Veräußerungsmitteilung faxe ich nach Unterschrift "DIREKT" an die Versicherung & an das Straßenverkehrsamt

- Klausel, dass er den Wagen bis spätestens Montag Abend umgemeldet haben muss

- Infos vom Käufer (Wurde am .... an .... in  ..... Str. PLZ ... Landkreis / Stadt verkauft).
  (Käufer bestätigt mit drei Unterschriften den Empfang von: Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II und der Kennzeichenschilder)
Eine Hochstufung gibt es nicht mehr.
shgfa
Nein, muss man NICHT!

Ich sitze in der Zulassungsstelle und wir machen es auch bei Vorlage eines Fotos. Geändert hat ich, dass das Fahrzeug eine gültige HU haben muss.

Gruß

flo

Bearbeitet von: shgfa am 03.12.2015 um 14:52:49
AceBleiche
Bei der Beantragung sind vorzulegen:

 elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen,
 das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen (Ausnahmen siehe oben),
 Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), (alle Dokumente immer im Original, Kopien nur, wenn sie von einer Behörde bestätigt sind!)

 Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Ausnahmen siehe oben),
 gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass (mit aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern, Wächtersbach oder außerhalb des MKK wohnen), ggf. zusätzlich Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!),
 Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen eine empfangsberechtigte Person mit Wohn- oder Geschäftssitz im Main-Kinzig-Kreis beauftragen,
 Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und ihr gültiges Ausweisdokument mit,

 Kurzzeitkennzeichen können an der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes oder bei der Zulassungsstelle des (nachzuweisenden) Standortes des Fahrzeuges beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. eine Meldebestätigung Ihres Heimatwohnortes benötigen und auch der Standort des Fahrzeugs entsprechend nachzuweisen ist. Das Ablaufdatum des Kurzzeitkennzeichens wird längstens auf fünf Tage ab Zuteilung festgesetzt. Das bedeutet: Tag der Zuteilung + vier Tage. Eine Zuteilung für weniger Tage ist möglich, eine Zuteilung für einen weiter in der Zukunft liegenden Zeitraum ist nicht möglich.
shgfa
Dann sind wir eindeutig praxisnaher und kundenfreundlicher als eure Zulassungsstelle. ;)
Severin82
Ich kaufe meine autos wenn privat dann immer angemeldet.wird halt im kv festgehalten.noch nie probleme mit gehabt...
Mad-76
Blöde Frage, warum kommt er nicht am Montag und meldet das Auto gleich auf sich an?
Angemeldet übergeben hab ich auch schon, ändert aber nix daran das er mit einem Auto fährt für das deine Versicherung gerade stehen muss, Da kann im Vertrag stehen was will!!
Ist immer eine blöde Situation.
B3AM3R
Das hatte ich auch erst.
Also das läuft seit neuestem so: Die Papiere müssen vollständig vorliegen (Brief, Schein, gültige HU) um das Auto anzumelden. Allerdings reicht auch eine leserliche Kopie von allem. Damit kann er das Auto zulassen und mit Schildern kommen und es mitnehmen.
Selbes Theater gilt übrigens schon für Überführungakennzeichen.
Franz330i
Hi, also man kann ruhig das Auto mit Kennzeichen verkaufen. Im KAUFVERTRAG wird ja das Datum der Übergabe festgehalten. Ab dem Zeitpunkt ist man bei seiner Versicherung raus. Die holen sich das Geld im Schadensfall von seiner neuen Versicherung. So hat man mir das mal bei der HUK24 gesagt weil ich auch vor dem Problem stand.....einfach mal bei der jetzigen Versicherung anrufen. ....MfG
B3AM3R
Ja das ist schon so. Aber den Stress kann man sich sparen, indem er seine Schilder mit bringt.
Sicher ist sicher.
herr_welker
 

Hi, also man kann ruhig das Auto mit Kennzeichen verkaufen. Im KAUFVERTRAG wird ja das Datum der Übergabe festgehalten. Ab dem Zeitpunkt ist man bei seiner Versicherung raus. Die holen sich das Geld im Schadensfall von seiner neuen Versicherung. So hat man mir das mal bei der HUK24 gesagt weil ich auch vor dem Problem stand.....einfach mal bei der jetzigen Versicherung anrufen. ....MfG
(Zitat von: Franz330i)


 Es gibt keine "neue" Versicherung.
Der Käufer steigt ein und fährt weg. Wenn 5 Minuten später ein Unfall erfolgt, dann gibt es nur eine Versicherung. Und zwar die vom Verkäufer.

Wie läuft das eigentlich mit den Papieren ab?
Gebe ich dem Käufer Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II und die letzten TÜV Bescheinigung? Und ich habe dann gar nichts mehr als den Kaufvertrag sozusagen. Und damit kann ich das Auto dann abmelden?

Meine Zulassungsstelle will die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen zur Außerbetriebsetzung. Wie soll das nun gehen?

Edit:
Ich habe mich jetzt entschieden, das alte Fahrzeug solange angemeldet zulassen bis ich einen Käufer gefunden habe.
Wenn ich einen Käufer habe, dann stelle ich ihm das Fahrzeug auf seinen Hof und montiere die Kennzeichen ab.
Mit meinen Kennzeichen melde ich dann das neue Fahrzeug an.

Bearbeitet von: herr_welker am 25.03.2016 um 22:00:53

Bearbeitet von: herr_welker am 25.03.2016 um 22:04:22